Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben  (Gelesen 57164 mal)

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Offline AKW NEE

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #15 am: 14. Oktober 2007, 19:50:29 »
@ Christian Guhl

Folgendes ist auf der Internetseite der Avacon zu lesen:

Zitat
Warum gibt es jetzt im ErdgasTarif eine neue Tarifzone?

Der ErdgasTarif war bisher ein Produkt für Kunden mit niedrigem Verbrauch in der Grundversorgung (Kochen & Warmwasser). E.ON Avacon hat nun den ErdgasTarif durch die Erweiterung um eine dritte Preiszone (>13.046 kWh/a) zu einem \"vollwertigen\" Grundversorgungsprodukt - auch für Heizgaskunden - ausgebaut.

Danach gab es für die Heizkunden keine Grundversorgung.

Antwort von RR-E-ft:
Zitat
Das ist die ganze Zeit schon meine Rede.
Nur hört niemand auf den Rufer in der Wüste.

Heizgaskunden sind grundsätzlich in den Vertrag Classic eingestuft worden. Bei geringem Verbrauch wurde eine Einstufung nach \"Bestabrechnung\" nicht vorgenommen, zumindest in zwei mir bekannten Fällen.

Offline marten

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #16 am: 14. Oktober 2007, 23:33:05 »
Hallo Forum!

Es ist mir bisher noch nicht eindeutig klar geworden, ob ich jetzt Sondervertragskunde oder Grundversorgungskunde bin.
In dem Vertrag den ich bekommen habe, heißt.
Die RWE GAS AG bietet die Versorgung mit Gas der Marke RWE naturgas zu den Bestimmungen der \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.06.1979, geändert durch das Gesetz vom 25.09.1990 sowie das neunte Euro Einführungsgesetz vom 10. November 2001, einschließlich der \"Ergänzenden Bedingungen\" der RWE Gas in der jeweils gütigen Fassung zu den nachstehenden Tarifen an.
Die Abrechnung des Gasverbrauches eines Abrechnungsjahres wird nach der Preisregelung RWE naturgas Optimo vorgenommen, die für den Kunden am günstigsten ist. ( Bestabrechnung)
Maßgeblich hierfür ist, welcher Jahres-Gesamtbetrag nach RWE naturgas Optimo mini,midi,maxi oder maxi plus der niedrigste ist.
Mein Tarif nach Verbrauch war RWE naturgas Optimo maxi ( Vollversorgungstarif Preisregelung !)
Wenn ich Tarifkunde nach AVBGasV bin, dann bin ich doch Grundversorgungskunde, da spielt es doch keine Rolle ob die RWE mir den Preis berechnet der für mich am günstigsten ist.( Bestabrechnung)
Oder liege ich da völlig falsch?
Diesen Vertrag werden sicherlich viele RWE Kunden bekommen haben.
Wer kann weiterhelfen.

mfg

marten

Offline Free Energy

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #17 am: 15. Oktober 2007, 12:51:52 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

ich bin schon sehr enttäuscht.

Wir haben zugegeben nicht die Ahnung wie Sie als studierter Jurist.  Aber deswegen uns alle gleich \"abzubürsten\" und uns wie Idioten aussehen zu lassen ist absolut nicht fair.

Wenn Sie keine Lust mehr haben, den Leuten hier zu helfen. dann stellen Sie doch einfach Ihre Arbeit ein und schicken uns alle nur noch zum nächsten Anwalt.

Ich frage mich allen Ernstes, warum Sie sich mit uns Dummköpfen überhaupt noch herumschlagen, wenn Sie es doch so einfach haben könnten.

Alle Teilnehmer diese Forums treffen sich doch hier, um sich evtl. auch ohne Termin bei einem externen Anwalt Hilfe zu holen. Wenn Sie das für zu gefährlich oder schlicht für zu riskant halten sollte Ihre Standardantwort in Zukunft in jedem Fall lauten:

\"Ich gebe keine Auskunft mehr, bitte wenden Sie sich an einen professionellen Anwalt\".

Wenn Sie aber weiterhin Auskunft geben, müssen auch laienhafte oder sogar mit Fehlern behaftete Fragen erlaubt sein.

Wenn in meinen Veranstaltungen laienhafte Fragen kommen, helfe ich den Besuchern, soweit es mir mein Sachverstand erlaubt, oder ich führe erst gar keine Veranstaltung durch.

Mit freundlichen Grüßen

Free Energy

Offline AKW NEE

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #18 am: 15. Oktober 2007, 17:20:19 »
@ Free Energy @ alle

Nun ich habe das ein oder andere von Herrn Fricke auch schon ertragen dürfen. Er von mir aber auch. Die Schuhe, die er mir machmal hinstellte, fand ich vom äußeren nicht immer schön, aber häufig, nicht immer, haben sie mir gepasst.

Ich fänd es schade wenn das Kürzel RR-E-ft mit seinen häufig launischen Bemerkungen verschwinden würde.

Offline RR-E-ft

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #19 am: 15. Oktober 2007, 17:38:04 »
@Free Energy

Die Frage war, was ich von dem Text halte.
Und meine Antwort war, dass ich gar nichts von dem Text halte.

Wenn ich Ihnen ehrlich meine Meinung sage, dann mögen Sie davon möglicherweise (sehr) enttäuscht sein. Die Wahrheit ist eben nicht dazu angetan, immer zu gefallen. Schließlich habe ich auch dargetan, warum ich von dem entworfenen Schreiben nichts halte. Ehrliche Antwort auf eine ehrliche Frage sollte also eigentlich vollkommen in Ordnung sein.

Aber selbstverständlich kann ich Ihre zukünftigen Fragen auch einfach vorsorglich \"übersehen\", damit es erst gar nicht weiter zu Enttäuschungen kommen kann.

Schon gar nicht habe ich eine Vielzahl von Personen gleich \"abgebürstet\" und diese wie Idioten aussehen lassen. Ich habe schlicht und möglicherweise im Einzelfall auch ergreifend nur auf Ihre Frage geantwortet. Dieser Vorwurf ist also wohl jenseits aller Fairness. Aber auch zu dieser Frage mag es unterschiedliche Auffassungen geben, die allesamt von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnten. Ich führe zum Beispiel auch gar nicht erst Veranstaltungen durch...

@AKW NEE

Möglicherweise erscheine ich manchmal launisch, bin es jedoch gar nicht. Wer mich kennt, weiß wohl, dass ich mit rührender Stetigkeit immer so bin.  ;)

Offline AKW NEE

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #20 am: 15. Oktober 2007, 18:02:07 »
@ RR-E-ft

Sprache, wie schwierig, manchmal jedenfalls für mich. Ich würde mir nie erlauben Sie als launisch, im negativen Sinne des Wortes, zu bezeichnen. Ihre Beiträge finde ich manchmal launisch und deshalb bereiten sie - und Sie natürlich auch - mir auch Freude. Also für mich ist der Begriff in diesem Zusammenhang positiv besetzt.
Gruß

Offline RR-E-ft

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #21 am: 15. Oktober 2007, 18:10:54 »
@AKW NEE

Es soll ja auch Laune machen.  ;)

Offline Free Energy

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #22 am: 15. Oktober 2007, 19:00:25 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

Sie mögen vielleicht außerhalb des Forums keine Veranstaltungen durchführen, aber diese Forum ist auch eine Veranstaltung, und mir dieser Veranstaltung erreichen Sie weit mehr Rat suchende Menschen, als ich Sie jemals erreichen könnte.

Was ich überhaupt nicht mehr verstehe ist Ihre jetzige Position hier im Forum.

Früher haben Sie bereitwillig auch durchaus konkrete Hinweise und Auskünfte an uns weitergegeben, seit dem Urteil vom 13.06.07 scheint alles anders zu sein.

Ich habe den Eindruck, dass Sie zunehmend ausweichen, wenn wir Sie um Antworten bitten. Es kommt dann eben wieder der Satz: \"Wenden Sie sich an einen professionellen Anwalt\".

Aber wozu sind Sie dann noch da ? Ich habe früher stolz in unserer Runde erzählt, dass wir im Zweifel einen Forumsanwalt haben, der uns bei Fragen hilft.

Aber im Moment helfen wir uns eher selbst, oder wir fragen doch mal den Kollegen außerhalb des Forums, weil man zwar `ne gepfefferte Ohrfeige für einen angeblich tölpelhaften Vorschlag erhält, aber keinen Vorschlag von Ihnen, was denn z. Bsp. in diesem konkreten Fall bezüglich der RWE- Kündigungen zu machen ist.

Das war früher anders. Deswegen auch die Enttäuschung. Ich habe immer gedacht, hier im Forum bekäme man auch über mögliche Kritik hinaus konstruktive Hilfe.

Die Verbraucherzentralen sehen das ganz anders. Schauen Sie mal nur auf die Seite http://www.verbraucherzentrale-nrw.de

Schade drum.

Mit freundlichen Grüßen

Free Energy

Offline RR-E-ft

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #23 am: 15. Oktober 2007, 19:33:01 »
Sehr geehrter Herr Ahlers,

der Unterschied zwischen einem Grundversorgungsvertrag im Anwendungsbereich der Grundversorgungsverordnung, bei dem § 315 BGB Anwendung findet, und einem Sondervertrag, bei dem statt dessen ausschließlich AGB- Recht  Anwendung findet, wurde wohl bereits unzählige Male ausgiebig mit Ihnen persönlich diskutiert. Dass es einen gehörigen Unterschied macht und dass man deshalb nicht alles in einen Topf werfen kann und darf, habe ich unzählige Male dargestellt.

Offensichtlich können oder wollen Sie das nicht verstehen. Jedenfalls werfen Sie mit einer unermüdlichen  Beharrlichkeit die immer gleichen Fragen auf. Und darüber sind Sie dann tief enttäuscht. Ich übrigends nicht minder. Und dann lassen Sie Ihrer Enttäuschung hier wiederholt unreflektiert freie Bahn. Entschieden zurückzuweisen hätte ich die Aussage, jemanden \"wegen eines angeblich tölpelhaften Vorschlages gepfeffert geohrfeigt\" zu haben. Kommen Sie bitte, bitte, bitte zukünftig vollständig ohne meine Beiträge aus, wenn Ihnen diese den Verdruss bereiten. Daran ist mir nämlich nicht gelegen.

Und ganz gewiss weiche ich nicht aus. Gerade wenn ich ganz klare Worte benutze, hat das bei Ihnen ersichtlich wiederum neue Frustration zur Folge. Meine \"Position\" hier im Forum ergibt sich allein durch die Anzahl der von mir verfassten Beiträge, sonst nichts. Sie können ohne weiteres die gleiche Position erreichen.  Es hat aber ersichtlich keinen Sinn, sich mit dieser Diskussion immer weiter nur im Kreis zu drehen.

Ich erkenne an, dass Sie es gut meinen. Gut gemeint ist aber nur ganz selten auch  gut gemacht, zumeist sogar (leider) das genaue Gegenteil davon. Und daran werde ich mich ganz gewiss nicht beteiligen, wofür ich ganz herzlich um Verständnis bitte. Dafür bin ich nämlich gerade nicht da.

Offline marten

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #24 am: 15. Oktober 2007, 23:24:03 »
Sehr geehrter Fricke!

der Unterschied zwischen einem Grundversorgungsvertrag im Anwendungsbereich der Grundversorgungsverordnung, bei dem § 315 BGB Anwendung findet, und einem Sondervertrag, bei dem statt dessen ausschließlich AGB- Recht Anwendung findet haben Sie mir mit dem letzten Beitrag sehr klar  erklärt.
Mir wurde der Gasliefervertrag zum 30.11.07 unter dem Vorwand das die Energielieferverträge angepasst werden gekündigt.
2002 wurde mir die Versorgung mit Gas der Marke  RWE naturgas zu den Bestimmungen der AVBGasV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der RWE Gas angeboten. Dazu wurde ich automatisch in den für mich günstigsten RWE naturgas optimo maxi (Vollversorgungstarif Preisregelung 1 innerhalb unserer allgemeinen Tarife eingeordnet. Da ich dem innerhalb einer Woche nicht wiedersprochen habe, bin ich automatisch in dem Tarif gelandet. Für mich sieht das nach danach aus, das ich Grundversorgungskunde bin.
Wenn ich Grundversorgungskunde dann darf mir gar nicht gekündigt bin, sondern der Vertrag wird automatisch auf die Gasgrundversorgungsverordnung angepasst.
Wenn ich doch Sondervertragskunde dann gilt ausschliesslich AGB Recht.
Also muss dann erst recht nichts angepasst und schon gar nicht gekündigt werden.
Danach werden wir bewusst falsch von RWE informiert.
Verstehe ich das richtig?

mfg

marten

Offline Free Energy

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #25 am: 15. Oktober 2007, 23:34:11 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

die von Ihnen angesprochenen Unterschiede von Grundversorgungskunden und Sondervertragskunden habe ich entgegen Ihrer Ansicht bereits mehr als verinnerlicht, was Sie in der Retroperspektive bei nochmaligem Studium meiner Beiträge eigentlich auch eindeutig erkennen sollten.

Das Sie etwas \"unzählige Male\" wiederholen müssen, liegt in einem Forum mit lauter rechtlichen Laien in der Natur der Sache. Auch ich muss dieses bei meinen Verbrauchern immer wieder tun, aber mir macht es nichts aus.

Außerdem behaupten Sie, ich würde immer die gleichen Fragen aufwerfen, was nachweislich nicht stimmt. Wenn Sie diesen Thread genau lesen würden, würde Sie sehen, dass meine spezielle Frage in diesem Thread, nämlich wie man auf das Kündigungsschreiben der RWE reagiert, bereits vor mir von den Mitgliedern \"Sergio\",marten\" \"bettlihorn\" und \"bjo\" aufgeworfen wurde, und nicht nur von mir allein.

Möglicherweise werfen aber auch andere Forumsmitglieder immer wieder die gleichen Fragen auf, möglichwerweise solange, bis sie schlicht und einfach beantwortet sind. Für mich vollig nachvollziehbar.

Aber die obigen Forumsmitglieder \"Sergio\",\"marten\", \"bettlihorn\", \"bjo\" und ich haben bisher keine Antworten auf ihre Fragen erhalten, also werden auch wir diese Fragen immer wieder vorbringen, bis sie ausreichend beantwortet sind, verstehen Sie ?

Des Weiteren kann von einer unreflektierten Rückgabe meiner Enttäuschung keine Rede sein. Ich habe mir sehr wohl vorher überlegt, ob ich diesen Satz schreibe.

Diese Äußerungen sollen Sie dazu anregen, mal im Innersten darüber nachzudenken, ob es nicht auch an Ihnen liegen könnte, wenn Forumsmitglieder enttäuscht sind.

Wie gesagt, früher haben Sie Mustervorschläge, wie meinen Widerspruch zeilenweise redigiert, oder sich ihn zumindestens genauer angesehen und Ihre unbestrittene Sachkenntniss dazu benutzt, uns notfalls ebenfalls zeilenweise nachvollziehbar klar zu machen, warum der Vorschlag schlecht ist. Heute reichen zwei Zeilen und der Hinweis:

Zitat
Wenn Sie Rechtsberater werden wollten, müssten Sie sich wohl entsprechend der dafür notwendigen Regelungen qualifizieren (in der Regel Hochschulstudium und Referendariat und Abschluss mit der Befähigung zum deutschen Richteramt). Von Kurpfuscherei halte ich bekanntlich rein gar nichts. Sie brauchen mich nicht immer wieder danach fragen.

Gehen Sie mit einem selbst operierten Blinddarm gern zum Hausarzt und fragen Sie ihn, was er davon hält.

Wenn das nicht \"abwatschen\" ist, was dann ?

Angenommen, Sie haben ein Problem mit Ihrer Heizung und Sie suchen deshalb Ihren Heizungsinstallateur vertrauensvoll mit einer Frage auf, weil Sie nunmal kein Heizungsinstallateur sind, sie aber eine Idee für die Störung Ihrer Heizung hätten, und dieser Installateur würde Ihnen dann sagen :

\"Wenn Sie Heizungsinstallateur werden wollten, müssten Sie sich wohl entsprechend der dafür notwendigen Regelungen qualifizieren (in der Regel 3 Ausbildungsjahre mit Gesellenprüfung und anschließendem Meisterkurs, sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung). Von Kurpfuscherei halte ich bekanntlich rein gar nichts. Sie brauchen mich nicht immer wieder danach fragen.

Gehen Sie mit einem selbst operierten Blinddarm gern zum Hausarzt und fragen Sie ihn, was er davon hält.\"

Was würden Sie dann von ihrem Installateur denken ? Sie würden denken, was hat der denn ? Ich habe doch nur eine Idee für die Lösung eines Problems gehabt und der hält mir gleich einen Vortrag über die Inhalte der Installateursausbildung ? Gut vielleicht hat er nur einen schlechten Tag, also frage ich ihn nochmal ganz brav: Sehr geehrter Herr Installateur, ich habe da ein Problem mit meiner Heizung, was könnte das sein ?

Aber sie bekommen keine Antwort ! Stattdessen schickt er sie zu einem anderen Kollegen, mit dem Hinweis, man solle sich an einen Profi wenden ?

Was würden Sie von diesem Installateur halten ? Wären Sie darüber etwa nicht frustiert ???

Nichts anders geht es mir. Ich habe Sie höflich gefragt und detailliert eine Vorschlag gemacht, aber ich hatte den Eindruck, dass das alles mit einer Handbewegung weggewischt wurde. Hat das was damit zu tun, dass ich versuche, auch außerhalb teurer Rechtsberatung Antworten zu erhalten ? Warum stört Sie das so ? Machen das denn nicht auch \"bjo\" und die anderen ?

Lesen Sie doch mal den folgenden Beitrag von \"bjo\":

Zitat
je mehr ich lese je verunsicherter werde ich.

meine Fragen nun.

-mach mich was falsch wenn mit dem Brief s.o. (Verbraucherzentrale NRW)
dem Preis widerspreche.

- mach ich was falsch, wenn ich auf die Umgruppierung wie folgt antworte

hiermit Widerspreche der für den 01.12.2007 angekündigten Kündigung. Legen Sie mir schriftlich dar das Sie zu dieser Kündigung mit gleichzeitiger Eingruppierung in den Tarif RWE Erdgas klassiK berechtigt sind.
Meine Zahlungen erfolgen weiterhin auf Basis meines Einspruches gemäß §315.

Auch hier antworten Sie nicht, obwohl \"bjo\" sichtlich unsicher ist, wie die andern auch, sondern halten sich damit auf, meinen Vorschlag zu disqualifizieren. Warum machen Sie das ? Wäre es nicht sinnvoller, \"bjo\", mir und den Anderen gute Antworten auf Ihre Fragen zu geben, wobei ausschließlich der Empfänger entscheiden können sollte, ob die Antwort für ihn gut genug war ?

Sie schreiben außerdem:

Zitat
Meine \"Position\" hier im Forum ergibt sich allein durch die Anzahl der von mir verfassten Beiträge, sonst nichts.

Sie haben mich nicht verstanden. Ich meine nicht Ihre Position auf Grund der Anzahl Ihrer Beiträge, sondern Ihre Position als selbst ernannten Ansprechpartner und Berater der unwissenden Energiepreiskürzergemeinde und vom BdEv \"installierten\" Vertrauensgeber.

Aus dieser \"Position\", kraft derer Sie als Fachmann den Laien ob seiner Beiträge mit der bloßen Drehbewegung Ihres Daumens \"abkanzeln\", oder zum \"Helden\" stilisieren können, ergibt sich eine besondere Verantwortung dem Laien gegenüber, nämlich als Helfer im wirklichen Sinn, die uneigenützige Weitergabe von \"Wissen\" zu unterstützen und möglich zu machen.

Ich und wir alle brauchen dazu weniger launische Bemerkungen ( ob nun positiv gemeint, oder nicht), sondern die zu Ihrer offensichtlichen Beraterposition passenden hilfreichen Antworten, die eines wirklichen Beraters würdig sind, und im angesprochenen Einzelfall konkret weiterhelfen.

So wie hier z. Bsp:

http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3697

Mit freundlichen Grüßen

Free Energy

Offline terminator3

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #26 am: 16. Oktober 2007, 01:07:01 »
@free energy: Jo, ich kann Ihren Frust gut nachvollziehen.. So sehen es halt die Herren Anwälte und meistens sind diese auch nicht gerade über jeder Frage hocherfreut....

Ich finde jede Frage wichtig.

Warum ?

Zeigt Sie doch das es dieses Forum braucht, ansonsten könnte man es dicht machen und alle sind superschlau und brauchen keine Hilfe mehr....

Gelle ??

Im übrigen zeigt es weiterhin wie erfolgreich der Protest bisher war und ist.

Ausserdem ist es wichtig das alle an einem Strang ziehen und vielleicht persönliche \"Differenzen\" zurückstellen.

Ich sehe die Zukunft jedenfalls etwas rosiger, da sich bald etwas bewegen wird...

 :D :D :D

Offline RR-E-ft

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« Antwort #27 am: 16. Oktober 2007, 02:52:59 »
@Free Energy

Der Bund der Energieverbraucher hat den sog. Energieschutzbrief organisiert. Es steht auch Ihnen frei, sich darüber im konkreten Fall durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, ggf. sogar Schreiben  Zeile für Zeile redigieren zu lassen, worauf Sie anscheinend Wert legen.  Ich weiß nicht, ob die am Energieschutzbrief beteiligten Kollegen dazu wirklich bereit sind bzw. dies in jedem Einzelfall leisten können. Probieren Sie es einfach ungezwungen aus und empfehlen Sie dieses Angebot ggf. gern weiter.  Die Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher ist sehr lang. Womöglich finden Sie dort einen Kollegen, der Ihren Ansprüchen gerecht wird, und die uneigennützige Weitergabe von Wissen ganz nach Ihren Vorstellungen mit zahllosen Wiederholungen unterstützt. Viele der Kollegen sind bekanntlich hier im Forum registriert. Haben Sie also keine Hemmungen, diese konkret anzusprechen. Aber texten Sie mich bitte nicht weiter zu, weil meine Beiträge Ihren Ansprüchen nicht genügen. Das habe ich ja nun hinreichend zur Kenntnis genommen. Ich will auch gar nicht erst probieren, Ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Das überlasse ich getrost gern anderen, deren Beiträge eines Beraters im Einzelfall würdig sind. Und ich bekenne auch freimütig, ganz allein und ausschließlich die Verantwortung dafür zu tragen, bei Ihnen wohl durch meine Beiträge in der Vergangenheit übersteigerte Erwartungen geweckt zu haben und so die tiefsitzenden Enttäuschungen bei Ihnen bewirkt zu haben. Sorry dafür. Es tut mir aufrichtig sehr leid und soll ganz gewiss nicht wieder vorkommen. Versprochen. Unsere ganz persönliche Diskussion dürfen Sie an dieser Stelle als beendet betrachten. Wer hilfreich einmal  einen kleinen Finger reicht, ist deshalb bestimmt nicht für die Zukunft verpflichtet, sich deshalb auch noch den Arm auskugeln zu lassen, auch wenn den ausgekugelten Arm irgendwer uneigennützig gerade gut gebrauchen könnte, um anderen damit in einer Veranstaltung stolz zuzuwinken. Ich hoffe , dass auch das für Sie vollkommen nachvollziehbar ist und vor allem, dass Sie sich damit abfinden können, um ihren Frieden wieder zu finden.

Zitat
Aber die obigen Forumsmitglieder \"Sergio\",\"marten\", \"bettlihorn\", \"bjo\" und ich haben bisher keine Antworten auf ihre Fragen erhalten, also werden auch wir diese Fragen immer wieder vorbringen, bis sie ausreichend beantwortet sind, verstehen Sie ?

Ich glaube ja und deshalb nehmen Sie es mir bitte nicht übel, dass ich nicht mehr darauf eingehen werde.

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #28 am: 16. Oktober 2007, 13:17:34 »
Hallo zusammen,

mal wieder zum Thema............................. ;)

es ist wohl so, dass ich wohl Sondervertragskunde im Tarif Erdgas Optimo maxi bin.

(Einen Vertrag habe ich nie unterschrieben; RWE ist Grundversorger)

Also bin ich doch Sondervertragskunde in der Grundversorgung. Richtig ?
Es findet also die Grundversorgungsverordnung Anwendung. Richtig ?
(Ich hab es wirklich nicht versstanden :()

Wie bekannt will die RWE all diejenigen, die die neuen Verträge nicht abschließen, in die Grundversorgung zurückfallen lassen, mit oder ohne Unterschrift.

Ebenfalls wurde die Kündigung der bestehenden Verträge durch die RWE ausgesprochen.

Ich werden jetzt dieser Kündigung schriftlich widersprechen und auf die Fortführung meines bestehenden Vertrages bestehen.

Zwei Sätze, mehr nicht........ ohne viel Paragraphen und Gesetzestexte.............da kein Anwalt.

Kann meines Erachtes nicht verkehrt sein.

Wenn doch, bitte bitte Info !!!!!!!!!

Nun meine Frage:

Die Gaspreise die ich seit 2005 unter Vorbehalt bereit bin zu zahlen werde ich weiter
so entrichten unabhängig davon was die RWE macht.
Wie sieht es aber mit dem Grundpreis/Jahr aus ?
Dieser ist um ca. 40,00 Euro höher aks der in den neuen Verträgen bzw. in der Grundversorgung.

Kann ich diesen reduzierten Grundpreis verwenden, oder muß ich den Grundpreis aus meinem
alten Vertrag, auf dessen Fortführung ich ja bestehe, ansetzen ?

Gruß

AnJo

Offline marten

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« Antwort #29 am: 16. Oktober 2007, 14:23:01 »
Sehr geehrter Herr Fricke!

Ehrlich gesagt habe ich auch gehofft, eine Antwort von kompetenter Seite auf meine Fragen zu finden.
Aber ich verstehe natürlich auch das Sie nicht auf alle Fragen die hier im Forum gestellt werden, antworten.
Das ist Ihr gutes Recht.
Nur dann macht es eigentlich überhaupt keinen Sinn in diesem Forum Fragen zu stellen, da die meisten Fragen sowieso nur für einen Anwalt rechtssicher zu beantworten sind.
Da sind vielleicht auch mal die anderen im Forum registrierten Anwälte aufgerufen, mal die eine oder andere Frage zu beantworten, damit Sie etwas entlastet werden.
Ich hoffe nur das Sie uns weiter mit Rat und Tat in diesem Forum zur Seite stehen um den Verbraucher im Kampf gegen die Willkür der Energieversorger zur Seite zu stehen.

mfg

marten

 

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