Verjährung beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung.
Ich würde mich ganz schnell mit denen, am besten persönlich, in Verbindung setzen und klären, was mit dem Verbrauch ist.
Denn sollte ein ungeklärter Verbrauch da sein, kann man sich ja mit dem Hausbesitzer in Verbindung setzen und dieser kann dem Versorger mitteilen, wer Mieter der Wohnung ist/war.
Es ist nun mal allgemein bekannt, das Strom zwar aus der Steckdose kommt, aber dieser nun mal nicht umsonst ist.
Und das der Mieter/Verbraucher sich beim Versorger anzumelden hat, nachdem er Energie entnommen hat.
Ansonsten ist ein einmaliger Anruf nicht unbedingt als Bemühen zu sehen, aber das ist wahrscheinlich Auslegungssache.
Ist natürlich die Frage, haben die denn in der gesamten Zeit nicht mal den Zähler abgelesen oder erwarten die Zählerstände jährlich vom Kunden?
Und was ist mit dem Fragebogen.
Aber am Ende ist eins klar, Energie ist verbraucht und irgendwer wird sie zahlen müssen.