Ich habe letztes Jahr im Oktober gegen die Jahresabrechnung (Gas) Einspruch eingelegt, mit den entsprechenden Musterschreiben. Darauf kam das übliche Antwortschreiben.
Im Juli diesen Jahres kam dann ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde doch meinen noch ausstehende Betrag zu bezahlen, da das BGH Urteil vom 13.06.07 schließlich gezeigt hat, dass die Energieversorger im Recht seien.
Im August kam dann die nächste Jahresabrechnung, gegen diese ich ebenfalls mit den bekannten Musterschreiben Einspruch einlegte und außerdem legte ich noch eine
Musterschreiben der Verbraucherzentrale B-W als Reaktion auf das Schreiben der Energieversorger zum BGH Urteil bei.
Da sich mein Schreiben mit einem neuen Schreiben des MVV, in dem mir mit Mahnbescheid gedroht wurde, überschnitt bekam ich dann noch eine Antwort in der man mir lediglich mitteilte, dass man bei der mitgeteilten Rechtsauffassung bleibe.
Um auch noch einmal meine Rechtsauffassung zu unterstreichen habe ich auch noch einmal das Schreiben, welches von Herrn RA Fricke vorgeschlagen wurde hin gesendet.
So und jetzt bekomme ich gestern eine Antwort auf diese Schreiben, dass man es prüfen wird und dies etwas dauern kann und man um Geduld bittet.
Entweder weiß dort die Rechte nicht was die Linke tut, oder kann es am Inhalt des Schreiben liegen, dass man sich noch einmal überlegen will wie man in der Sache verfahren wird.
Oder hab ich irgendwas nicht mitbekommen ? Gibt es weiter Urteile?
Ich wäre übrigens daran Interessiert wie es bei anderen MVV Kunden aussieht es kann doch nicht sein, dass nur zwei Einspruch eingelegt haben.
Gruß maho