Energiepreis-Protest > EVI Hildesheim

EVI Hildesheim beruft sich auf BGH-Urteil und fordert alle Beträge nach, mit Fristsetzung

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Wusel:
Wieso glaubt er das nur?
Kann er denn den Sondervertrag nicht jährlich kündigen?

So etwas erwarte ich dann nämlich bei mir auch, denn im Sonderabkommen steht explizit drin, dass die Laufzeit sich immer um 1 Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate zum Jahresende gekündigt wird.
Also kann (zumindest bei der EVI Hildesheim) sowohl der Versorger, als auch der Kunde jährlich kündigen...

Grüße
Wusel

userD0009:
@ Wusel

Wenn dieses Kündigungsrecht wirksam vereinbart wurde, dann ist die nächste Kündigungsmöglichkeit doch der 31.12.2008.

Es bleibt noch Zeit die Wirksamkeit einer evtl. Kündigung zu prüfen.

RR-E-ft:
@belkin

Richtig. Drei Monate zum Jahresende geht, wenn vor dem 01.10.2007 noch kein Kündigungsschreiben zum 01.12.2007 zugegangen war, frühestens zum 31.12.2008. Aber auch nur, wenn die Klausel im konkreten Vertrag überhaupt wirksam ist.

Wusel:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@belkin

Richtig. Drei Monate zum Jahresende geht, wenn vor dem 01.10.2007 noch kein Kündigungsschreiben zum 01.12.2007 zugegangen war, frühestens zum 31.12.2008. Aber auch nur, wenn die Klausel im konkreten Vertrag überhaupt wirksam ist.
--- Ende Zitat ---

\"Das Abkommen läuft bis zum 31.12. dieses Jahres und dann jeweils ein Jahr weiter, falls es nicht 3 Monate vor Ablauf von der EVI Hildesheim schriftlich gekündigt wird\".
So steht\'s wörtlich im \"Sonderabkommen für die Gasversorgung\" drin.
Was soll daran nicht wirksam sein?

Dieses Sonderabkommen wurde mir damals zusammen mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.
Wobei ich mich allerdings nicht erinnern kann, jemals etwas unterschrieben zu haben.
Lt. EVI Hildesheim brauchte ich das wohl auch nicht, denn der letzte Satz im o.g. Sonderabkommen lautet:
\"Da wir von den \"Allgemeinen Tarifpreisen\" zu Ihren Gunsten abweichen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits nicht erforderlich\".

Tja... wirksam oder nicht - keine Ahnung.

Aber wenn es wirksam ist, dann könnten doch alle Widerspruchsaktionen als Eigentor enden. Denn dann kündigen sie mir einfach, und ich stehe erst mal ohne Gasversorgung da!
Ich bin also gezwungen, neue Verträge abzuschließen und damit den dort angebotenen Preis als Preissockel zu akzeptieren.
Keine rosigen Aussichten  :(

Grüße
Wusel

RR-E-ft:
@Wusel

Wer weiß, was bis zum 31.12.2008 sich vielleicht schon alles zum Besseren gewendet hat. Womöglich landen dann jeden Tag neue Angebote von Gaslieferanten im Briefkasten, die sich bei den Preisen gegenseitig unterbieten.

Möglicherweise gibt es EVI Hildesheim dann gar nicht mehr. Vielleicht passiert auch etwas anderes, so dass man gar kein Gas mehr braucht, etwa weil man beim Umgraben im Garten auf eine Ölquelle oder eine Erdgasblase stößt. Es macht also keinen Sinn, sich jetzt schon den Kopf darüber zu zerbrechen, was dereinst sein könnte. Wer sicher in die Zukunft schauen will, ruft die Experten bei Astro- TV an und lässt sich Tarrot- Karten legen. ;)

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