Energiepolitik > Preismeldungen
Stadtwerke: Bezugspreise alle drei Monate neu verhandelt
RR-E-ft:
@gaassa
Objektive Marktgesetze als naive Vorstellung abzutun, ist schon verwegen.
Solche Gesetze haben nichts mit einem \"deutschen Wesen\" zu tun. Die meisten Untersuchungen zu diesen objektiven Gesetzen stammen wohl von anglo- amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlern.
Sicher wird man nichts daran ändern können, dass sich die Erdgasimportpreise so entwickeln, wie sie sich entwickeln. Das und nur das ist die Folge der Marktmacht der Erdgasproduzenten.
Alles andere, was auf den Preisanstieg bei den Erdgasimportpreisen in absoluten Beträgen im Inland draufgeschlagen wurde (in Summe jährlich Milliardenbeträge), ist allein Folge der Marktmacht der hiesiegen Energiekonzerne, die beseitigt werden muss, damit die Marktgesetze überhaupt im Inland wirken können, was einen funktionierenden Wettbewerbsmarkt für Erdgas voraussetzt.
Das schädigt nicht die \"eigenen\" Energiekonzerne, sondern wendet vielmehr den bisherigen tagtäglich weiter steigenden immensen finanziellen Schaden in Milliardenhöhe von den Energieverbrauchern im Inland ab (vgl. Gelderhaltungssatz innerhalb der Gas- Lieferkette).
Niemand würde einem Räuber sein Handwerk weiter betreiben lassen, weil dieser zu ehrlicher Arbeit nicht in der Lage ist und deshalb zu besorgen stünde, dass er etwa der Sozialhilfe anheim fällt. Niemand käme auf die Idee, der Räuber würde durch die Untersagung seines sträflichen Tuns einen Schaden erleiden, obwohl sein dadurch bewirkter Einnahmeausfall wohl radikaler nicht sein könnte. Der betroffene Berufsräuber steht am Ende eines Jahres plötzlich ohne jeden Überschuss da und kann noch nicht einmal seine laufenden Unterhaltskosten selbst abdecken.
Sicher kann er auch nicht damit gehört werden, er wollte sich mit den Überschüssen aus seinem Tun gerade an einer gut organisierten Räuberbande beteiligen oder seine laufenden Räubereinnahmen zukünftig für wohltätige Zwecke, etwa der Caritas spenden. Dass der Hinweis behelflich sein könnte, dass die Räubereinnahmen stetig im Ausland zur Erweiterung des Geschäftsfeldes investiert werden, halte ich auch für unwahrscheinlich.
Irgendwie scheinen Sie wohl etwas verquer zu denken. Kartellrechtswidriger Ausbeutungsmissbrauch aufgrund von Marktbeherrschung ist nicht weniger verboten, wie jede andere Form von Räuberei. Möglicherweise lässt schon eine entsprechende Denke einen entsprechenden Schaden besorgen.
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