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Autor Thema: GASAG - neue Endabrechnung - und nu?  (Gelesen 5309 mal)

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Offline skorpion

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« am: 09. Oktober 2007, 20:58:07 »
Hallo an alle Mitstreiter!
Ich möchte gleich vorwegschicken: ich habe gelesen und bin auch noch dabei, aber irgendwie find ich nicht durch.
Ich habe mich jetzt eine ganze Weile um nix gekümmert und nu steh ich im Wald.
Könnt ihr mir helfen?
Ich schreib mal kurz:
Letztes Jahr bin ich mit meiner Endabrechnung hier gelandet und habe dann Widerspruch eingelegt. Als Arbeitspreis hab ich damals die 0,036 Euro / kWh angesetzt. Ich hatte mir die letzte Abschlagszahlung und den abgebuchten Endrechnungspreis zurückgeholt und selbst neu berechnet und diese Summe überwiesen und ihnen die Einzugsermächtigung entzogen.
Danach habe ich regelmäßig Post bekommen ... Mahnschreiben. Auf das Erste hatte ich noch reagiert, dann nicht mehr.
Plötzlich minimierte sich die fordernde Summe, sie hatten zwei gezahlte neue Abschläge von mir abgesetzt.
Nun haben wir zum 30.06. gekündigt und nach Nachfragen habe ich nun die Endabrechnung erhalten.
Was kann ich nun tun? Wieder in den Widerspruch? Und wenn ja, welchen Arbeitspreis kann ich zugrunde legen und wie begründen?
Zwischenzeitlich ist ja einiges passiert....
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für eure Hilfe!
Viele Grüße in die Welt schickt
Skorpion

Offline bjo

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2007, 21:35:11 »
Was tun?!
- beim Widerspruch auch Aufrechnungsverbot erteilt?
wenn ja richtigstellung fordern!
- Mahnungen, Sperrandrohungen sind im zusammenhang mit 315 zu unterlassen. Such mal hier im Forum!

Offline RR-E-ft

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2007, 00:39:49 »
@bjo

Immer hart am Fall arbeiten. Skorpion hat selbst zum 30.06.2007 gekündigt und nun auf sein Verlangen eine Schlussabrechnung erhalten.

Was sollte also drohen?
 

@skorpion

Der Vertrag ist zu Ende. Sie haben gekündigt. Mit Sperre kann wahrlich niemand mehr drohen und falsch aufrechnen auch nicht.

Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 19.06.2006 die Gasag- Preise auf dem Stand September 2004 eingefroren, die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt. Warum, das lässt sich in dem Urteil nachlesen.

Sollten Sie indes Tarifkunde gewesen sein, könnte es noch auf einen Billigkeitsnachweis der erhöhten Preise ankommen.

Offline skorpion

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2007, 13:29:37 »
Ich danke euch.
Besonders dir, RR-E-ft.
Ich werde also eine neue Gegenaufrechnung mit 0,036 Euro machen und dies der GASAG mitteilen. Mal schauen, was dann passiert.

Offline skorpion

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #4 am: 24. Oktober 2007, 13:14:34 »
Ich bins mal wieder ... wir bekamen gestern Antwort von der GASAG.
Hier mal kurz (entschuldigt die Länge, aber ich wollte nix weglassen  :rolleyes:) unser Schreiben auf die Endabrechnung der GASAG. Als Anlage hatten wir die Exceltabelle mitgeschickt.

\"...bezugnehmend auf meine Schreiben vom 26.09.06, 01.11.06 und 20.11.06 halte ich weiterhin an den dort gemachten Einwendungen fest und lege auf Grundlage dessen auch Ihrer aktuellen Jahresabrechnung vom 02.10.07 einen Arbeitspreis von 0,03600 Euro/kWh zu Grunde.
Ferner möchte ich Sie erneut um Mitteilung bitten, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
Ich bitte Sie auch an dieser Stelle erneut mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachzuweisen.
Bei Zugrundelegung des o.g. Arbeitspreises von 0,03600 Euro/kWh ergibt sich somit folgende Rechnung:
- auf der Grundlage des Arbeitspreises ein Rechnungsbetrag von (siehe Beiblatt)   605,26 €   
- meine Abschlagszahlungen von November 06 bis Juli 07 in Höhe von 86,00 €   774,00 €
- ergibt den Betrag von Ihnen zu zahlenden Betrag:   168,74 €
Entgegen Ihrer Rechnung schulden wir Ihnen den Betrag in Höhe von 128,54 Euro nicht und erwarten im Gegensatz dazu eine Überweisung von Ihnen in Höhe von 168,74 Euro.
Ich bitte Sie um Überweisung dieses Betrags auf mein Konto.Nr. xxx innerhalb der kommenden 14 Tage.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen...\"

Leider, leider haben wir doch irgendwie zuviel gezahlt.  ;(

Nun die GASAG:
\"...folgende Erläuterungen geben:
Wir haben bereits mit unseren Schreiben vom .... und .... auf Ihre Kritik reagiert, Ihnen die Gründe für unsere Preiserhöhung umfassend geschildert und unsere Rechtsposition dargelegt.
Des Weiteren verweisen wir nochmals darauf, dass wir Ihrer Bitte, Ihnen die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preise durch prüffähige und nachvollziehbare Unterlagen nachzuweisen, offen gegenüberstehen, die Berechtigung unserer Forderung aber nicht davon abhängig gemacht werden kann, dass wir jeden einzelnen Kunden individuell von ihrer Billigkeit unter Offenlegung sämtlicher Kalkulationsgrundlagen überzeugen. Die Kalkulationsgrundlagen sind außerordentlich komplex, ihre Überprüfung ist Aufgabe der Landeskartellbehörde oder der Gerichte.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weiterhin unseren Standpunkt vertreten und auf den vollständigen Ausgleich der offenen Forderung bestehen...\"

So, nun hab ich viel geschrieben....
Was meint ihr dazu?

Grübelnde Grüße schickt
Skorpion

Offline skorpion

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2007, 21:41:02 »
Hallo,
hab ich euch erschlagen mit dem Geschriebenen?
Oder ist alles ..... ?

Kann ich mich zurücklehnen und abwarten?

Grübelnde Grüße schickt
der Skorpion

Offline Cremer

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2007, 08:21:55 »
@skorpion,

Sie haben nichts Neues geschildert

Erkentnnis: zuviel gezahlt  X(
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline skorpion

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #7 am: 31. Oktober 2007, 11:37:40 »
Ja, ich weiß und es ....

Ich lasse also die Mahnungen weiter kommen und reagiere gar nicht?

Offline skorpion

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #8 am: 06. Juni 2008, 06:44:33 »
Hallo an alle,
lange ist mein letztes Post her. Es kamen in regelmäßigen Abständen die Zahlungserinnerungen, die ich gut weggeheftet habe.
Die Letzte klang dann doch etwas anders ... von Mahnbescheid war die Rede... Nun ja, abgeheftet.
Gestern nun haben wir den Mahnbescheid auf dem Tisch?!?!?!?!
Jetzt bin ich wieder hier.

Was nun?

Offline skorpion

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GASAG - neue Endabrechnung - und nu?
« Antwort #9 am: 11. Juni 2008, 14:01:04 »
Hat jemand von euch Erfahrungen damit? Oder habt ihr an dieser Stelle aufgehört? Habe ich die Absicherung durch meine Rechtschutzversicherung?

Fragen über Fragen und nicht mehr viel Zeit.....

 :(

 

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