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Autor Thema: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen  (Gelesen 22197 mal)

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Offline nomos

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #15 am: 29. November 2007, 10:16:14 »
Keine Verweis an das Landgericht Stuttgart (Kartellgericht)
Richter vertagt auf Januar 2008

Offline nomos

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Offline taxman

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #17 am: 24. Januar 2008, 11:13:00 »
Zitat
Original von nomos
Mittwoch, 23. Januar 2008 Amtsgericht Esslingen

nomos, das war doch gestern! Was kam denn raus?
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline nomos

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #18 am: 24. Januar 2008, 11:27:13 »
Zitat
Original von taxman
Zitat
Original von nomos
Mittwoch, 23. Januar 2008 Amtsgericht Esslingen

nomos, das war doch gestern! Was kam denn raus?
    Noch nichts! Am 20. Februar 2008 geht es weiter; die Erwartungen im Sinne der Verbraucher sind bescheiden
    ...... siehe auch hier:
Stuttgarter Zeitung[/list]

Offline nomos

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #19 am: 27. Januar 2008, 11:07:42 »
Aus der Esslinger Zeitung:

„Wir haben hart verhandelt“, versichert dagegen Rilling. Hans Böhm mag das nicht recht glauben, ist die EnBW doch als Lieferant zu 49 Prozent an den Stadtwerken beteiligt. Die Stadtwerke beziehen zirka eine Milliarde Kilowattstunden Gas im Jahr. „Wenn die EnBW den Preis nur um 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhöht, haben wir Mehrkosten von einer Million Euro“, rechnet Rilling vor. „Wenn wir das nicht weitergeben, gehen wir bankrott.“

Da wird eher umgekehrt ein Schuh draus. Mit jedem zehntel Cent, das die EnBW bei der Gaslieferung an die eigenen Stadtwerke zuviel berechnet, macht sie einen Profit von einer Million Euro. Jeder kann sich die G+V der EnBW ansehen. Von nichts kommt nichts. Und die \"Stadtwerke\" wollen auch noch ihren Anteil. Keine Marktbeherrschung, kein Monopol, ein funktionierender Wärmemarkt, alles Rechtens und in Butter?
non olet ... und es riecht trotzdem.   ;)


Offline nomos

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #20 am: 20. Februar 2008, 10:32:33 »
Im Esslinger Prozess  wird heute vor dem Amtsgericht das Urteil erwartet.


Bericht voraussichtlich im Fernsehen (Baden-Württemberg aktuell):

Geplante Themen

Esslingen

    * Voraussichtliches Urteil im Prozess gegen eine Esslinger \"Gaspreisrebellin\"

Baden-Württemberg aktuell
Sendetermine:

 16.00 Uhr 17.00 Uhr 18.00 Uhr 19.45 Uhr 21.45 Uhr

Offline kamaraba

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #21 am: 20. Februar 2008, 15:57:56 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline taxman

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #22 am: 20. Februar 2008, 16:50:36 »
Mist,

es muss sich um eine Tarifkundin gehandelt haben, da der BGH nur zu einem Tarifkunden ein Urteil gesprochen hat!

\"Das Urteil fiel zugunsten der Stadtwerke Esslingen aus, die sich erfolgreich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs berufen haben.\"

Wo bleiben die Gegendarstellungen der Verbraucher?

Ist dies das Verfahren, wo der Richter sich ausserstande sah hinter die Kulissen (Verflechtungen EnBW) zu schauen?
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #23 am: 20. Februar 2008, 17:10:02 »
@taxman

Wie immer muss man zunächst die schriftlichen Urteilgründe abwarten und dann sehen, welche Erfolgsaussichten eine zulässige Berufung hat.

Es wäre also verfehlt, jetzt schon wegen eines noch gar nicht rechtskräftigen Urteils, dessen konkreten Inhalt man gar nicht kennt, \"Gegendarstellungen\" zu bringen. Schließlich ist das Urteil für andere Kunden, die an dem konkreten Prozess nicht beteiligt waren, so dass der Streit bei ihnen ganz anders ausgehen kann.

Für Montag wird eine weitere Entscheidung erwartet, wie die Stuttgarter Nachrichten melden.

Die Stadtwerke wollen bei rund 60 Verweigeren Außenstände in Höhe von 150.000 € zu verzeichnen haben, also im Schnitt 2.500 € pro Kunde.

Erdgaspreise der Stadtwerke Esslingen (SWE)
Stand 01.02.2008


Kleinverbrauchstarif (KV) gültig bis 1.880 kWh/ Jahr    
Grundpreistarif (GP) gültig ab 7.301 bis 99.999 kWh/Jahr

Kleinverbrauchstarif und Grundpreistarif waren bis 1998 als Allgemeine Tarife in der Bundestarifordnung Gas (BTOGas) geregelt.
 

Sonderabkommen (SA) gültig ab 7.301 bis 99.999 kWh/Jahr
 

Sonderverträge  
Ab 100.000 kWh Abnahme pro Jahr werden Sonderverträge abgeschlossen

Offline taxman

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #24 am: 20. Februar 2008, 18:24:33 »
Zitat
Original von RR-E-ftEs wäre also verfehlt, jetzt schon \"Gegendarstellungen\" zu bringen.

Wieso denn nicht, schön populistisch aufgemacht würde es sicherlich die nunmehr stark verunsicherten anderen Widerständler bei Laune halten.

Wenn die schon Sonderkunde oder Tarifkunde hören drehen die sich bald ab!

Die eingehenden Anrufe leite ich gerne an Sie weiter. Hierzu benötige ich noch Ihre Telefonnummer!

Rebellische Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #25 am: 20. Februar 2008, 19:09:54 »
@taxman

Erstens geht es nicht um Populismus oder darum, irgend jemand bei Laune zu halten. Zweitens fehlt Ihnen vor allem mein Einverständnis zur Weiterleitung von Telefonaten.

Offline nomos

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #26 am: 21. Februar 2008, 09:57:37 »
Eßlinger Zeitung:

\"Demnach ist die Anhebung der Preise gerechtfertigt, wenn der Versorger nachweist, dass er damit nur seine höheren Bezugskosten weitergegeben hat.\"
    \"Bezugskosten\", die an den Alleinlieferanten und Gesellschafter (49,9%) EnBW geflossen sind! Manche Amtsrichter machen es sich sehr einfach, wenn sie beim sogenannten \"Nachweis\" vor den offenen Konzerntüren halt machen. Die aktuell veröffentliche Gewinnentwicklung der EnBW spricht Bände. Von nichts kommt nichts.

Offline taxman

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #27 am: 21. Februar 2008, 10:58:10 »
Zitat
Original von nomos
Eßlinger Zeitung:

\"Demnach ist die Anhebung der Preise gerechtfertigt, wenn der Versorger nachweist, dass er damit nur seine höheren Bezugskosten weitergegeben hat.\"
    \"Bezugskosten\", die an den Alleinlieferanten und Gesellschafter (49,9%) EnBW geflossen sind! Manche Amtsrichter machen es sich sehr einfach, wenn sie beim sogenannten \"Nachweis\" vor den offenen Konzerntüren halt machen. Die aktuell veröffentliche Gewinnentwicklung der EnBW spricht Bände. Von nichts kommt nichts.

nomos, ich hoffe nicht das dies eine Gegendarstellung sein soll! Ich fände sie zwar sehr gut, jedoch niemand sonst so könnte man glauben. Auch die Medien sollten wir über diesen sehr zweifelhaften Sachverhalt möglichst nicht informieren. Es könnte ja der Eindruck entstehen, dass wir uns gedanken über unser Tun und handeln machen.

Lieber erst die Urteilsbegründung abwarten und vielleicht 3 Monate später die Medien und Verbraucher mit Paragraphen und Urteilen beglücken.

Ist vielleicht auch der bessere Weg !!!    X(
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #28 am: 21. Februar 2008, 13:13:56 »
@taxman

Eine Gerichtsentscheidung lässt sich  inhaltlich erst prüfen, wenn diese im Wortlaut vorliegt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, an der sich beteiligen mag, wer will. Mit Seriösität hätte dies nichts zu tun.

Erst recht besteht keinerlei Anlass, ohne die Entscheidung inhaltlich zu kennen, pauschale Richterschelte zu betreiben. Dass Gericht hat bereits deutlich gemacht, dass wohl das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen sei und dass zudem der Ausgang weiterer Verfahren damit keinesfalls bereits feststeht.

Falsch ist deshalb die Darstellung in den Medien, der in erster Instanz unterlegene Kunde müsse nun zahlen. Schließlich kann das Urteil in einer Berufung wieder aufgehoben werden. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Wenn man den Inhalt der gewechselten Schriftsätze und des Prozessstoffs und somit die Tatsachen, an die das Gericht gebunden ist, nicht kennt, kann man auch nicht die Behauptung aufstellen, dass Gericht habe sich die Entscheidung zu leicht gemacht.

Das Gericht ermittelt den Sachverhalt - anders als im Strafverfahren -  nämlich nicht von Amts wegen, sondern der Tatsachenstoff ergibt sich allein aus den Tatsachenbehauptungen  der klagenden  Partei, soweit diese nicht bestritten sind. Soweit die Tatsachenbehauptungen vom Gegner bestritten sind, ergibt sich der Tatsachenstoff erst  nach dem Ergebnis einer durchzuführenden  Beweisaufnahme. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Wer meint denn nun, den gesamten Tatsachenstoff des konkreten Prozesses, bestehend aus unbestrittenen und bewiesenen Klägerbehauptungen, unbestritennen Beklagtenbehauptungen zu kennen?


Ob die Verflechtungen mit der EnBW überhaupt Gegenstand der Darlegungen der Parteien in diesem Verfahren waren, ist schon nicht ersichtlich.

Fraglich ist also, ob bei der Feststellung des Tatsachenstoffs nach prozessualen Grundsätzen Fehler aufgetreten sind und ob die gefundene Entscheidung, die Tatsachenfeststellungen als zutreffend unterstellt, rechtlich zutreffend gewürdigt wurde. Dabei kommt es darauf an, ob die rechtliche Würdigung vetretbar ist oder ob sie völlig neben der Sache liegt.

Eine Gerichtsentscheidung des Tatrichters zur Billigkeit gem. § 315 BGB selbst  ist nur eingeschränkt überprüfbar, wie der Bundesgerichtshof in allen Entscheidungen herausgestellt hat.

Grundsätzlich sollte Einvernehmen darüber herrschen, dass der Streit durch unabhängige Gerichte zu entscheiden ist und dass man deren schlussendlichen  Entscheidungen respektiert. Das schließt nicht aus, dass man inhaltlich unzutreffende Gerichtsentscheidungen im Wege eines Rechtsmittels überprüfen lässt.

Wenn der Geschäftsführer des Unternehmens die Verdopplung des Gaspreises innerhalb von zehn Jahren mit gestiegenen Erdgaspreisen auf den Beschaffungsmärkten begründen wollte, so überzeugt diese Begründung nicht, da ja der Anstieg der Erdgasimportpreise innerhalb dieses Zeitraumes in absoluten Beträgen sowohl aus den amtlichen Veröffentlichungen des BAFA als auch aus dem aktuellen  amtlichen Monitoringbereicht der Bundesnetzagentur auf Seite 154 ff. klar ersichtlich ist. Schließlich besteht der Letztverbraucher- Gaspreis nur etwa zur Hälfte aus den Beschaffungskosten, zum anderen Teil auch aus den (überhöhten) Netzkosten, die in Folge der Regulierung abgesenkt wurden.

Offline nomos

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Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
« Antwort #29 am: 21. Februar 2008, 14:13:45 »
@RR-E-ft, einverstanden, es gibt keinerlei Anlass für eine pauschale Richterschelte. Aber im konkreten Fall darf man schon feststellen, dass der Amtsrichter bei der Verkündigung des Urteils der Klage in vollem Umfang stattgegeben hat.

Und ohne Richterschelte zu betreiben ;) , hat er auch diese sicherlich vorliegenden klar ersichtlichen Fakten offensichtlich nicht berücksichtigt:

Zitat
Original von RR-E-ft
...
Wenn der Geschäftsführer des Unternehmens die Verdopplung des Gaspreises innerhalb von zehn Jahren mit gestiegenen Erdgaspreisen auf den Beschaffungsmärkten begründen wollte, so überzeugt diese Begründung nicht, da ja der Anstieg der Erdgasimportpreise innerhalb dieses Zeitraumes in absoluten Beträgen sowohl aus den amtlichen Veröffentlichungen des BAFA als auch aus dem aktuellen  amtlichen Monitoringbereicht der Bundesnetzagentur auf Seite 154 ff. klar ersichtlich ist. Schließlich besteht der Letztverbraucher- Gaspreis nur etwa zur Hälfte aus den Beschaffungskosten, zum anderen Teil auch aus den (überhöhten) Netzkosten, die in Folge der Regulierung abgesenkt wurden.
    Mit einer Berufung bringt die unterlegene Partei ja gerade zum Ausdruck, dass sie das Urteil nicht akzeptiert und wohl auch nicht den Resepekt dafür aufbringt. Art.97 GG etc. wird damit nicht in Frage gestellt. Dieser Artikel stellt die Unabhängigkeit fest, bindet den Richter aber gleichzeitig an die Gesetze. Welcher \"Wille des Volkes\" steckt in den angewandten Gesetzen? Eine kritische Bewertung der ja zweifelsfrei vorliegenden Informationen ist in einem demokratischen Rechtsstaat auch bei richterlichen Entscheidungen nicht ausgeschlossen, im Gegenteil, auch hier gilt Artikel 5.  

 

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