Petition des Bund der Energieverbraucher e.V.Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden:
- 1. Haushaltskunden haben das Recht auf Stromversorgung zu angemessenen leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen.
- 2. Schutzbedürftige Kunden genießen einen angemessenen Schutz vor Versorgungssperren.
- 3. Haushaltskunden können transparente, einfache und kostengünstige Verfahren zur Behandlung ihrer Beschwerde in Anspruch nehmen.
- 4. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird aufgefordert, die Belieferung von Haushaltskunden nach § 41 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bis 31. Dezember 2007 zu regeln.
BegründungDie Bundesrepublik hat die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie EU-RL 2003/54/EG, Art. 3, Abs. 3 und Anhang A zum Schutz der Haushaltskunden bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt, obwohl sie dazu gemäß der Richtlinie bis spätestens 1. Juli 2004 verpflichtet gewesen wäre. Insbesondere fehlen in dem vom Bundestag beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 diese Verbraucherrechte. Dadurch bleiben den deutschen Energieverbrauchern wichtige Rechte vorenthalten, die ihnen nach EU-Recht zustehen.
Der Bundestag wird in der Petition aufgefordert, dieses Versäumnis unverzüglich nachzuholen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die derzeit ohnehin notwendige Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes eignet sich dazu, dieses Versäumnis nachzuholen.Die Verordnung zum Schutz von Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung in § 41 Abs. 2 EnWG ist vom Bundeswirtschaftsministerium bisher nicht erlassen worden. Dadurch gelten die Schutznormen der og. EU-Richtlinie nicht für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung. Insbesondere haben diese Haushaltskunden dadurch noch nicht das Recht auf Stromversorgung zu leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen.
Der Bundestag wird aufgefordert, dem Wirtschaftsministerium eine Frist zum Erlass der Verordnung zu setzen, um die betroffen Kunden zu schützen.