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Autor Thema: Überzahlungen vermeiden - rechtzeitig Dauerauftrag aussetzen!  (Gelesen 3972 mal)

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Offline Schöfthaler

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Jetzt wird es allerhöchste Zeit, mal den Gas-Zählerstand abzulesen, den Verbrauch seit dem letzten Ablesetag zu ermitteln und hochzurechnen (z.B. auf Basis des entsprechenden Zeitraums vor der letzten Abrechnung), wie hoch der Gesamtverbrauch in dieser Abrechnungsperiode sein wird!

Der vergangene Winter war außerordentlich mild. Mein eigener Verbrauch (wie der von vielen Mitgliedern von E.R.N.A.) liegt in dieser Abrechnungsperiode voraussichtlich ca. 35% unterhalb der aus der letzten Abrechnung. Die selbst anhand meiner vorbehaltlichen Zahlungsbereitschaft ermittelten Monatsabschlagszahlungen von Januar bis September genügen vermutlich bereits zur Begleichung meiner nächsten Abrechnung, wenn ich die gekürzten Arbeitspreise zugrunde lege.

So wird es vielen gehen - und wer nicht aufpasst und weitere Abschläge bezahlt, hat am Ende nach eigener Abrechnung ein Guthaben. Solche Guthaben sind strikt zu vermeiden, will man nicht riskieren, dass zumindest dieses der Versorger wegen des Verrechnungsverbots kassiert.
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline nomos

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Überzahlungen vermeiden - rechtzeitig Dauerauftrag aussetzen!
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2007, 21:36:34 »
@Schöfthaler, dieser Hinweis ist absolut berechtigt und wichtig.

Meine Stadtwerke haben eine sogenannte rollierende Abrechnung eingeführt.
Abgerechnet wird jetzt jeden Monat je ein Zwölftel der Kunden. Aufgrund der Umstellung wurde daher in diesem Jahr bereits bei einem Großteil der Kunden abgerechnet, also auch der vergangene milde Winter.

Viele erhielten Abrechnungen mit Guthaben, auch bei Widerspruch und Kürzung der Abschlagszahlungen.  Die Abrechnungen wurden oft so akzeptiert und die Gutschrift unwidersprochen angenommen. Damit  waren die Widersprüche  hinfällig.

Die Leute haben nicht registriert, dass sie für weniger Energie trotz Rückerstattung zuviel bezahlt haben.

Offline Tomkol

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Überzahlungen vermeiden - rechtzeitig Dauerauftrag aussetzen!
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2007, 09:35:09 »
Hallo, ich hatte einen falschen Gasableser hier in der Wohnung.
Mit Ausweis und allem, las der meine Uhren Wass/Gas ab. Gelsenwasser meinte schriftlich, sie hätten niemanden ihrerseits beauftragt. Warum eigentlich selber ablesen? Ist ihre Sache und wenn sie zuviel einbehalten, müssen sie zurückzahlen.
Gibt ein Gerichtsurteil in der Stromzählerablesung, das die versorger für die Ablesung zuständig sind.
Wo gehts denn hier zum Kartellamt?

 

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