Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: erneute massive Sperrandrohungen der SW KH  (Gelesen 6073 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« am: 18. Oktober 2007, 13:39:51 »
Die Stadtwerke Kreuznach haben einem Mitglied der BIFEP erneut, nun bereits zum dritten Male, eine massive Sperrandrohung per Boten zugestellt.

Der säumige Betrag beläuft sich auf ca. 1200 € aus zwei Kundennummern (Strom und Gas)

Das Schreiben enthält zunächst eine Aufstellung der säumigen Zahlungen für Strom und Gas.

Angeblich fehlen die letzten 3 Abschlagszahlungen für die beiden Konten.

Wörtlich weiter:
Wir beabsichtigen, am Mittwoch, 24.10.07, 14.00 Uhr, gemäß der Allgemeinen Bedingungen Ihre Belieferung einzustellen.
Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Wir werden dann einen neuen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Wir weisen daraufhin, dass nach § 9 unserer Allgemeinen Bedingungen die Messeinrichtungen für uns jederzeit zugänglich sein müssen.



Hier versucht ein Versorger eine neue Tatik!

Unser Mitglied hatte bereits letztes Jahr Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt, die Abschläge gekürzt und eine eigene Jahresrechnung erstellt.

Mit dem Widerspruch wurde ebenfalls ein Aufrechnungsverbot ausgesprochen.

Das Mitglied überweist die monatlichen Abschläge mit Angabe des genauen Verwendungszwecks (Abschlag Monat xy für Gas).

Die Nachrechnung ergab nun, dass die laufenden Abschläge bisher für die immer ältesten Forderungen verwendet wurden (Aufrechnung).

Übrigens,
dr § 9 der Allgemeinen Bedingungen der SW KH heißt:
Die Anfrage zur Versorgung mit Erdgas ist auf einem gesonderten Vordruck bei den Stadtwerken zu stellen. :D

oder meinen die SW KH vielleicht §9 der Bestimmungen zum Erdgas- Sondervertrag:
Versorgungsbedingungen und Haftung :D

Ist es zulässig, dass ein solches Schreiben mit i.V. und i.A. unterschrieben wird, schließlich ist es nicht expliziet eine Mahnung sondern eine Sperrandrohung.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Thomas S.

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 214
  • Karma: +0/-0
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2007, 13:49:21 »
Ist es denn überhaupt ein Sondervertrag mit gültigen AGB?? Dann ist §315 eh nicht das richtige Argument - eher §307.

Ansonsten ist doch bei Grundversorgung (auch Heizgas) bei Einwand §315 der ganze Vorgang rechtswidrig. Siehe GVV - aber das wissen Sie doch!?

Und i.A. macht nur der Esel.  :D

Aber egal, da muß sofort gehandelt werden.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2007, 13:31:32 »
Auch die dritte Sperrandrohung zum 24.10.2007 ist ergebnislos verlaufen. :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2007, 13:21:39 »
Einem Mitglied unserer BIFEP wurde die vierte Sperrandrohung (20.11.07) zugestellt.

Wörtlich:
\"Ihr einziger Widerspruch im Sinne § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB datiert auf den 15.2.07 richtet  sich schon seinem Wortlaut nach ausschließlich gegen die Einführung des Jahresgrundpreises von 20 € ab dem 1.2.07 für Trinkwasser. Ein Widerspruch nach § 315 Abs. 3 BGB entfaltet nach st. Rechtssprechung etwaige Rechtswirkungen allenfalls für die Zukunft, niemals jedoch rückwirkend für die Vergangenhdeit. Dieser Widerspruch berechtigt Sie daher nicht die tatsächlich gelieferte Wärme-, Strom- und Wassermengen für das Abrechnungsjahr 2006 nicht zu begleichen und die monatlichen Abschläge für 2007 zu kürzen.\"

Weiter heißt es am Schluß des Schreibens :
\" Wir haben Sie daher nun letztmalig aufzufodern, eine Zahlung in Höhe von 700,56 € für die Wärmelieferung  sowie in Höhe von 117,05 € für den Wasserverbrauch bis zum 4.12.07 zu leisten. Sollten die Zahlungen bis zu diesem Termin nicht bei uns eingegangen sein, werden wir zum 5.12.07 Ihre Wärme- und Wassserversorgung einstellen.

Darüber hinaus fordern wir für den tatsächlichen Stromverbrauch im abgerechneten zeitraum die Zahklung in Höhe von 432,87 € ebenfalls bis zum 4.12.07.

Sollten wir bis zum 4.12.07 keinen Zahlungseingang feststellen können, sehen wir uns leider veranlaßt, kurzfristig weitere kostenpflichtige Inkassomaßnahmen einzuleiten und bei deren Erfolglosigkeit ab dem 18.12.07 die Belieferung durch Unterbrechnung der Versorgung mit Strom (Sperrung des Stroms ggf. am Dach) gemäß § 19 StromGVV einzustellen.\"


Der Differenzbetrag beläuft sich beim Konto 2 (Wärme) auf 700,56 €, bei Konto 1 für Wasser auf 117,05 €, für Strom auf 432,87 €, insgesamt also 1250,48 € inkl. bisherige Mahnkosten, Inkassokosten, Bankkosten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2007, 15:19:44 »
Zitat
Original von Cremer
\"Ihr einziger Widerspruch [...] datiert auf den 15.2.07 richtet  sich schon seinem Wortlaut nach ausschließlich gegen die Einführung des Jahresgrundpreises [...] für Trinkwasser.\"
Was soll das denn heißen?

Behaupten die SW etwa, der Kunde habe nur Unbilligkeitseinwand gegen den Wasserpreis, nicht aber gegen den Strompreis erhoben?

Gruss,
ESG-Rebell

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2007, 16:08:42 »
@ESG-Rebell,

wir, die BIFEP, hatten dazu aufgerufen auch Widerspruch gegen die Einführung eines weiteren Grundpreises für Wasser zu erheben.

Damit sammelt die SW KH 389.500 € jährlich zusätzlich ein, um den geschrumpften Gewinn in der Sparte Wasser von ca. 700.000 auf 442.000 (in 2007) zu kompensieren, damit man den abzuführenden Gewinn gemäß dem Gewinnabführungsvertrag an die Mutter BGK (Bad Kreuznacher beteiligungsgesellschaft, 100% städt. Besitz) weiter erfüllen kann.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2007, 20:58:20 »
@Cremer

Schlimm. Gleich so massiv. :rolleyes:

Ganz schöne Schlingels.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #7 am: 14. Dezember 2007, 10:32:35 »
Erneute, nun die fünfte Sperrandrohung

Mit Schreiben vom 13.12.2007 wurde unserem Mitglied nun bereits zum fünften Male eine Sperre, nun Strom, angedroht.

Mit Schreiben vom 20.11.2007 (vierte Sperrandrohung) wurde dem Mitglied seitens der Stadtwerke dargelegt, dass sein einziger Widerspruch aus dem Januar 2007 sich nur auf den Wasserpreis und niicht auf Strom oder Wärmer bezieht.

Ausgerechnet das Wasser wurde ihm dann am 4.12.2007 abgestellt !!!

Mangels schneller Verfügbarkeit eines Rechtsanwaltes zahlte unser Mitglied den strittigen Betrag in Höhe von 117,05 € sofort. Das Wasser wurde umgehend angestellt.

Mit Schreiben vom 13.12.2007 wurde ihm jetzt eine Stromsperre zum 18.12.2007 angekündigt.

Der geleistete Abschlag Dezember wurde nicht wie bisher auf Strom, Wärme und Wasser ( 2 kundenkonten) verbucht, sondern willkürlich komplett auf das Wasser, der verbleibende Rest auf Strom angerechnet.

Damit steht bei Strom jetzt ca. 450 € und bei Wärme ca. 700 € offen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #8 am: 14. Dezember 2007, 17:13:51 »
@Cremer

Schlimm. Und nu?

Weihnachtsbaum mit Kerzen?

Stellt die BIFEP ihrem Mitglied im Falle eines Falles ein Ausweichquartier über die Feiertage oder ein Notstromaggregat?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #9 am: 16. Dezember 2007, 00:16:47 »
@Fricke,

natürlich nicht  :)

Die Sperrandrohung zum 18.12.07 wird wohl erst mal hinfällig sein  :D :D :D

Unser Mitglied hat heute Post vom Amtsgericht Kreuznach erhalten.

Er wird wegen einer einstweiligen Verfügung zum 8. Januar 2008 ans AG KH geladen.

Vermute, dass die SW KH eine einstweilige Verfügung zwecks Sperrdurchführung beantragen wollten.

Da er natürlich eine Schutzschrift hinterlegt hatte, geht das nun mal nicht so einfach wie die SW KH sich das gedacht hatten :D

Wollen mal abwarten was passiert
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
erneute massive Sperrandrohungen der SW KH
« Antwort #10 am: 18. Dezember 2007, 22:46:09 »
Heute waren die Stadtwerke Kreuznach wiederum erschienen und wollten Geld oder Sperre durchführen.

Unser Mitglied B. verweigerte erneut.

Es wurde ihm eine Frist zur Zahlung bis heute 18.00 Uhr gesetzt anderenfalls wurde ihm angedroht \"mit der Polizei Zutritt zwecks Sperre durchzuführen.\"

Daraufhin wurde der 2. Vorsitzende der  BIFEP bei den Stadtwerken tel. vorstellig. Konfrontiert mit der Tatsache, dass ja eine Anhörung bezgl. einer einstweiligen Verfügung am 8.1.08 am AG KH stattfindet, war die Sachbearbeiterin Frau H. ziemlich unsicher geworden.  

Auch der Vorgesetzte der Frau H. wußte von dem Antrag seiner SW KH nichts und gab unsicher zur Antwort, dass wenn bis 18.00 Uhr nicht gezahlt wird, kein Einlass auf Sperrausführung erfolgt, wohl dann zum 8.1.08 die Sache verhandelt werden wird.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz