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Preisanpassung

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ktown:
Ich kann in ihrem Fall zwar auch keinen extremen Nachteil einer Einzugsermächtigung erkennen, aber man muß dies akzeptieren.
Genauso müßen sie dann aber auch akzeptieren, dass sie den Kreis eventueller Stromversorger damit eingrenzen.

nomos:

--- Zitat ---Original von Oll
Ja natürlich, aber die wollen allle eine Einzugsermächtigung sehen und darauf will ich mich nicht einlassen.
--- Ende Zitat ---
@Oll, gegen einen Lastschrifteneinzug mit Einzugsermächtigung ist überhaupt nichts einzuwenden. Das ist ein fortschrittlicher, kostengünstiger und risikofreier Zahlungsweg. Das ist in Deutschland im Gegensatz zum Ausland sehr gut, geradezu vorbildlich, geregelt.
Wer will denn heute noch jeweils einen Scheck ausfüllen und damit bezahlen (USA etc.). Das ist Zahlungsverkehr aus dem letzten Jahrhundert.

Wer mit Überweisung zahlt, verursacht mindestens beim Empfänger einen erheblichen manuellen Aufwand, der letztendlich wieder bezahlt werden muss. Daher verstehe ich die Stadtwerke nicht, die nach einem Widerspruch Einzugsermächtigungen nicht mehr akzeptieren. Sie müssten ja nur die Vorgaben der Einzugsermächtigung beachten und entsprechend einziehen. Es lässt sich in der Verwaltung mit Sicherheit noch einiges kostengünstiger organisieren. Zahlungen  und deren Verbuchung gehören dazu.  

bjo:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Oll
Daher verstehe ich die Stadtwerke nicht, die nach einem Widerspruch Einzugsermächtigungen nicht mehr akzeptieren. Sie müssten ja nur die Vorgaben der Einzugsermächtigung beachten und entsprechend einziehen. Es lässt sich in der Verwaltung mit Sicherheit noch einiges kostengünstiger organisieren. Zahlungen  und deren Verbuchung gehören dazu.  [/list]
--- Ende Zitat ---

es sind nicht nur die Stadtwerke!
RWE machst bei mir auch so!
Was solls, Terminüberweisung mit Betreff!
Wenn´s zum Gericht gehen sollte lege ich noch Schikane drauf!
--- Ende Zitat ---

Oll:
@ktown

 
--- Zitat --- Laut Gesetz muß die 6 Wochen vorher geschehen.
 
--- Ende Zitat ---

Kannst du das Gesetz mal näher benennen.

und zur Einzugsermächtigung habe damit sehr schlechte Erfahrung gemacht, besonders mit dem Stromlieferer Avacon/E-ON Avacon, ist vielleicht im westlichen Teil der Republik anders.

Gruß Oll

Cremer:
@Oli,


Es ist kein Gesetz sondern eine Verordnung

§ 5 Abs 2, Satz 1 der StromGVV/GasGVV

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