Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Salzuflen

Versorger überweist Beträge zurück

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Schöfthaler:
Dat ist ja n\'Ding!

Offenbar denken (oder dachten) die, da würden andere Versorger die Drecksarbeit für sie übernehmen und ihnen das Eintreiben später möglichst einfach gestalten ...

Na, auf keinen Fall auf die Verjährungseinrede verzichten!

Eine interessante Frage ist bisher noch unbeantwortet, vielleicht melden sich hier Juristen mal zu Wort: Kann man im Sinne des BGH-Urteil argumentieren, der Versorger hätte durch Überweisung des kundenerrechneten Guthabens den Verzicht auf 320€ anerkannt?

RR-E-ft:
@arebel

Der Versorger hat deutlich gemacht, dass er sich die spätere Einforderung nebst Verzugszinsen vorbehät, so dass gerade von keinem Anerkenntnis augegangen werden kann. Gleichzeitig hat er zu erkennen gegeben, dass ihm selbst die Problematik der Verjährung von Ansprüchen bewusst ist. Die Einrede der Verjährung erhebt man dann, wenn es zum Prozess kommt. Inwieweit diese durchgreift, erweist sich in dem Prozess. Wenn man nicht auf die Verjährunseinrede verzichtet, sollte man mit der Einreichung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides/ Klageantrages vor dem 31.12.2007 rechnen.

cawa:

--- Zitat ---Original von Cremer
@arebel,

hier bitte nochmals genau schildern.

Sind die 20m € definitiv Ihrem Bankkonto gutgeschrieben? Oder nur Ihrem Kundenkonto beim Versorger?
--- Ende Zitat ---

Hallo Cremer,

wo ist denn da der Unterschied, ob es jetzt überwiesen wurde oder der Versorger hat diesen Betrag einfach einem gutgeschrieben?


MfG
cawa

Cremer:
@arebel,

drauf verzichtet hat der Versorger also doch nicht. X(

RR-E-ft:
@Cremer

Es sind doch nicht alle Gaskunden der Bremer SWB.  :D

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