Hallo!
Seit dem 01. August 2004 wurde bei uns von der Energie Waldeck-Frankenberg in zwei Stufen der Gaspreis um ca. 13,50 % erhöht. Daraufhin habe auch ich mich entschlossen, diese Erhöhungen anzufechten. Hierfür habe ich den vorliegenden Musterbrief verwendet.
Die Gaspreiserhöhungen wurden lediglich in der Zeitung angekündigt und mir nicht persönlich mitgeteilt, somit habe ich die Preise erst über die JVA erfahren und haben dann wie o. g. gehandelt.
Letzte Woche habe ich nun ein entsprechendes Antwortschreiben von der EWF erhalten, hier eine kleine Zusammenfassung:
\"Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe für die Preiserhöhungen. Insbesondere möchten wir Ihnen darstellen, dass die Kopplung der Gaspreise and die Ölpreise durchaus sachlich berechtigt ist.\"
Dann wird eine sehr schwamme Begründung vorgelegt, die ich mal in Stichpunkten zusammenfasse:
- Erdgaspreise haben direkten Bezug zu den Erdölpreisen
- Deutschland ist zu 80 % abhängig vom Import, langfristige Verträge usw.
- Erdölpreise sind im Jahre 2004 stark gestiegen
- Der Erdgaspreis sei von 1985 bis 2002 um ca. 3 % gesunken, die Inflationsrate in diesem Zeitraum habe 38 % betragen
- Abzüglich der Erdgassteuer sei der Preis sogar um 16% gesunken
- Sie sehen keinen direkten Einfluss ihrerseits auf den Erdgaspreis, das müsse leider an den Kunden weitergegeben werden
Dann wird auf den §315 eingegangen, diesen Absatz zitiere ich der Richtigkeit halber mal komplett:
\"Unabhängig davon, dass unsere Preise der Billigkeit entsprechen, sehen wir keinen Anlass oder Verpflichtung, Ihrer Aufforderung nachzukommen. §315 BGB, auf den Sie sich in Ihrem Schreiben berufen haben, gibt hierfür keinerlei Rechtsgrundlage. §315 Abs. 3 BGB bestimmt, dass bei Vorliegen einer unbilligen Preisbestimmung diese Preisbestimmung durch ein Urteil erfolgt. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann also allenfalls das Gericht zur Beurteilung der Frage, ob die Preisbestimmung der Billigkeit entpricht, eine Offenlegung der Preiskalkulation fordern. Weitergehende Offenlegungsansprüche werden durch §315 nicht begründet.\"
Dann wird um Verständnis gebeten, für die ach so arme Situation der EWF und mir zu guter letzt eine Zahlung der Gaspreise unter Vorbehalt angeboten.
Sodele, dass wäre es eigentlich soweit zum Schreiben, aber mir ist jetzt nicht ganz klar, wie ich weiter verfahren soll?
Meine Hauptanliegen sind folgende:
1. Beabsichtige ich nicht, die Preise unter Vorbehalt zu bezahlen, sondern ich will sie eigentlich überhaupt nicht bezahlen.
2. Was soll ich der EWF nun als Antwort geben?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
