@nomos
Es ist verfehlt, dass Gericht
derzeit dafür zu kritisieren, dass es der Klage in vollem Umfang statt gegeben hat.
Ob die getroffene Entscheidung tragfähig ist oder nicht, lässt sich erst beurteilen, wenn man weiß, welcher Tatsachenstoff (Tatbestand) dieser Entscheidung zu Grunde gelegen haben soll.
Je nachdem, wie sich der Tatsachenstoff gestaltet, konnte das Gericht womöglich nicht zu einer anderen Entscheidung kommen. Möglicherweise hätte jeder andere mit der Befähigung zum deutschen Richteramt bei Zugrundelegung des konkreten Prozessstoffs, den die Parteien bestimmen, zu keiner anderen Entscheidung finden können.
Original von nomos
Und ohne Richterschelte zu betreiben , hat er auch diese sicherlich vorliegenden klar ersichtlichen Fakten offensichtlich nicht berücksichtigt:
Da lehnt sich wohl einer mit
Mutmaßungen zu weit aus dem Fenster.
Ob die genannten Fakten im Prozess überhaupt eine Rolle spielten, ob sie in den Schriftsätzen oder im Protokoll der mündlichen Verhandlung enthalten waren oder von den Parteien überhaupt gar nicht vorgetragen wurden und deshalb überhaupt gar keine Rolle spielen konnten und
durften, weiß man doch schon nicht.
Das weiß man aber doch erst, wenn man Tatbestand und dazugehörige Entscheidungsgründe vorliegen hat.
Ob der zu Grunde gelegte Tatbestand zutreffend ist oder selbst einer Korrektur bedarf, können nur die am Prozess beteiligten Parteien anhand ihrer gewechselten Schriftsätze selbst beurteilen.
Was will man also bisher \"
ins Blaue hinein\" kritisieren, dass der Klage in vollem Umfang statt gegeben wurde, wenn man den konkreten Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils noch gar nicht kennt ?!!
Selbstverständlich steht es jedem frei, in zulässiges Rechtsmittel einzulegen und eine Überprüfung eines Urteils zu verlangen.
Die zulässige Überprüfung in der Berufung überlässt man wiederum unabhängigen Richtern, deren Entscheidung man grundsätzlich zu respektieren hat, soweit man nicht in einer zugelassenen Revision eine fehlerhafte Anwendung des Rechts geltend macht und diese Prüfung wiederum unabhängigen Richtern überlässt, deren Entscheidung man dann respektiert....