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Autor Thema: Kürzung Jahresendabrechnung  (Gelesen 7062 mal)

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Offline Neogaja

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Kürzung Jahresendabrechnung
« am: 02. Februar 2005, 13:31:25 »
Hallo zusammen,

ich habe mir die Fragen und Antworten auf http://www.energienetz.de zu §315 durchgelesen, konnte aber zu meinem Problem dort keine richtige Antwort finden. Im Forum unter http://www.gaspreise-runter-owl.de riet der Moderator mir, mein Problem hier noch einmal zu schildern. Ich habe auch in diesem Forum nichts zu meinem Problem gefunden, vielleicht habe ich aber auch falsch gesucht bzw. etwas übersehen.

Die Gaspreise von EON WW wurden zum 01.10.2004 erhöht. Ich habe, wie viele andere auch, aber erst später unter Hinweis auf §315 widersprochen (im Dezember 2004). Kann ich für die Kürzung der Jahresendabrechnung  2004 die Monate Oktober bis Dezember mit den alten Preisen verrechnen oder darf ich nur Dezember nach alten Preisen verrechnen und muss für Oktober und November die neuen Preise hinnehmen, da ich ja erst im Dezember widersprochen habe? Für Oktober und November habe ich die erhöhten Abschläge per Bankeinzug gezahlt. Ab Dezember habe ich die Abschläge nach den alten Preisen berechnet plus 2 % Sicherheitsaufschlag und überweise fortan selbst.


MfG
Björn Künsting

Offline RR-E-ft

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #1 am: 02. Februar 2005, 13:50:42 »
Wenn nach der Jahresverbrauchsabrechnung ein genügend hoher Betrag offen ist, können Sie die Jahresverbrauchsabrechnung auch bis in den Oktober zurück kürzen, d. h. auf die JVA nur den Betrag leisten, der sich dabei unter Zugrundelegung der alten Preise (ggf. zzgl. Sicherheitsaufschlag) ergibt.

Kürzen kann man jedoch nur, wenn es auch etwas zu kürzen gibt.

Bei einem Guthaben in der JVA, weil Sie bisher etwa die wegen der Preiserhöhungen entsprechend  erhöhten Abschläge vollständig geleistet hatten, kann man schlecht etwas kürzen.

In einem solchen Fall wäre man wegen der Überzahlungen auf einen Rückforderungsprozess verwiesen.

Sie sollten Ihren Versorger dann schriftlich unter Fristsetzung zur Rechnungskorrektur gem. § 21 AVBV und zur Auskehr der resultierenden  Überzahlungen und zu künftigen Reduzierung der Abschläge auffordern.

Einen Erstattungsprozess können Sie dabei bereits in Aussicht stellen.
Für diesen haben Sie jedoch grundsätzlich zwei Jahre Zeit.
Ich würde dabei erst mal das weitere Geschehen abwarten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Neogaja

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #2 am: 02. Februar 2005, 14:02:39 »
Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. In meiner JVA ist ein genügend hoher Betrag offen, d.h. ich werde die JVA unter Berücksichtigung der alten Preise zuzüglich 2% Sicherheitsaufschlag für Oktober bis Dezember 2004 kürzen.


MfG
Björn Künsting

Offline mauszuhaus

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #3 am: 16. Februar 2005, 17:17:49 »
Hallo Herr Fricke,
Bei mir verhält es sich ähnlich. Deswegen freut es mich, dass ich Ihren Beitrag gefunden habe. Allerdings geht bei mir die Preiserhöhung mit einem erhöhten Verbrauch einher, daher erhöhte Vorauszahlungen. Bis zum nächsten Abrechnungstermin (Jahresende) werde ich mit Sicherheit ein Guthaben beim Gasversorger (EnBW) angehäuft haben.
Meine Frage lautet deshalb: Kann ich, z.B. in der Jahresmitte, darauf bestehen, dass die Abschlagszahlungen auf eine von mir gewünschte Höhe reduziert werden? Damit ich am Jahresende die Nachforderung entsprechend kürzen kann?
Mit freundlichem Gruß
Ralf Maus
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Offline RR-E-ft

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #4 am: 16. Februar 2005, 17:49:05 »
@mauszuhaus

Verlangen Sie von Ihrem Versorger eine Erklärung, auf welcher Prognose für den Jahresverbrauch und auf welchen Preisen die Abschläge wie beruhen und verlangen Sie hiernach soweit ggf. erforderlich eine entsprechende Anpassung entweder wegen geänderten Verbrauchsverhaltens und/oder wegen des Preises.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline GZ

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #5 am: 16. Februar 2005, 23:53:02 »
Bei mir ist es ähnlich. Ich habe allerdings erst am 31.1.2005 widersprochen und für den neuen Abschlag gleich die aktuellen Verbrauchszahlen verwendet (+2% versteht sich).

Zum einen versucht E.ON WW nun bei mir den Trick, dass ich erst voll zahlen und anschließend klagen müsse, zum anderen hat das EVU trotz widerrufener Einzugsermächtigung am 10.2. abgebucht.
Mein Schreiben sei \"leider erst eingegangen bzw. bearbeitet worden, nachdem das Abbuchungsverfahren für die Jahresrechnung 2004 bereits angelaufen war\".

Ich hatte natürlich mittlerweile den gekürzten Betrag selbst überwiesen.

Kann ich dem EVU eine Frist von 7 Werktagen zur freiwilligen Rückbuchung setzen und andernfalls die Lastschrift durch die Bank rückbuchen lassen?

E.ON WW versucht mir außerdem einzureden, dass nur sie die Abschläge anpassen dürften und ich schon gar nicht nur wg. Billigkeits-Einwand. Ich hoffe, das ist nur ein Trick, oder?

Danke für jede Unterstützung

MfG
Gunther Zagatta

Offline RR-E-ft

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #6 am: 17. Februar 2005, 11:18:06 »
@GZ

Sie können den zuviel geleisteten Betrag auch gleich selbst rückbelasten.

Auch die Abschläge stehen nicht im völligen Belieben der Versorger. Diese müssen gerechtfertigt sein. Andernfalls wäre zu besorgen, dass die Versorger die Abschläge immer zu hoch bemessen und sich dadurch eine unentgeltliche Fremdfinanzierung besorgen.

Mit dem Vorgehen von  E.on Westfalen Weser hat die Paderborner Bürgerinitiative Gaspreise-runter-owl viele Erfahrungen.

Setzen Sie sich ggf. mit dieser in Verbindung. Den Link finden Sie auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline GZ

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #7 am: 17. Februar 2005, 11:27:52 »
Werde ich tun!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen aus Paderborn

Gunther Zagatta

Offline mauszuhaus

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Kürzung Jahresendabrechnung
« Antwort #8 am: 18. Februar 2005, 19:10:49 »
Hallo Herr Fricke,
danke vielmals für den präzisen Ratschlag  :D
werde mich im Sommer danach richten.
Mal sehen, was noch so für Fragen auftauchen. Ich finde es echt gut, dass es so kompetente Ansprechpartner gibt!
Gruß
Ralf Maus
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