Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst

Berufungsverhandlung vor dem LG Oldenburg

(1/2) > >>

RR-E-ft:
Berufungsverhandlung vor dem LG Oldenburg

Vor der Berufungsverhandlung

RR-E-ft:
http://www.dk-online.de/index.php?artikel=1518096

Die erst in der Berufungsinstanz vorgelegte WP- Bescheinigung dürfte verspätet sein. Zudem handelt es sich dabei um kein taugliches Beweismittel, wenn nur alle darin enthaltenen Aussagen bestritten werden. Der Wirtschaftsprüfer ist auch kein geeigneter Zeuge.

uwes:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
http://www.dk-online.de/index.php?artikel=1518096

Die erst in der Berufungsinstanz vorgelegte WP- Bescheinigung dürfte verspätet sein. Zudem handelt es sich dabei um kein taugliches Beweismittel, wenn nur alle darin enthaltenen Aussagen bestritten werden. Der Wirtschaftsprüfer ist auch kein geeigneter Zeuge.
--- Ende Zitat ---

Sie sehen das so, ich sehe das so. Viele andere Juristenkollegen auch.

Nur Herr Boklage - der vorsitzende Richter - nicht.

Es ist eine unglaubliche Verletzung aller prozessrechtlicher Präklusionsvorschriften, die natürlich auch gerügt worden ist.

Aber das ist dem lieben Oldenburger Landrichter egal.
Auch der Umstand, dass im Verfahren schriftsätzlich und mündlich die zu ersparenden Kosten genannt wurden mit Blick natürlich auf das BGH- Urteil, hat den Richter nicht beeinflusst. Seine Beisitzer sind zudem jung und offensichtlich nicht in der Lage, seinem Herrschaftsanspruch etwas entgegen zu setzen.

Hier wird kein Recht zu erwarten sein, sondern nur ein \"weg- vom- Schreibtisch- Urteil\"

Bei aller Sympathie für das verständliche Anliegen des Versorgers in diesem Verfahren kann auch dieser eigentlich nicht mit guten Gewissen daraus hervorgehen, wurden doch die Quersubventionen eingeräumt und mit Blick auf das Urteil des BFH als verdeckte Gewinnentnahmen zugunsten der Stadt Delmenhorst ausdrücklich dargestellt.

Bezüglich der hier streitgegenständlichen Rechtsfrage hatte die Kammer bereits intern die Auffassung vertreten, dass es auf die Prüfung des Gesamtpreises ankommt. Man war durch die Entscheidung des BGH \"überrascht\" und auch bis heute \"eigentlich\" anderer Meinung. So der Richter. Auf die Frage des NDR Kommentators nach der mündlichen Verhandlung, ob angesichts seiner im Termin erwähnten andersartigen Auffassung des Landgerichts er an das Urteil des BGH gebunden wäre, antwortete er ausweichend.

Was die Politik nicht lösen könne, könnten die Gerichte eben auch nicht, so sein Kommentar in der Verhandlung.

Damit verweigert auch das  Landgericht Oldenburg den Verbrauchern effektiven Rechtsschutz.
Und warum?

Vielleicht  sind die Richter ja  schon zu Vortragsveranstaltungen der Versorgungsunternehmen geladen? Wer weiß?

RR-E-ft:
@uwes

Es ist schon eigenartig, wenn Richter nicht in der Lage sind, ihre als richtig erkannte Auffassung zu vertreten.


Siehe hier.

uwes:
Gegen das Uteil des Landgerichts Oldenburg wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und - eingelegt.

Uwes

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln