Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preisanpassung  (Gelesen 12732 mal)

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Offline Oll

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Preisanpassung
« am: 21. Oktober 2007, 07:50:44 »
Hallo

Habe gerstern ein Schreiben von meinem Stromanbieter(E... wie Einfach) bekommen, das die E.ON Avacon ab 01.11.2007 seine Preise geändert hat. nun soll ich statt 3,05 € Grundpreis, jetzt 5,43 € zahlen der Arbeitspreis bleibt ja noch bei E... wie Einfach deselbe bei 19,25 Ct/kWh.
Gleichzeitig ein schreiben der E.ON Avacon das ab 01.01.2008 in meinem Vertragsmodell nochmal eine steigerung von 1,48 € Arbeitspreis und Grundpreis von 1,29 € erhöht werden soll.

Nun wechselt man den Versorger(01.09.2007) und wird trotzdem abgezockt. Man ist den großen Versorgern ausgeliefert, da man in meiner Region auch nicht auf die Stadtwerke zurückgreifen kann, da erst ein Gesetz hier in Sachsen-Anhalt es regeln soll.

Gruß Oll

Offline ktown

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Preisanpassung
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2007, 12:10:35 »
Also ihr Thread wirft bei mir mehrere Fragen auf.

1.Wieso teilt ihnen ihr jetziger Versorger erst am 20.10.2007 mit, dass sich zum 1.11.2007 die Preise ändern?
Laut Gesetz muß die 6 Wochen vorher geschehen.
2. Was hindert sie daran den Versorger wieder zu wechseln?
Die Preiserhöhung gibt ihnen die Chance kurzfristig (4 Wochen vor der Preiserhöhung) zu kündigen und wieder zu wechseln.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RR-E-ft

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Preisanpassung
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2007, 16:46:33 »
@Oll

Ob der jetzige Lieferant die Preise erhöhen kann, richtet sich danach, ob überhaupt ein wirksames Preisänderungsrecht besteht/ vereinbart wurde.

Im Übrigen gehören \"E wie einfach\" und E.ON Avacon zur Münchner E.ON Energie, wo man natürlich die Preise der E.ON- Strom- und Gasanbieter abstimmt. Sie haben sich eben noch nicht richtig vom E.ON- Konzern verabschiedet und wähnen sich weiter abgezockt.

Ein Spitzenpolitiker hat zu den beabsichtigten E.ON- Preiserhöhungen gesagt:

Niemand braucht E.ON. Kündigen wir E.ON die Verträge.

Der Mann hat recht.

Offline AKW NEE

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Preisanpassung
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2007, 16:53:43 »
@ RR-E-ft

Zitat
Ein Spitzenpolitiker hat zu den beabsichtigten E.ON- Preiserhöhungen gesagt gesagt:

Niemand braucht E.ON. Kündigen wir E.ON die Verträge.

Mir würde angeblicher Spitzenpolitiker besser gefallen.

Gruß

Offline RR-E-ft

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Preisanpassung
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2007, 17:31:45 »
@AKW NEE

Ich bezeichne den Parteivorsitzenden einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei (Bütikofer/ GRÜNE) als Spitzenpolitiker, weil es sich eben nicht nur um einen Ortsteilbürgermeister aus Hintertupfingen handelt. Möglicherweise meinen Sie, Ihr Ortsteilbürgermeister sei ein Spitzenpolitiker. Auch darüber werden dann womöglich die Meinungen vor Ort auseinander gehen. ;)

Offline AKW NEE

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Preisanpassung
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2007, 17:46:14 »
@ RR-E-ft

Ich war gut 20 Jahre Mitglied dieser Partei und habe den Herrn auch persönlich erleben dürfen, daher meine, sicherlich subjektive Meinung.
Im Vertrauen mein Ortsbürgermeister ist noch schlimmer.

In der Sache hat er ja recht.

Offline Oll

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Preisanpassung
« Antwort #6 am: 21. Oktober 2007, 20:52:20 »
@ ktown

Zitat
1.Wieso teilt ihnen ihr jetziger Versorger erst am 20.10.2007 mit, dass sich zum 1.11.2007 die Preise ändern?
Laut Gesetz muß die 6 Wochen vorher geschehen.

das weiß ich auch nicht

Zitat
2. Was hindert sie daran den Versorger wieder zu wechseln?
Die Preiserhöhung gibt ihnen die Chance kurzfristig (4 Wochen vor der Preiserhöhung) zu kündigen und wieder zu wechseln

Natürlich kann ich wieder wechsel, aber wie geschrieben kein Angebot der Stadtwerke, Identische Angebote oder auch wieder tochterunternehmen der E.On von der ich eigentlich loskommen wollte

Offline ktown

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Preisanpassung
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2007, 21:55:44 »
Aber es gibt doch sicher auch noch andere günstigere Anbieter.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Oll

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« Antwort #8 am: 22. Oktober 2007, 07:00:38 »
Ja natürlich, aber die wollen allle eine Einzugsermächtigung sehen und darauf will ich mich nicht einlassen.

Offline bjo

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« Antwort #9 am: 22. Oktober 2007, 07:20:28 »
Zitat
Original von Oll
Ja natürlich, aber die wollen allle eine Einzugsermächtigung sehen und darauf will ich mich nicht einlassen.

und warum dieses?
wenn über Einzugsermächtigungen abgerechnet wird hat man mehr Rechte
als wenn man per Überweisung abrechnet.

- Geld kann ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist zurückgebucht werden.
- wenn man sich bei Überweisungen vertut ist das Geld weg!

PS: im PC Zeitalter empfehle ich   Programme wie
- Quicken
- Starmoney
- Wiso
- Homecash
- usw..
mit den darin enthaltenen Kalenderfunktionen kann man anstehende Zahlungen bestens überblicken und immer dafür sorgen das vom Tagesgeldkonto, soweit vorhanden, auf das Giro rückgebucht wird.

Offline ktown

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Preisanpassung
« Antwort #10 am: 22. Oktober 2007, 07:48:27 »
Ich kann in ihrem Fall zwar auch keinen extremen Nachteil einer Einzugsermächtigung erkennen, aber man muß dies akzeptieren.
Genauso müßen sie dann aber auch akzeptieren, dass sie den Kreis eventueller Stromversorger damit eingrenzen.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline nomos

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« Antwort #11 am: 22. Oktober 2007, 13:00:48 »
Zitat
Original von Oll
Ja natürlich, aber die wollen allle eine Einzugsermächtigung sehen und darauf will ich mich nicht einlassen.
    @Oll, gegen einen Lastschrifteneinzug mit Einzugsermächtigung ist überhaupt nichts einzuwenden. Das ist ein fortschrittlicher, kostengünstiger und risikofreier Zahlungsweg. Das ist in Deutschland im Gegensatz zum Ausland sehr gut, geradezu vorbildlich, geregelt.
    Wer will denn heute noch jeweils einen Scheck ausfüllen und damit bezahlen (USA etc.). Das ist Zahlungsverkehr aus dem letzten Jahrhundert.

    Wer mit Überweisung zahlt, verursacht mindestens beim Empfänger einen erheblichen manuellen Aufwand, der letztendlich wieder bezahlt werden muss. Daher verstehe ich die Stadtwerke nicht, die nach einem Widerspruch Einzugsermächtigungen nicht mehr akzeptieren. Sie müssten ja nur die Vorgaben der Einzugsermächtigung beachten und entsprechend einziehen. Es lässt sich in der Verwaltung mit Sicherheit noch einiges kostengünstiger organisieren. Zahlungen  und deren Verbuchung gehören dazu.  

Offline bjo

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« Antwort #12 am: 22. Oktober 2007, 13:58:41 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Oll
Daher verstehe ich die Stadtwerke nicht, die nach einem Widerspruch Einzugsermächtigungen nicht mehr akzeptieren. Sie müssten ja nur die Vorgaben der Einzugsermächtigung beachten und entsprechend einziehen. Es lässt sich in der Verwaltung mit Sicherheit noch einiges kostengünstiger organisieren. Zahlungen  und deren Verbuchung gehören dazu.  [/list]

es sind nicht nur die Stadtwerke!
RWE machst bei mir auch so!
Was solls, Terminüberweisung mit Betreff!
Wenn´s zum Gericht gehen sollte lege ich noch Schikane drauf!

Offline Oll

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Preisanpassung
« Antwort #13 am: 12. November 2007, 07:58:51 »
@ktown

 
Zitat
Laut Gesetz muß die 6 Wochen vorher geschehen.
 

Kannst du das Gesetz mal näher benennen.

und zur Einzugsermächtigung habe damit sehr schlechte Erfahrung gemacht, besonders mit dem Stromlieferer Avacon/E-ON Avacon, ist vielleicht im westlichen Teil der Republik anders.

Gruß Oll

Offline Cremer

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Preisanpassung
« Antwort #14 am: 12. November 2007, 10:55:35 »
@Oli,


Es ist kein Gesetz sondern eine Verordnung

§ 5 Abs 2, Satz 1 der StromGVV/GasGVV
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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