Energiepreis-Protest > eprosa - Stadtwerke Schwarzenberg
Schreiben mit Hinweis auf das Urteil des BGH, AZ.: VIII ZR 36/06
RR-E-ft:
@bjo
Solche pauschalen Antworten kann man nicht geben.
Zunächst geht es darum, ob denn überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht besteht. Das ist in der Regel nur bei echten Tarifkunden der Fall.
Siehste hier
Wo kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, besteht kein Recht zur einseitigen Preiserhöhung. Der Versorger kann sich nicht auf § 315 Abs. 1 und 2 BGB berufen, der Kunde braucht sich nicht auf § 315 Abs. 3 BGB berufen. Einseitige Preiserhöhungen sind in diesem Falle unzulässig und unwirksam.
Ein besonderer Fall sind vereinbarte automatisch wirkende Preisgleitklauseln (mathematische Brechnungsformeln für zukünftige Preise). Auf diese kommt § 315 BGB nicht zur Anwendung, wenn die Anwendung der Berechnungsvorschrift keinerlei Ermessen belässt.
@Beluma
Man hat noch alle Chancen.
Siehste hier
DieAdmin:
@Beluma,
hier das Link zum Musterschreiben zur Erwiderung wegen dem BGH-Urteil:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6409&back_cont_id=4043
DieAdmin:
Dieser Thread ist ein Auszug aus Bisherige Erfahrungen mit Antwort mittels BGH-Musterbrief?
Beluma:
Hallo Mitstreiter,
auch wir haben dieses Schreiben unseres Gasversorgers, Stadtwerke Schwarzenberg, bekommen. In diesem wird auf das Urteil des BGH, AZ.: VIII ZR 36/06 hingewiesen, so daß Gasversorger einer allgemeinen Transparenz zur Zusammensetzung des Gastarifes nicht unterliegen.
Wir werden letztmalig aufgefordert, bis zum 30.09.07 zu zahlen.
Welche Chance haben wir denn überhaupt noch gegen unseren Anbieter mit Erfolg vorzugehen. Oder ist es ratsam, den offenen Betrag nun doch nachzuzahlen.
Für eure Hilfe wären wir sehr dankbar.
LG, Beluma
Beluma:
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
Habe jetzt versucht aus sämtlichen Meinungen mir ein Bild über dieses Urteil zu machen. Aber außer wahnsinnig vielen Fragezeichen, konnte ich nicht wirklich was nützliches für mich finden.
Wo genau finde ich denn das Musterschreiben, von dem Gertraud.ch.Steger da spricht.
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