Hallo Forum,
es geht um das Thema: Wechsel des Energieversorgers (Stromanbieter).
Es wurde zwar schon einiges dazu geschrieben, aber die Antwort auf meine Frage habe ich leider bisher nicht ausreichend geklärt bekommen.
Also, wir (meine Frau und ich) bauen ein Einfamilienhaus (Baubeginn in ca. 4-5 Wochen). Das Haus wird mit einer Wärmepumpe beheizt werden. Der regionale Energieversorger hat zwar einen WP-Tarif, aber im Vergleich zu dem einen oder anderen überregionalen Anbieter ist der WP-Tarif des regionalen Versorgers genauso teuer wie der Haushaltsstrom bei überregionalen Anbietern. Fazit. Lasse ich mich „überregional versorgen“ fahre ich insgesamt günstiger, da sowohl die Zählermiete für den WP Tarif eingespart werden kann als auch der Haushaltsstrom sowieso überregional günstiger ist. Außerdem kann die WP ohne Abschaltzeiten des EVU’s ausgelegt werden.
Nun die Frage: Ab wann kann ich das EVU wechseln? Kann ich das direkt nach Anschluss des Hauses oder bin ich für eine bestimmte Frist an den regionalen Versorger gebunden, da es sich ja um einen kompletten Neu- bzw. sogar Erstanschluss des Gebäudes an das Netz handelt? Oder ist es sogar möglich, dass ich schon wärend der Bauzeit den Baustrom überregional beziehen kann?
Danke für eure Antworten.
Gruß … Stefan