@RR-E-ft
Danke für die Benennung der §§ 313, 314 BGB - waren mir so nicht geläufig.
Eine Lösung über den § 315 hätte ich auch nicht angestrebt. Es ging inhaltlich um den § 313 Absatz 1, auch ohne ihn zu kennen. Derart wurde es ja auch im Urteil kurz angerissen.
Interessant übrigsnds, dass das OLG Bremen § 315 BGB nicht als entsprechend anwendbar ansah, weil der Gasversorger in seinem Bezirk auf dem Gasmarkt eine Monopolstellung hatte, weil der BGH den Markt ja weiter abgegrenzt hatte.
Daraus läßt sich aber im Umkehrschluß wohl nicht ableiten, dass im vorliegenden Fall der § 315 Anwendung finden würde, wenn es sich um eine Monopolstellung handeln würde, oder?
Gruss eislud