Ich bins mal wieder ... wir bekamen gestern Antwort von der GASAG.
Hier mal kurz (entschuldigt die Länge, aber ich wollte nix weglassen :rolleyes:) unser Schreiben auf die Endabrechnung der GASAG. Als Anlage hatten wir die Exceltabelle mitgeschickt.
\"...bezugnehmend auf meine Schreiben vom 26.09.06, 01.11.06 und 20.11.06 halte ich weiterhin an den dort gemachten Einwendungen fest und lege auf Grundlage dessen auch Ihrer aktuellen Jahresabrechnung vom 02.10.07 einen Arbeitspreis von 0,03600 Euro/kWh zu Grunde.
Ferner möchte ich Sie erneut um Mitteilung bitten, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
Ich bitte Sie auch an dieser Stelle erneut mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachzuweisen.
Bei Zugrundelegung des o.g. Arbeitspreises von 0,03600 Euro/kWh ergibt sich somit folgende Rechnung:
- auf der Grundlage des Arbeitspreises ein Rechnungsbetrag von (siehe Beiblatt) 605,26 €
- meine Abschlagszahlungen von November 06 bis Juli 07 in Höhe von 86,00 € 774,00 €
- ergibt den Betrag von Ihnen zu zahlenden Betrag: 168,74 €
Entgegen Ihrer Rechnung schulden wir Ihnen den Betrag in Höhe von 128,54 Euro nicht und erwarten im Gegensatz dazu eine Überweisung von Ihnen in Höhe von 168,74 Euro.
Ich bitte Sie um Überweisung dieses Betrags auf mein Konto.Nr. xxx innerhalb der kommenden 14 Tage.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen...\"
Leider, leider haben wir doch irgendwie zuviel gezahlt. ;(
Nun die GASAG:
\"...folgende Erläuterungen geben:
Wir haben bereits mit unseren Schreiben vom .... und .... auf Ihre Kritik reagiert, Ihnen die Gründe für unsere Preiserhöhung umfassend geschildert und unsere Rechtsposition dargelegt.
Des Weiteren verweisen wir nochmals darauf, dass wir Ihrer Bitte, Ihnen die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preise durch prüffähige und nachvollziehbare Unterlagen nachzuweisen, offen gegenüberstehen, die Berechtigung unserer Forderung aber nicht davon abhängig gemacht werden kann, dass wir jeden einzelnen Kunden individuell von ihrer Billigkeit unter Offenlegung sämtlicher Kalkulationsgrundlagen überzeugen. Die Kalkulationsgrundlagen sind außerordentlich komplex, ihre Überprüfung ist Aufgabe der Landeskartellbehörde oder der Gerichte.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weiterhin unseren Standpunkt vertreten und auf den vollständigen Ausgleich der offenen Forderung bestehen...\"
So, nun hab ich viel geschrieben....
Was meint ihr dazu?
Grübelnde Grüße schickt
Skorpion