Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Frage zum Grundpreis

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RR-E-ft:
@hollmoor

Wenn Sie denken, dass die Tarifstruktur Ihres Versorgers Anlass zur Besorgnis des Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung gibt, können Sie sich deshalb an die zuständige Energieaufsichtsbehörde/ Kartellbehörde wenden.

Tatsächlich drehen einige Versorger an beiden \"Stellschrauben\" Grundpreis und Arbeitspreis, obschon diese eigentlich ganz eigene Bedeutung haben, der Grundpreis regelmäßig die fixen Kosten wie Allgemeine Verwaltungskosten, Personal etc. pp abdecken soll.

Eine Preisaufsicht und Preisgenehmigung als solche finden im Gasbereich nicht statt. Es gibt lediglich die nachträglich greifende kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht.


Versuchen Sie nachzuvollziehen, wie sich in den letzten Jahren Grundpreis, Arbeitspreis und resultierender Effektivpreis für Ihren konkreten Abnahmefall verändert haben.

Oft haben Versorger zwischenzeitlich den Grundpreis erhöht und im Gegenzug den Arbeitspreis gesenkt, so dass in einer Abrechnungsperiode effektiv alles gleich blieb.

Hiernach nimmt nur noch der Arbeitspreis, der gringere Bedeutung für den vorgenannten Effektivpreis erlangt hatte, an der Preisentwicklung teil. der Grundpreis bleibt stabil.

Dadurch wird das Preisniveau oft nachhaltig nach oben gezogen, ohne dass Gründe dafür ersichtlich wären.

In Jena wurde bei einem Strom- Sondervertrag Modell 1 in 2003 der Grundpreis um 130 % erhöht. Unglaublich und betriebswirtschaftlich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Wegen der zwischenzeitlichen Preiserhöhungen verweist man dann immer auf die Entwicklung der Arbeitspreise. Die war gar nicht so dramatisch.

Der tatsächliche Preisauftrieb wird so verschleiert.

Den Folgen der Grundpreiserhöhungen kann man auch nicht durch Energiesparen abwenden.

Zudem wirken solche aus meiner Sicht unsozial.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

hollmoor:
@Schwalmtaler

Hallo,Schwalmtaler
wir beheizen 145 m2 Fläche und haben 2004 genau 12830 kwh verbraucht,
also auch relativ wenig.Haben 47 er Wand aus Poroton-Mineralwolle-
Luftschicht u.dann erst Klinker/Baujahr Ende 99,also ein sogenanntes Niedrigeneriehaus.Nur leider hat der damalige Heizungsbauer eine 20 kw
Brennwertanlage eingebaut,leider viel zu viel.Deshalb meine Rede von
zu vielen unfähigen Leuten in dieser Branche.Wir haben das Haus erst
später übernommen.
Und deshalb zahlen wir heute den Grundpreis f.20 kw.
Eine kleine Anlage einbauen,rechnet sich jedoch nicht.Wenn man die Investition rechnet,bräuchten wir Jahre ,um dieses rauszuhaben.
Vielleicht,wenn die Anlage mal den Geist aufgibt.

@Cremer

Hallo Herr Cremer,
wir haben ein wandhängendes Brennwertgerät von 3.5-20 kw m.
Standspeicher 120 liter der Firma Schäfer/Interdomo
Übrigens gibt es das Gerät auch eine Nummer kleiner-bis 15 kw.
Scheinbar setzen viele Handwerker immer noch auf Sicherheit und
bauen lieber eine Nummer größer ein.
Wie schon gesagt,hat mein Mann,der vom Fach ist,die Anlage auf 5,5 kw
eingestellt.Diese Einstellung reicht in der Heizleistung für uns völlig aus.
Daher auch der niedrige Verbrauch.

Also wird uns wohl nichts anderes übrigbleiben,als den Grundpreis nach
20 kw lt.Typenschild zu zahlen und abwarten,bis das Ding den geist aufgibt.


Grüße aus der Lüneburger Heide,wo zur Zeit auch sehr viel Schnee liegt

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