Hallo,
mal eine grundsätzliche Frage:
Seit Anfang 06 habe ich Einspruch bez. Gaspreise nach 315 eingelegt.
Mit allem drum und dran Kürzung Abschläge, Musterschreiben etc.
Habe auch Abschläge einbehalten, da ich befürchten musste, diese nicht zurückzubekommen, da diese ja nach den alten Preisen berechnet waren.
Nun hatte ich trotzdem, nach den \"alten\" Preisen, bei der letzten Jahresendabrechnung von Jan.07 noch ein Guthaben von ca.20 Euro.
Ich forderte den Versorger auf, mit dieses zu erstatten, obwohl nach seiner Rechnung mit den neuen Preisen eine Nachzahlung von 300 Euro fällig wäre.
Und......der Versorger erstattete mir die 20 Euro !!
Frage: Erkennt er durch die Rückerstattung nach der Jahresabrechnung nicht die von mir errechneten Preise an


Ähnlich wie ein Verbraucher nach dem BGH-Urteil vom Sommer 07 den Gaspreis allein durch Gasentnahme anerkennt ?
Gruß
a Rebel