@ superhaase
Ich werde hier bestimmt als Letzter Werbung für Lieferanten betreiben, die Heizstrom anbieten, wie gesagt, selber rausfinden.
Dein Zitat: Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln.
bedarf einiger Erläuterung. Ich wüßte nicht. inwieweit ein Netzbetreiber auf fremde Kraftwerke Zugriff haben sollte, wie soll das denn wohl funktionieren? Schreibt dir ein Netzbetreiber vor, wann deine PV Anlage Strom produzieren darf??? Und was hat das mit Heizstrom zu tun? Was du dir da zusammenschreibst war vielleicht mal im vergangenen Jahrhundert Praxis, als Netz und Vertrieb die Steuerung der Angelegenheit zusammen tätigten, heute läuft das anders.
@ gripdem
Heizstromverträge sind Sonderverträge, haben somit nichts mit der BTO zu tun. Die regelte in der Vergangenheit den Schwachlastbezug, da könnte es schon sein, dass der bald entfällt, da es ausser der niedrigen KA keinen Grund gibt, hier im Preis nachzulassen, es bekommt kein Lieferant in seinem Energieband Schwachlaststrom angeboten. Wenn Lieferanten nicht in der Lage sind, Heizstrom abzuwickeln liegts wie bereits gesagt nicht am Netzbetreiber.
Der wahre Grund liegt doch wohl woanders. Nachdem die Netzentgelte für Heizstrom incl. KA i.d.R. nur noch 3-4 ct/kWh auseinanderliegen, legt kein externer gern Geld dazu, indem er mit einem Preis, der ca. 8 ct/kWh unter dem normalen liegt, antreten müsste. Dass die örtlichen die Heizungspreise so niedrig kalkulieren und m.E. mit Verlust verkaufen hat mit Sicherheit auch noch mit dem vergangenen Jahrhundert zu tun, ist aber in Zukunft nicht haltbar.
Gruß
NN