Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?  (Gelesen 10810 mal)

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Offline Monaco

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« am: 25. Februar 2005, 15:32:57 »
Liebe Foren-Mitglieder,

ich schreibe heute zum ersten mal einen Beitrag im Energienetz-Forum. Vorweg: Auch ich bin natürlich mit den letzten Preiserhöhungen der Gasversorger nicht einverstanden und habe dies meinem Versorgungsunternehmen gegenüber auch schon zum Ausdruck gebracht.
In einigen Beiträgen, Musterbriefen etc. lese ich immer wieder von einem 2%igem Sicherheitsaufschlag, den man akzeptieren solle/könnte. Was soll das?
Damit gebe ich doch zu verstehen, dass ich mit einer grundsätzlichen Erhöhung der Preise - wenn auch vielleicht nicht in der Höhe - einverstanden bin. Ich schwäche mit diesem Zugeständnis doch nur meine Rechtsposition.
Wenn man den Tenor der meisten Meinungen in diesem Forum betrachtet, dann geht es doch um die Feststellung, dass insbesondere die Gasversorger die grundsätzliche Billigkeit der Preiserhöhung nicht nachweisen können oder wollen. Warum sollte ich ihnen dann ein Stück des Weges entgegenkommen?
Vielleicht wird es dann in der Branche Mode, die Preise regelmäßig alle 3 Monate um \"gebilligte\" 2% zu erhöhen was dann auch 8% pro Jahr ergäbe.
Würde mich über Meinungsäußerungen zum Thema freuen.

Monaco aus Halle

Offline RR-E-ft

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #1 am: 25. Februar 2005, 16:34:33 »
@Monaco

Es spricht einiges dafür, dass die Preise bereits vor der ersten Preiserhöhungswelle September/ Oktober 2004 zu hoch lagen.

Man sollte also auch gegen den gesamten Allgemeinen Tarif die Unbilligkeit einwenden und entsprechende Zahlungen überhaupt nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und Rückforderung leisten, um sich auch insoweit seiner Rechte nicht etwa zu begeben.

Bekannt war im September, dass E.on Ruhrgas als Marktführer und auch die anderen Ferngasgesellschaften ihre Preise um 4 % erhöhten.

Deshalb wurde vorgeschlagen, 2 % Preiserhöhung dem eigenen Versorger zuzugestehen.

Natürlich kann man genau so gut auch einfach den alten Preis weiter zahlen. Rechtlich ist das einerlei. Und auch das Kostenrisiko ändert sich, abgesehen von möglichen Gebührensprüngen, nicht.

Bei einem Streitwert bis 300 EUR ist es für die Kosten eines Prozesses egal, ob man sich um 50, 150 oder 250 EUR streitet.

Sie haben recht, dass man damit 2 % zubilligt und dies auch schon zuviel sein kann. Nicht jeder traut sich jedoch, die Preiserhöhung vollkommen abzulehnen.

Die zugebilligte Erhöhung sollte zunächst ein besseres Klima in der Auseinandersetzung schaffen. Auf Totalverweigerer reagieren die Unternehmen möglicherweise etwas anders.

Zudem sollten und sollen die Versorger nachweisen, wie es zu den Preiserhöhungen kommt, nämlich durch die einzige dafür bestehende Möglichkeit: Offenlegung der Kalkulation.

Dieser Aufforderung ist bisher kein einziges Gasversorgungsunternehmen nachgekommen.  Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass da etwas nicht stimmt.

Mehr zu dem Thema können Sie in der neuen \"Energiedepesche\", Heft März 2005 lesen, welche Mitglieder des Bundes der Energieverbraucher erhalten,  die aber auch gesondert im Abo bezogen werden kann.

Mutmacher:

Montag 28.02.2005, 21.05 Uhr ARD \"Report\"

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #2 am: 01. März 2005, 14:23:59 »
Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nachdem wir im vergangenen Jahr gebaut hatten, beziehen wir seit August 2004 erstmals Gas der Mittedeutschen Gasversorgung GmbH - oder kurz MITGAS. Im allgemeinen Baustress hat man sicher nicht immer Zeit sich mit den Gaspreisen zu beschäftigen. Nach einigem hin und her waren wir damals schon froh, überhaupt an das Gasnetzt angeschlossen zu werden.

Bei uns gestaltet sich die Situation nun so, dass wir seit Anfang August Gaskunden sind (seit Mitte August mit rückwirkendem Sonderabkommen), und sich der Gaspreis in einem Zeitraum von 5 Monaten (bis Anfang 2005) gleich 2 Mal erhöhen soll (aus Sicht der Mitgas: erhöht wird). Unabhängig unseres Widerspruchs gegen die Erhöhung, hat uns MITGAS noch am 15.02.2005 die Preise vom August 2004 und den darauf beruhenden Abschlagsbetrag als Basis für unsere Abschlagsbeträge bestätigt. Lediglich im Kleingedruckten steht etwas von zwischenzeitlichen Preiserhöhungen. Da diese uns und erst recht MITGAS bekannt waren, ist es für uns schon rätselhaft, warum diese nicht konkkret benannt wurden (vielleicht gibt das das EDV-Programm nicht her ...)?

Voranschicken muss ich noch, dass wir zwar darüber informiert wurden, dass der Preis ab 01.01.2005 steigen soll, eine Information zur Erhöhung ab Oktober 2004 haben wir nie erhalten. Stattdessen wurden unsere erstmaligen Abschlagsbeträge bereits auf Basis der nie Vertragsbestandteil gewordenen Preise ab 10/04 bestimmt (jedoch vorerst nicht abgebucht). Durch einiges Unvermögen unseres Versorgers wurden die ersten Abschläge (11/04-01/05) erst Mitte Februar eingezogen. Nach zwischenzeitlichen Ankündigungen von 144 € (11+12/04) bzw. 150 € (ab 01/05) jetzt allerdings wie ursprünglich vereinbart 137,- €.

Taktik oder wiederholtes Unvermögen?

Jedenfalls ist unsere Situation unter entscheidender Mitwirkung der MITGAS einigermaßen kompliziert.

Ich hoffe, das Ganze einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und hoffe auf ein kurzes Echo. (Vielleicht eine knifflige Aufgabe für Herrn Fricke ...?)

Monaco aus Halle

Offline hollmoor

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #3 am: 01. März 2005, 14:45:01 »
@Monaco

Hallo,mal was ganz anderes:Sie schreiben,dass sie einen monatlichen Gasabschlag von 137,00 Euro zahlen.Ihrem Beitrag entnehme ich,dass sie im August 04 gebaut haben!
Mich würde mal interessieren,ob sie neu gebaut haben o.ein altes Haus gekauft u.saniert.
Denn wenn sie neu gebaut haben,erscheint mir der Abschlag zu hoch bemessen.
Denn ich gehe dann davon aus,dass sie den heutigen Richtlinien ent-
sprechend gebaut u. dementsprechend gedämmt haben.
Wir haben zum Beispiel in unserem Haus,5 Jahre alt,sehr gute Dämmung etc.;für 145 m2 beheizte Fläche nur einen monatlichen Abschlag von 55-60
Euro,etwas variable je nach Witterung und kommen auch damit hin.
Die Versorger neigen nämlich bei Neuanschlüssen zu einem überhöht veranschlagten  monatlichen Abschlag.War bei uns auch so.Da aber
mein Mann aus dem Bereich der Sanitär u- Heizungstechnik kommt,
konnte der in etwa im voraus ausrechnen,was wir in etwa verbrauchen würden.Und unsere Schätzung passte!!!
Von uns wollte man nämlich auch zu Anfang einen überhöhten Abschlag
haben.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Monaco

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #4 am: 01. März 2005, 15:17:15 »
@hollmoor

Vielen Dank für den Hinweis.

Ich befürchte nur, dass wir den von unserem Versorger veranschlagten Jahresverbrauch (34.500 kWh) erreichen werden. Gestern (nach ziemlich genau 7 Monaten) hatten wir ca. 2.080 m³ auf der Gasuhr, was wohl so ca. 23.000 kWh entspricht. Obwohl wir bis zum Herbst vielleicht nicht mehr so viel heizen müssen (der Blick aus dem Fenster sagt allerdings etwas anderes ...) ist der Wert nicht ganz utopisch. Darüber hinaus werden wir auf Grund der geschilderten Umstände wahrscheinlich nur 9 oder max. 10 Abschlagsbeträge bezahlen (müssen).

Natürlich erscheint unser Verbrauch sehr hoch. Dennoch sparen wir derzeit beim heizen nicht, schließlich wollen wir unser Haus so schnell wie möglich \"trocken\" bekommen. Und das geht eigentlich nur mit heizen und lüften. Lieber 200 € zusätzlich für Gas als 1000 für Feuchtigkeitsschäden ...

Aber ich bin noch die Informationen zu unserem Haus schuldig: Neubau, 36 cm Ytong (Gasbeton) ohne weitere Dämmung (vom Dämmputz abgesehen), knapp 150 m² beheizte Fläche.

Immerhin ergeben sich durch den hohen derzeitigen Verbrauch gewisse Reserven für die Zukunft. Ist jedoch nur ein schwacher trost ...

Nochmals danke für den Ratschlag.

Offline hollmoor

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #5 am: 01. März 2005, 18:18:50 »
@Monaco

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Das ist im Moment aber noch ne Menge Verbrauch.Aber gut,die Restfeuchte muß natürlich raus.
Wir haben selbst eine 47 er Wand-Poroton-Dämmung/Mineralwolle-
Luftschicht und dann erst Klinker.
Haben einen Durchschnittsverbrauch von ca.13-14 tausend kwh,je nach
Witterung.(Heizgerät-Brennwert)In 2004 genau 12830 kwh.

Würde den Verbrauch auch später unbedingt im Auge behalten.Er muß drastisch runtergehen,sonnst stimmt irgendetwas
nicht.

Gruß  aus der Lüneburger Heide
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RR-E-ft

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #6 am: 01. März 2005, 20:47:04 »
@Monaco

MITGAS ist von dem förmlichen Kartellverfahren des Bundeskartellamtes betroffen, vgl. Pressemeldung des BKartA vom 21.12.2004 unter

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/041221_Jahresrueckblick_Anhang.pdf

Das spricht schon allein für eine Unbilligkeit der Preiserhöhungen.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #7 am: 02. März 2005, 06:42:46 »
@hollmoor

Selbstverständlich werden wir in der kommenden Heizperiode etwas mehr auf den Verbrauch achten. Derzeit lassen wir es hier sicher neben den bekannten Gründen noch etwas \"schleifen\". Aber bei 2 Berufstätigen mit 3 Kindern und dann nach Feierabend noch renovieren, da ist es einem schon manchmal egal, ob hier Mal das Fenster zu lange offen steht, oder die Raumtemparatur zu hoch ist. Zudem fehlt uns derzeit noch ein bischen mehr Fingerspitzengefühl, die Fußbodenheizung (auf Grund ihrer Trägheit) optimal einzustellen. Oft ist es entweder zu warm oder aber zu kalt ... Aber wir sind lernfähig (hoffe ich ...).

Viele Grüße in die Lüneburger Heide.

Monaco

Offline Monaco

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #8 am: 02. März 2005, 06:52:31 »
Hallo Herr Fricke,

hatte auch schon vom Kartellverfahren gehört. Es wird aber hier in der (betroffenen) Region kaum öffentlich gemacht. Kein Zeitungsbericht, nichts. Da glaubt man schon, die Medien stecken mit den Versorgern unter einer Decke ...
Es entsteht so leicht der Eindruck, die Energiekonzerne \"kaufen\" sich neben Politikern auch Zeitungsverlage und Rundfunksender ...
Trotzdem, eine große Schuld trifft auch den Verbraucher selbst. Wenn nur 4% ihren Stromversorger wechseln und auch nur wenige Widersprüche anmelden, dann ist es ja gewissermaßen eine Aufforderung zum \"Raubrittertum\".
Ich hab\' noch in den Ohren, wie man im \"Westen\" früher auf die Mißstände im \"Osten\" reagierte: \"Ihr beschwert Euch ja nicht, da braucht ihr Euch nicht zu wundern ...\"
Daran hat sich heute offenbar kaum etwas geändert ...
(Um nicht Mißverstanden zu werden, das sollte eben keine Ost-West-Debatte werden)

Viele Grüße nach Jena

Monaco

Offline DieAdmin

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #9 am: 02. März 2005, 13:26:27 »
@ Monaco,

es gibt sicherlich vielerlei Gründe, warum nur allmählich sich das \"Wehren\" im Osten durchsetzt. Aber es kommt!!! Schließlich stellt man sich nicht \"locker vom Hocker\" gegen einen Riesen.
(Ich selbst hab erst den Mut gefunden, durch dieses Forum und die Beiträge von Herrn Fricke)

Das es funktioniert, haben die Grundstückseigentümer (astronomische Abwasserbescheide) aus Friedrichroda ja kürzlich erst erleben dürfen.

Aus meinen Gesprächen mit anderen, um auf die Aktion aufmerksam zu machen, kriege ich vielerlei Antworten.

Beispielsweise würde ich auch zurückhaltend sein, wenn ich eine deftige Nachzahlung an meinen EV leisten muss und froh bin, wenn sie gnädigerweise sich auf eine Ratenzahlung einlassen.

Ich höre als Begründung \"Ich hab kein Gas\", wo ich doch weiß das in den Wohnblöcken die Heizanlagen mit Gas betrieben werden. Ich stell dann immer die Gegenfrage: \"Womit wird das Wasser in deinen Heizkörpern heiß gemacht?\" Ich kenn auch die Abrechnungen, da ist es schwierig als Laie sich da durchzukämpfen.

Und was ist mit denen, die kein Internet haben, wo kriegen sie ausführliche Infos und Hilfe?

Gruß aus Thüringen

Offline Monaco

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #10 am: 03. März 2005, 06:34:39 »
@Evitel2004

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Ich merke hier (in Halle) leider kaum etwas davon, dass sich die Leute wehren. Es ist wohl so eine Mischung aus mangelndem Selbstbewustsein und Zutrauen, Uninformiertheit und oft auch einfach nur Trägkeit (um das Wort Faulheit nicht gebrauchen zu müssen).

Übrigens stamme auch ich aus Thüringen (Sömmerda) und glaube, dass die Thüringer wohl noch etwas aufgeschlossener verschiedenen Dingen gegenüberstehen, als die Sachsen-Anhaltiner. Mag sein, dass mich mein Eindruck täuscht, dennoch mache ich ab und zu diese Erfahrungen.

Wie dem auch sei: Jedermann schimpft - aber kaum jemand unternimmt etwas. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich Erfolgserlebnisse und \"Niederlagen\" bei mir so einigermaßen die Waage halten. Das heißt auch, dass rechnerisch etwa jeder 2. Versuch zumindest eine vorteilhafte Wendung mit sich bringt. Kann man da resümierend nicht sagen, dass es sich grundsätzlich lohnt, Mißstände anzumahnen? Ich meine ja. Und dabei entferne ich mich jetzt immer mehr vom eigentlichen Thema.
Ich will damit jedoch zum Ausdruck bringen, dass die, die sich nicht wehren (wollen), eigentlich kaum zu bedauern sind.

Viele Grüße nach Friedrichroda und viel Spaß beim Schneeräumen ...


Monaco

Offline DieAdmin

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #11 am: 03. März 2005, 08:42:54 »
@ Monaco,

es reicht langsam mit Schneeräumen. Kams erst von oben, weht es jetzt von der Seite :-) Aber neuer Schnee ist schon angesagt

Bei deinen angeführten Gründen geb ich dir auch recht. Es ist noch etwas träge. Schau ich in die Einwenderliste, finde ich lt PLZ einen Eintrag außer meinen, den ich \"in meiner Nähe\" zuordne.

(@ Herr Fricke - gibt es neue Zahlen, oder eine zentrale Stelle, in der die Einwenderer erfasst werden?)

Bei uns ist es so, wir müssen erst mit den Hintern an der Wand stehen, eh sich was rührt. Und der o.g. Kampf der Haus- und Gründstückseigentümer gegen die Gebührenbescheide: Wären die ursprünglichen Abwasser-Gebühren fällig gewesen, hätte es das existientielle Aus für Firmen und Private Eigentümer (Familien) bedeutet. Und vielleicht war auch hilfreich ein Bericht beim MDR in \"Ein Fall für Escher\". Oder war der Sieg durch die damals anstehenden Wahlen in Thüringen zu verdanken?

Wer zu der Zeit durch Friedrichroda fuhr, hatte viel Lektüre zum Lesen. An vielen Häusern hingen Transparente, die hierauf aufmerksam machten und jeden Sonntag war Demo.

Es ist auch eine Unsicherheit da, da viele noch nicht die Rechnungen erhalten haben. Wie kann ich Einspruch erheben, was ich noch gar nicht gesehen hab.

Ich bin zwar auch Mieter, hab aber einen Direktvertrag bei Strom und Gas mit der EVI, deswegen habe ich meine Rechnung schon. Zum Glück hatte die EVI ihren Abrechnungsmodus umgestellt  :lol:

Gruß nach Halle

Evi, Rebellin gegen die EVI

Offline hollmoor

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #12 am: 03. März 2005, 09:10:11 »
Hallo,Evitel

Ich habe vor kurzem dem Bund der Energieverbraucher schon eine Mail geschickt und darum gebeten,die Einwenderliste öfter mal zu aktualisieren.
Das haben sie dann auch gemacht.
Aber viele tragen sich auch nicht in die Liste ein,warum,verstehe ich auch
nicht.
Ich habe bei mir im Ort noch 3 weitere mir bekannte Mitstreiter,die
auch bisher nicht in der Liste stehen,obwohl ich sie dringend darum
gebeten habe.
Vielleicht haben viele davor Angst,ihren Namen in dieser Sache zu
veröffentlichen.
Schalte doch mal eine Suchanzeige in eurer Zeitung mit Angabe deiner
Telefonnummer,vielleicht melden sich dann Mitstreiter.
Habe ich auch so gemacht und schon bekam ich drei Anrufe.
Somit kann ich mich mit meinen Mitstreitern in meinem Ort austauschen.

Gruß aus der Lüneburger Heide  mit auch viel Schnee
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline DieAdmin

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Sicherheitsaufschlag = Zugeständnis?
« Antwort #13 am: 03. März 2005, 09:51:16 »
Hallo Hollmoor,

ich meinte eigentlich nicht die Online-Einwenderliste. Die erreiche ich über den Button Statistik anzeigen, bevor man sich einträgt.

Sondern die, die sich ohne Internet den Aufruf gefolgt sind. Es gab mal einen Artikel in der \"Thüringer Allgemeine\"
Da ich die Zeitung leider nicht im Abo beziehe, hatte ich die Info auch nur auf \"Zuruf\". Oder im Oktober im Radio. Da hatte ich mir auf einen Zettel die Internet-Adresse mitgeschrieben.

Eine Suchanzeige schalten, ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.  Vielleicht klappts da über einen Leserbrief/-Mail. Da bastel ich noch an einer Formulierung oder kann mir da jemand helfen?

Gruß aus Thüringen

 

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