Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Salzuflen

Versorger überweist Beträge zurück

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arebel:
Hallo,

mal eine grundsätzliche Frage:

Seit Anfang 06 habe ich Einspruch bez. Gaspreise nach 315 eingelegt.
Mit allem drum und dran Kürzung Abschläge, Musterschreiben etc.

Habe auch Abschläge einbehalten, da ich befürchten musste, diese nicht zurückzubekommen, da diese ja nach den alten Preisen berechnet waren.

Nun hatte ich trotzdem, nach den \"alten\" Preisen, bei der letzten Jahresendabrechnung von Jan.07 noch ein Guthaben von ca.20 Euro.

Ich forderte den Versorger auf, mit dieses zu erstatten, obwohl nach seiner Rechnung mit den neuen Preisen eine Nachzahlung von 300 Euro fällig wäre.

Und......der Versorger erstattete mir die 20 Euro !!

Frage: Erkennt er durch die Rückerstattung nach der Jahresabrechnung nicht die von mir errechneten Preise an ??????

Ähnlich wie ein Verbraucher nach dem BGH-Urteil vom Sommer 07 den Gaspreis allein durch Gasentnahme anerkennt ?

Gruß

a Rebel

bjo:
die Verbraucherzentrale NRW hat für den Fall einen Musterbrief!
den hab ich auch verwendet und mein Guthaben mit den Abschlägen verrechnet!

Schöfthaler:
@bjo:
Das war nicht die Frage! Wenn ich arebel richtig verstanden habe, dann hat er richtig Dussel gehabt, da die Versorgerverwaltung offenbar selbst nicht mehr durchblickt und nach arebels gekürzter Gegenrechnung das Guthaben überwies  :D   :P

Und jetzt dreht arebel das BGH-Urteil um - einmal gezahlt ist anerkannt.

@RR-E-ft:
Haben Sie hierzu eine Ihrer von allen Mitlesern immer wieder sehr geschätzte Rechtseinschätzung (auch wenn das hier wohl eher ein Sonderfall ist und bleiben wird)?

@arebel:
Sie haben sich auch sicher nicht geirrt?

Cremer:
@arebel,

hier bitte nochmals genau schildern.

Sind die 20m € definitiv Ihrem Bankkonto gutgeschrieben? Oder nur Ihrem Kundenkonto beim Versorger?

arebel:
@schöftthaler: nein, habe mich nicht geirrt.

@cremer: die 20 Euro sind definitv meinem Privatkonto überwiesen worden

Hier der Originaltext des Schreibens des Versorgers:

Sehr geehrter Herr......

Ihren Abschlagsplan haben wir wunschgemäß angepasst. Neue Zahlscheine liegen bei (....habe seit Beginn des Einspruchs Einzugermächtigung gekündigt)
Die Differenz von 20,75 Euro werden wir in Kürze auf Ihr Konto überweisen.

(Dies ist dann auch geschehen, so weit so gut, aber dann......)

Unsere Ansprüche aus den von Ihnen vorgenommen Kürzungen der Rechnungs- bzw. Teilbeträge unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Wir müssten daher zu gegebener Zeit - sofern eine Klärung bis dahin nicht erfolgt ist - zur Wahrung unserer Rechte und um einer möglichen Verjährung entgegenzutreten , Zahlungsklage einreichen. Diese Verfahrensweise ist sowohl für uns als auch für Sie mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.

Wir bitten Sie daher im beiderseitigen Interesse bis zur Klärung der Angelegenheit bzw. einer verbindlichen, gerichtlichen Entscheidung über die Angemessenheit der geltend gemachten Preise uns gegenüber Ihren Verzicht
auf die Einrede der Verjährung zu erklären. Ihre Rechte verlieren Sie mit einer solchen Erklärung nicht.

Sollte nach Klärung der Rechtslage zu Gunsten aller Stadtwerke entschieden werden, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen für die gekürzten Beträge Verzugszinsen berechnen, die in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins gemäss §247BGB festgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüssen...........



Soweit das Schreiben, ich habe natürlich NICHT auf die Einrede der Verjährung verzichtet !!

Tja, wie ist das nun einzuschätzen?? Erklären die SW sich durch die Überweisung nun  mit dem von mir errechneten Preisen einverstanden ?

Die Jahresendabrechnung zeigte eine Forderung von mehr als 300 Euro auf.
Dieser hatte ich ja widersprochen und meinerseits noch 20 Euro zurückgefordert.
 
Mit einem aktuellen Schreiben von vor ein paar Tagen fordern die SW nun die 20 Euro mit Fristsetzung wieder ein mit einem Hinweis auf Urteil von BGH-Urteil vom Sommer......


Gruss an alle

arebel

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