Energiepreis-Protest > eprosa - Stadtwerke Schwarzenberg
Schreiben mit Hinweis auf das Urteil des BGH, AZ.: VIII ZR 36/06
Beluma:
@Evitel2004
vielen lieben Dank. Ist ja ganz schön umfangreich. Bin gespannt wie unser Anbieter darauf reagieren wird. Bin mir sicher, wir hören bald wieder voneinander. Bis dahin...
bjo:
--- Zitat ---Original von Beluma
Hallo Mitstreiter,
auch wir haben dieses Schreiben unseres Gasversorgers, Stadtwerke Schwarzenberg, bekommen. In diesem wird auf das Urteil des BGH, AZ.: VIII ZR 36/06 hingewiesen, so daß Gasversorger einer allgemeinen Transparenz zur Zusammensetzung des Gastarifes nicht unterliegen.
Wir werden letztmalig aufgefordert, bis zum 30.09.07 zu zahlen.
Welche Chance haben wir denn überhaupt noch gegen unseren Anbieter mit Erfolg vorzugehen. Oder ist es ratsam, den offenen Betrag nun doch nachzuzahlen.
Für eure Hilfe wären wir sehr dankbar.
LG, Beluma
--- Ende Zitat ---
nicht zahlen denn
- 315 wurde ausdrücklich bejahrt!
Ausnahme wer neu abschließt!
Beispiel
Neubau, Gasheizung Erstbezug, Erstvertrag. Der Gaspreis den man dann zahlt ist nicht antastbar. Jede nachfolgende Erhöhung die folgt aber wieder!
- wer bisher allen Jahresabrechnungen wiedersprochen hat kann sich weiterhin auf 315 berufen!
- Der Versorger muß klagen, solange kann man den Betrag zinsbringend anlegen!
- Der Versorger darf nicht sperren, drohen oder sonst was!
- max. kann der Versorger wenn er denn erfolg haben sollte vor Gericht
den strittigen Betrag einfordern!
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