Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Androhung Gassperrung zum 19.11.07
RR-E-ft:
@*milena*
Bei E.ON Thüringen wurde den Mitarbeitern verboten, nach § 315 BGB- Einwand eine Versorgungseinstellung anzudrohen.
Hintergrund ist die Drohung des Bundeskartellamts insbesondere an den E.ON- Konzern, eine Kartellstrafe in Höhe von bis zu 1 Mio EUR bei solchen Androhungen zu verhängen.
Also einfach bei E.ON Bayern anrufen, fragen, ob es sich um ein Missverständnis handelt oder aber das entsprechende Fax mit dem Vorgang an das Bundeskartellamt raus soll.
Man möge die Sperrandrohung zur Meidung von Weiterungen unverzüglich schriftlich zurücknehmen. Ansonsten geht es ohne weiteres Fackeln sofort an das Bundeskartellamt und das Gericht.
milena2006:
@RR-E-ft:
Danke für den Tipp! Ich werde also morgen erst mal mit E.ON telefonieren und bin gespannt auf etwaige Gesprächsbereitschaft.
Mal eine technische Frage: Wenn E.ON bei mir gar nicht ins Haus kann, haben die überhaupt eine Möglichkeit, das Gas punktuell für einen Verbraucher, hier ein EHF zu sperren, ohne gleich die ganze Strasse lahm zu legen? Würde mich mal interessieren...
DieAdmin:
@*milena*,
hier mal eine Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig
oder hier:
Sperrandrohung von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig
bjo:
Hallo,
hier in der Gegend, RWE Gebiet, geht sperren nur am Zähler oder an der Straße, Loch graben abtrennen!
milena2006:
Danke für eure promte Hilfe! Jetzt bin ich etwas beruhigter. :)
Ich werde die Sache morgen angehen und berichten.
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