@Monaco
Es spricht einiges dafür, dass die Preise bereits vor der ersten Preiserhöhungswelle September/ Oktober 2004 zu hoch lagen.
Man sollte also auch gegen den gesamten Allgemeinen Tarif die Unbilligkeit einwenden und entsprechende Zahlungen überhaupt nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und Rückforderung leisten, um sich auch insoweit seiner Rechte nicht etwa zu begeben.
Bekannt war im September, dass E.on Ruhrgas als Marktführer und auch die anderen Ferngasgesellschaften ihre Preise um 4 % erhöhten.
Deshalb wurde vorgeschlagen, 2 % Preiserhöhung dem eigenen Versorger zuzugestehen.
Natürlich kann man genau so gut auch einfach den alten Preis weiter zahlen. Rechtlich ist das einerlei. Und auch das Kostenrisiko ändert sich, abgesehen von möglichen Gebührensprüngen, nicht.
Bei einem Streitwert bis 300 EUR ist es für die Kosten eines Prozesses egal, ob man sich um 50, 150 oder 250 EUR streitet.
Sie haben recht, dass man damit 2 % zubilligt und dies auch schon zuviel sein kann. Nicht jeder traut sich jedoch, die Preiserhöhung vollkommen abzulehnen.
Die zugebilligte Erhöhung sollte zunächst ein besseres Klima in der Auseinandersetzung schaffen. Auf Totalverweigerer reagieren die Unternehmen möglicherweise etwas anders.
Zudem sollten und sollen die Versorger nachweisen, wie es zu den Preiserhöhungen kommt, nämlich durch die einzige dafür bestehende Möglichkeit: Offenlegung der Kalkulation.
Dieser Aufforderung ist bisher kein einziges Gasversorgungsunternehmen nachgekommen. Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass da etwas nicht stimmt.
Mehr zu dem Thema können Sie in der neuen \"Energiedepesche\", Heft März 2005 lesen, welche Mitglieder des Bundes der Energieverbraucher erhalten, die aber auch gesondert im Abo bezogen werden kann.
Mutmacher:
Montag 28.02.2005, 21.05 Uhr ARD \"Report\"
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt