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Autor Thema: e.on Antwort auf Strompreisanhebungseinspruch  (Gelesen 4340 mal)

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Offline renrew

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e.on Antwort auf Strompreisanhebungseinspruch
« am: 05. Februar 2005, 15:06:39 »
Heute erhielt ich die Antwort auf Musterbrief (§ 315 BGB) Strompreisanpassung. Sollte ich darauf reagieren?


Antwort: Sehr geehrte Damen und Herrren,

Sie teilen uns in Ihrem Schreiben vom 05.01.2005 mit, dass Sie die von uns zum 01.03.2005 beabsichtigte Strompreisanpassung nicht akzeptieren werden und Ihre uns erteilte Bankeinzugsermächtigung beschränken. Außerdem möchten Sie von uns den Nachweis, dass unsere Strompreisanpassung nach \"billigem Ermessen\" gemäß § 315 BGB erfolgt.

Zur Strompreisanpassung möchten wir Ihnen gerne Folgendes erläutern:
Unsere aktuellen \"Allgemeinen Tarife Strom\" wurden selbstverständlich bei der letzten Strompreisanhebung unter dem AZ IV 1-38-05 vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Das war zum 01,01.2003. Seither konnten wir unsere Strompreise stabil halten.

In diesem Zeitraum sind allerdings die Kosten für die Energiebeschaffung derart angestiegen, dass für uns eine Anpassung unserer Strompreise unumgänglich ist. Mit dieser Begründung haben wir auch beim Ministerium für Verkehr , Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Genehmigung der neuen Strompreise gestellt. Erst wenn uns eine Genehmigung vorliegt, können wir die neuen Preise veröffentlichen.

Wir gehen davon aus, dass wir auch weiterhin zu den preisgünstigen Stromanbietern in Deutschland gehören. Vergleichen Sie unsere Preise mit den Preisen anderer Stromanbieter. Zum Beispiel im Internet bei den unabhängigen Tarifrechnern für Strom von www.verivox.de oder www.strommagazin,de.

Zur Begrenzung Ihrer Einzugsermächtigung
Sie schreiben, dass Sie Ihre uns erteilte Einzugsermächtigung bei einer Preisanpassung auf einen Teilbetrag reduzieren möchten.

Leider können wir diesem Wunsch nicht nachkommen. Ein teilweiser Widerruf der Einzugsermächtigung ist bei E.ON Westfalen Weser nicht möglich. Ihren teilweisen Widerruf müssen wir leider formal als Widerruf der gesamten Einzugsermächtigung aufnehmen. Wir können Ihnen somit nur folgende Möglichkeiten zur Bezahlung Ihrer Abschläge anbieten:

a)   Sie beschränken Ihre Einzugsermächtigung an E.ON Westfalen Weser. Das
hat zur Folge, dass wir Sie aus dem Lastschriftverfahren heraus nehmen müssen und Sie Ihren Gesamtabschlag ab sofort zum jeweils fälligen Termin unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer auf unser Konto bei der Volksbank Paderborn, Kontonummer 8702363400, BLZ 47260121, oder bei der Sparkasse Paderborn, Kontonummer 1020007, BLZ 47250101, überweisen.

b)   Sie entscheiden sich, weiterhin bequem per Lastschriftverfahren die angepassten Abschläge zu zahlen und erteilen uns auf der beiliegenden Erklärung erneut Ihre Einzugsermächtigung.
Bitte senden Sie die Erklärung an uns zurück. Ihre Abschläge werden dann wie bisher automatisch zu den fälligen Terminen von Ihrem Bankkonto eingezogen.

Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie zukünftig per Überweisung zahlen möchten. Ihr Schreiben ist bei uns leider erst eingegangen, nachdem das Verfahren für die anstehende Jahresrechnung 2004 bereits angelaufen war. Diese haben Sie in den letzten Tagen erhalten. Entgegen unserer dortigen Mitteilung werden wir den eventuell ausgewiesenen offenen Rechnungsbetrag nicht von Ihrem Konto abbuchen, da wir Ihre Einzugsermächtigung storniert haben. Bitte überweisen Sie deshalb den entsprechenden Betrag und alle weiteren Abschläge auf eines der oben genannten Konten.

Ein eventuelles Guthaben überweisen wir auf Ihr Konto.

Wenn Sie zu diesem Schreiben noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0 52 51-5 03-3 17 an. Wir antworten Ihnen gern.

Mit freundlichen Grüßen
E.ON Westfalen Weser AG

 

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