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Möglicherweise bald 1.000 Zahlungsklagen

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RR-E-ft:
Möglicherweise bald 1.000 Zahlungsklagen

fizzz:
Tja, was soll man dazu sagen, der Pressebericht kommt bestimmt von der Badenova selbst, um die 1000 leute einzuschüchtern.
Die Urteile bezogen sich doch auf die hohen Preise, nicht auf die 2stelligen Preiserhöhungen, oder?
Und das ist doch der K(n)ackpunkt. Ich hab auch den Brief erhalten mit Verweisen auf die entsprechenden Urteile.

Ich muss mich erst mal wieder auf den neusten Stand bringen, wie es denn aussieht.

Hat es noch Sinn, sich zu wehren?

RR-E-ft:
Bei diesem Urteil soll es am unsubstantiierten Bestreiten des Klägers gelegen haben.

Ebenso soll es sich bei diesem Urteil verhalten haben.

Bei den Wirtschaftsprüferbescheinigungen handelt es sich ebenso wie bei dem genannten Bericht der Bundesregierung schon um keine Urkunden im Sinne der ZPO und somit um keine tauglichen Beweismittel. Nicht alles, was schriftlich oder gedruckt vorliegt, ist eine Urkunde.

Bei der Falschauslegung des Urkundenbegriffs handelt es sich um einen ganz groben Fehler, den man einem Referandar nicht durchgehen lassen würde. Eigentlich ein absoluter Hammer sowohl vom Amtsgericht als auch vom Landgericht.

Möglicherweise handelt es sich um Sonderverträge, auf welche die AVBGasV schon gar keine Anwendung fand und deshalb schon gar kein einseitiges Leistungsbetimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB bestand.

Das sollte man alles von einem Anwalt prüfen lassen. Am besten Kontakt zu den anderen 999 betroffenen Kunden suchen und gemeinsam mit einem Anwalt die Lage besprechen.

fizzz:
Also Badenova will aktuell von allen Kunden, die Zahlungen widersprochen haben die Ausstände rückfordern/nachfordern.
http://www.energate.de/news/91358

Also 1.000 Haushalte , die noch Widerspruch erhoben hatten. Traurig, dass es sowenige sind. (Vielleicht ist das auch untertrieben, um die Position schwächer erscheinen zu lassen.)

Also jetzt heißt es, sich zu entscheiden, wieder Widerspruch einzulegen, weil die Urteile, die Badenova im Brief erwähnt, ja auch umstritten sind, oder klein bei zu geben und zu zahlen.... Was ist zu tun, hier ist Platz , sich auszutauschen, was meinen die Experten dazu?
Danke für alle Meinungen hierzu.

superhaase:
Wie aus der einen Urteilsbegründung hervorgeht, weigert sich das Gericht, eine Billigkeitsprüfung der Vorlieferantenpreise vorzunehmen.

Kann man in enem Gerichtsverfahren das nicht erzwingen, vielleicht indem man auf unrechtmäßige Preiskartelle zwischen Vorlieferanten und Endversorgern zum Schaden des Endkunden und zum exorbitanten Vorteil des Vorlieferanten (Importeurs) hinweist und so ein Verfahren vor einem Kartellgericht erreicht?

Es kann doch nicht sein, dass das deutsche Rechtssystem sich so einfach aushebeln lässt, indem die Konzerne sich aufgliedern und die Gewinne in der Lieferkatte vorverlagern und so der Billigkeitskontrolle entziehen!

Dies ist m.E. in vielen künftigen Prozessen der springende Punkt!

ciao,
sh

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