Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Salzuflen

BGH Urteil + Schreiben vom Versorger

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wulfus:
Nein, consultant-1,

solch ein Antwortschreiben (wie das Musterschreiben der VZ-RLP) ist noch nicht raus;
ich wollte nur mal eine  Meinung aus dem Forum dazu lesen;
...jedoch werde ich noch einige Zeit darauf warten müssen. Es kann aber auch sein,
daß unsere Experten sich nicht trauen, ein VZ-Schreiben zu kommentieren oder evtl. zu kritisieren.

RR-E-ft:
@wulfus

Es gibt vom Bund der Energieverbraucher bekanntlich ein entsprechendes Musterschreiben. Es ist also nicht notwendig, hier eine Vielzahl solcher Muster zu diskutieren.

wulfus:
Eine ähnliche Antwort hatte ich erwartet. Sorry, für meine kleine Provokation.  ;)

Aber, von einer \"Vielzahl von Musterschreiben\" kann man doch nicht reden, Herr Fricke!?

Da eine Verbraucherzentrale ebenfalls eine anerkannte objektive Institution für den Verbraucher sein will,
dachte ich mir schon, daß jemand von uns aus fachlicher Sicht sagen kann/will/darf,
ob deren Gegenargumente mit denen des BdEV übereinstimmen.
Unser BdEV-Musterschreiben in allen Ehren! Für mich Laien wäre eine vergleichende Bewertung eines Antwortschreibens
an den Versorger aus einer anderen Quelle schon interessant und evtl. beruhigender.

Ok, so bleibt es also mir/uns Hilfesuchenden überlassen, beide Vorschläge gründlich zu prüfen und evtl. nicht verständlichen Argumentationen
mit Hilfe Ihrer vielen juristischen Kommentare oder Argumente hier im Forum verstehen zu lernen.
Ja, ja, ich weiß, was Sie jetzt denken ... ich könnte mir doch einen Anwalt nehmen.  :D

Kampfzwerg:
@ wulfus

klare Frage (Kann man...?)....
....keine Antwort....
....so bleibt es also.... ! ;)

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