Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH  (Gelesen 12257 mal)

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Offline WOBBEL

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« am: 07. Oktober 2007, 19:43:36 »
Die nächste Runde ist eingeläutet von der LSW. Bitte alle melden, die auch das Schreiben bekommen haben in dem sich die LSW auf das BGH Urteil beruft. Wenns knallen sollte (Klage) wäre es gut, wenn sich möglichst alle Wolfsburger Kunden zusammenfinden könnten.
Lesen und eventuell bis zum 17.Oktober abwarten mit der Antwort:
http://www.gaspreise-runter-gifhorn.de/index.php

Offline RR-E-ft

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Offline Thomas S.

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2007, 14:21:58 »
Gut erkannt  :rolleyes:

Völlig losgelöst vom Vorschriftwechsel (bei einem Vorgang nach §307, beim anderen wegen Grundversorgung §315) habe ich zwei völlig gleichlautende Schriftstücke bekommen.

Sind die eigentlich überhaupt rechtlich bindend, da mit dem Zusatz \"i.A.\" (wie der Esel) unterschrieben? Aber immerhin, im Gegensatz zur Kündigung tatsächlich mit Kugelschreiber (durchgedrückt) - was für eine Arbeit - und so unsinnig  8)

Halte die Schreiben für völlig irrelevant, und sehe auch nicht eine Mahnung bzw. Zahlungsfrist darin. Alles nur heiße Luft.

Werde trotzdem mit dem Musterbrief antworten, obwohl das eine Schreiben nicht paßt. Ist mir auch egal, und es eröffnet den weiten Spielraum der flexiblen Verteidigung im Falle eines Falles, da der Versorger auch nicht so recht weiß...

Werde nur noch einmal darauf hinweisen, daß die Kündigung nicht wirksam ist, da die Form nicht stimmt - immer hübsch flexibel bleiben. Und bei der GPR-Gifhorn aktuelle Infos abholen.

Gruß Thomas

Offline RR-E-ft

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2007, 16:58:18 »
@Thomas S.

Das genannte Urteil des AG Wolfsburg fehlt wohl noch in der Urteilssammlung. Schade eigentlich, zeigt es doch den betroffenen Kunden den Weg auf. Also Urteil besorgen und in die Sammlung einstellen lassen !

Offline Thomas S.

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #4 am: 11. Oktober 2007, 10:46:57 »
@ RR-E-ft

Tja, das habe ich bisher ergebnislos probiert, vielleicht wegen meiner diesbezüglichen Unerfahrenheit.

Ich weiß nur, daß es sich um ein Mitglied der GPR-Gifhorn handelt, das anonym bleiben will, vielleicht ist das der Grund. Auch bei Gericht wollte man nicht heraus damit, gab mir nur die Anschrift vom Anwalt.

Ich weiß nicht einmal, ob die von der LSW angestrengte Revision (die trotz geringem Steitwerts vom AG zugelassen wurde), weiter verfolgt wird. Nicht einmal der Anwalt wollte dazu Auskunft geben - ich war bei ihm.  X(

Was soll man da machen? :rolleyes:

Gruß Thomas

Offline RR-E-ft

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #5 am: 11. Oktober 2007, 12:13:54 »
@Thomas S.

Der Herausgeber der \"Energiedepesche\" könnte ggf. als Pressevertreter eine Urteilsabschrift in anonymisierter Fassung beim Gericht bestellen. Schließlich besteht aus Verbrauchersicht ein Interesse am Inhalt dieses Urteils, welches das Gericht selbst als richtungsweisend bezeichnete.

Offline WOBBEL

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #6 am: 17. Oktober 2007, 21:43:21 »
Werde mich mal dahinter klemmen und das Urteil besorgen und bei Erfolg einstellen. Ich schätze mal, dass die LSW vorerst keine weiteren Prozesse beim AG WOB riskirt. Die Gefahr, dass sie an Frau Dr. Engemann geraten ist doch zu groß. Halte die Frau für sehr kompetent.....vielleicht ist sie sogar selbst betroffen....

Offline Jan Steinhauer

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #7 am: 04. November 2007, 21:47:40 »
Hallo Gifhorner / Wolfsburger Mitstreiter.

Hier schreibt Ihnen Jan Steinhauer, Sprecher der BI GPR Gifhorn. Bin erstmalig hier und bin sehr angetan von diesem Forum.

Warum ich erst jetzt hier bin liegt in erster Linie daran, dass ich bisher keine große Zeit hatte. Muss allerdings jetzt auch feststellen, dass es hier sehr rege zugeht.

Fakt ist, dass es langssam Ernst wird und wir uns alle Beklagten nach Klageerhalt, in der GPR in einem Beklagtenpool zusammenfinden müssen.

Schöne Grüße
Jan Steinhauer 04.11.07
Initiator der BI GPR Gifhorn. Gegründet 16.03.2006.

Offline WOBBEL

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #8 am: 25. November 2007, 20:28:09 »
Hallo liebe Mitstreiter,

war am 08.11.2007 in Gf.....Gratuliere Herr Steinhauer, es war eine ausgesprochen gute Veranstaltung!
Wie es ausschaut wird sich die LSW möglicherweise tatsächlich ein oder zwei Hände voll aus ihrem Kundenkreis greifen und die vor Gericht zerren. Es werden wohl die sein, die aufgrund ihrer selbst hergestellten Angriffspunkte, für die LSW das geringste Prozeßrisiko darstellen. Also aufgepasst!!! DAS IST KEIN SPASS. Wenn Einzelne vor Gericht unterliegen wirkt sich das auf alle Mitstreiter aus!! Auf jeden Fall melden, wenn ihr Post vom Gericht bekommt. Es wird in GF ein \"Beklagtenpool\" gebildet. Natürlich kann man erst abschätzen was daraus wird, wenn feststeht wieviel Betroffene es gibt.

Ich möchte noch kurz dazu aufrufen, dass jeder mal darüber nachdenken sollte, wie so ein Prozess aussehen könnte. Nach meinem Dafürhalten können wir nur erfolgreich sein, wenn wir nachweisen, dass die LSW, die zu 56 % zu E.On gehört, unbillige Preise verlangt. Für einen Konzern wie E.On ist es jedoch ein Leichtes uns und ggf. auch Sachverständige auszutricksen, indem abgeschöpfte Gewinne verschoben werden. So dass die LSW natürlich nachvollziehbare Preise von uns verlangt. Wir werden nur Erfolg haben, wenn wir die Unbilligkeit in der gesamten \"Lieferkette\" nachweisen, an der E.On selbstverständlich beteiligt ist. Genau hier wird es schwierig. Kann Jemand sagen wie die Lieferkette aussieht? Ich nicht! Daran sollten wir schleunigst arbeiten, möglichst effektiv, denn ansonsten können wir in einem gerichtlichen Beweissichrungsverfahren dem Gutachter kein \"Futter\" geben! was halten Sie davon Herr Steinhauer? Es wird jedenfalls nicht reichen darauf hinzuweisen, dass E.On 8,8 Mrd. Euro Gewinn in 2006 erzielt hat. Das reicht dem Gericht nicht! Es ist unsere Aufgabe zu recherchieren wie die Lieferkette aussieht und wo E.On die riesen Gewinne abschöpft!

Offline RR-E-ft

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #9 am: 25. November 2007, 20:37:16 »
@WOBBEL

Am besten lässt sich recherchieren, wenn man alle Überlegungen öffentlich ins Internet stellt. Ich kenne keinen, der direkt von einer E.ON- Gesellschaft beliefert wird, die 8.8 Mrd. EUR Gewinn gemacht hat. Schließlich ist man nicht Kunde der E.ON AG, sondern Kunde eines Regionalversorgers, der wiederum eine Tochter der E.ON Energie AG München ist.

Wer sich eine Strategie überlegen wollte, der sollte hier nicht öffentlich rumtönen.

Übrigends sagen die Gerichte, dass es für Kunden, die keine Tarifkunden in der Grundversorgung sind, gar nicht auf eine Billigkeitskontrolle ankommt, eine solche sogar unzulässig ist, weil § 315 BGB gar nicht zur Anwendung kommt.

Deshalb sollte man überlegen, ob man tatsächlich alles richtig macht.

Womöglich haben Sie es immer noch nicht verstanden , dass Sie womöglich auf der falschen Baustelle unterwegs sind.

Das Amtsgericht hat bereits entschieden, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind, aber nicht, weil die erhöhten Preise unbillig wären. Gerichtlichen Beweissicherungsverfahren hört sich spannend an, fand aber auch dabei gar nicht statt, weil es auf die Billigkeit schlichtweg gar nicht ankam.

Offline WOBBEL

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #10 am: 25. November 2007, 22:49:06 »
Der Beschluß des AG Wolfsburg wird möglicherweise keine Anwendung finden. Er umfasst genau den umgekehrten Fall. Die Mehrheit unserer Mitstreiter im Raum GF-WOB haben sich auf § 315 in ihrem Widerspruch berufen und die Abrechnungen bereits seit 2004 oder 2005 gekürzt und erwarten nun eine Reaktion. Im Falle des Gaskunden aus Meine war es umgedreht. Er hat unter Vorbehalt bezahlt und gerichtlich zurückgefordert.

Ihr Beitrag trägt deshalb zur Situation im Raum WOB-GF wenig bei.

Hinsichtlich eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens muß ich Ihnen widersprechen. Es wird darauf ankommen, z. B. das bereits in Wolfsburg vorliegende Parteigutachten der LSW auszuhebeln.

Offline RR-E-ft

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #11 am: 25. November 2007, 22:51:56 »
@WOBBEL

Es kommt doch nicht darauf an, wer klagt.

Es kommt darauf an, ob überhaupt ein Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung nach dem Vertrag besteht oder ob etwa eine Preisänderungsklausel unwirksam ist. § 315 BGB gilt grundsätzlich nur bei Tarifkunden und Kunden in der Grundversorgung, nicht aber bei Sonderverträgen.

Das ist bundesweit einheitlich, egal, wer was in seinem Widerspruch geschrieben hat. Bundesweit legen die Gasversorger auch solche Wirtschaftsprüferbescheinigungen vor, bei denen es sich allenfalls um Parteigutachten handelt. Das ist aber auch rein gar nichts mit einem \"gerichtlichen Beweissicherungsverfahren\" zu tun.

Offline WOBBEL

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LSW droht mit Klage und beruft sich auf BGH
« Antwort #12 am: 25. November 2007, 22:54:37 »
Da wohl die meißten Mitstreiter Tarifkunden sin, erübrigt sich die Frage....werde den Vertrag aber in dieser hinsicht nochmals prüfen und eventuell dann die fehlende bzw. unwirksame Klausel vorstellen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 25. November 2007, 22:56:47 »
@WOBBEL

Wer eine Frage erübrigt, hat schon den ersten Kardinalfehler gemacht. Viele Kunden fangen viel zu früh an, mit der Billigkeitskontrolle rumzumachen, obschon diese im konkreten Fall gar nicht anwendbar ist.

Offline WOBBEL

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« Antwort #14 am: 25. November 2007, 23:06:15 »
Das mag sein...wie gesagt: Vertrag nochmal genau studieren ist angesagt...

 

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