Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn

LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH

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RR-E-ft:
@Thomas S.

Der Herausgeber der \"Energiedepesche\" könnte ggf. als Pressevertreter eine Urteilsabschrift in anonymisierter Fassung beim Gericht bestellen. Schließlich besteht aus Verbrauchersicht ein Interesse am Inhalt dieses Urteils, welches das Gericht selbst als richtungsweisend bezeichnete.

WOBBEL:
Werde mich mal dahinter klemmen und das Urteil besorgen und bei Erfolg einstellen. Ich schätze mal, dass die LSW vorerst keine weiteren Prozesse beim AG WOB riskirt. Die Gefahr, dass sie an Frau Dr. Engemann geraten ist doch zu groß. Halte die Frau für sehr kompetent.....vielleicht ist sie sogar selbst betroffen....

Jan Steinhauer:
Hallo Gifhorner / Wolfsburger Mitstreiter.

Hier schreibt Ihnen Jan Steinhauer, Sprecher der BI GPR Gifhorn. Bin erstmalig hier und bin sehr angetan von diesem Forum.

Warum ich erst jetzt hier bin liegt in erster Linie daran, dass ich bisher keine große Zeit hatte. Muss allerdings jetzt auch feststellen, dass es hier sehr rege zugeht.

Fakt ist, dass es langssam Ernst wird und wir uns alle Beklagten nach Klageerhalt, in der GPR in einem Beklagtenpool zusammenfinden müssen.

Schöne Grüße
Jan Steinhauer 04.11.07

WOBBEL:
Hallo liebe Mitstreiter,

war am 08.11.2007 in Gf.....Gratuliere Herr Steinhauer, es war eine ausgesprochen gute Veranstaltung!
Wie es ausschaut wird sich die LSW möglicherweise tatsächlich ein oder zwei Hände voll aus ihrem Kundenkreis greifen und die vor Gericht zerren. Es werden wohl die sein, die aufgrund ihrer selbst hergestellten Angriffspunkte, für die LSW das geringste Prozeßrisiko darstellen. Also aufgepasst!!! DAS IST KEIN SPASS. Wenn Einzelne vor Gericht unterliegen wirkt sich das auf alle Mitstreiter aus!! Auf jeden Fall melden, wenn ihr Post vom Gericht bekommt. Es wird in GF ein \"Beklagtenpool\" gebildet. Natürlich kann man erst abschätzen was daraus wird, wenn feststeht wieviel Betroffene es gibt.

Ich möchte noch kurz dazu aufrufen, dass jeder mal darüber nachdenken sollte, wie so ein Prozess aussehen könnte. Nach meinem Dafürhalten können wir nur erfolgreich sein, wenn wir nachweisen, dass die LSW, die zu 56 % zu E.On gehört, unbillige Preise verlangt. Für einen Konzern wie E.On ist es jedoch ein Leichtes uns und ggf. auch Sachverständige auszutricksen, indem abgeschöpfte Gewinne verschoben werden. So dass die LSW natürlich nachvollziehbare Preise von uns verlangt. Wir werden nur Erfolg haben, wenn wir die Unbilligkeit in der gesamten \"Lieferkette\" nachweisen, an der E.On selbstverständlich beteiligt ist. Genau hier wird es schwierig. Kann Jemand sagen wie die Lieferkette aussieht? Ich nicht! Daran sollten wir schleunigst arbeiten, möglichst effektiv, denn ansonsten können wir in einem gerichtlichen Beweissichrungsverfahren dem Gutachter kein \"Futter\" geben! was halten Sie davon Herr Steinhauer? Es wird jedenfalls nicht reichen darauf hinzuweisen, dass E.On 8,8 Mrd. Euro Gewinn in 2006 erzielt hat. Das reicht dem Gericht nicht! Es ist unsere Aufgabe zu recherchieren wie die Lieferkette aussieht und wo E.On die riesen Gewinne abschöpft!

RR-E-ft:
@WOBBEL

Am besten lässt sich recherchieren, wenn man alle Überlegungen öffentlich ins Internet stellt. Ich kenne keinen, der direkt von einer E.ON- Gesellschaft beliefert wird, die 8.8 Mrd. EUR Gewinn gemacht hat. Schließlich ist man nicht Kunde der E.ON AG, sondern Kunde eines Regionalversorgers, der wiederum eine Tochter der E.ON Energie AG München ist.

Wer sich eine Strategie überlegen wollte, der sollte hier nicht öffentlich rumtönen.

Übrigends sagen die Gerichte, dass es für Kunden, die keine Tarifkunden in der Grundversorgung sind, gar nicht auf eine Billigkeitskontrolle ankommt, eine solche sogar unzulässig ist, weil § 315 BGB gar nicht zur Anwendung kommt.

Deshalb sollte man überlegen, ob man tatsächlich alles richtig macht.

Womöglich haben Sie es immer noch nicht verstanden , dass Sie womöglich auf der falschen Baustelle unterwegs sind.

Das Amtsgericht hat bereits entschieden, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind, aber nicht, weil die erhöhten Preise unbillig wären. Gerichtlichen Beweissicherungsverfahren hört sich spannend an, fand aber auch dabei gar nicht statt, weil es auf die Billigkeit schlichtweg gar nicht ankam.

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