Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

<< < (14/15) > >>

kplaczek:
Auch ich habe einen Mahnbescheid erhalten und diesem widersprochen.

Ist denn hier keiner mehr, der sich der Willkür der SWM widersetzt?

Es sollten sich diejenigen, die dem Mahnbescheid widersprochen haben, zusammenschließen.

Wo sind die SWM-Gaspreisboykotteure?

energienetz:
organisieren müsst ihr euch schon selbst, liebe leute, aber wir helfen euch nach kräften.
das berufungsverfahren, dass wir vor dem OLG München laufen haben, sieht sehr düster aus. Die Münchner Justiz entwickelt offensichtlich eine eigene Rechtssprechung und verhindert gleichzeitig, dass Revision beim BGH möglich ist. Ich möchte das hier nicht öffentlich kommentieren.

stimmungshoch:
Ja es ist wirklich sehr bitter, erst steht es in großen Lettern in der Presse
\"Gaspreisrechnung\" kürzen und jetzt ist es sehr still geworden.

Die Stadtwerken mach(t)en was Sie wollen:
Zählerstände elektronisch ermitteln. Die Formel, welche die Basis der Berrechnung bildet willkürlich verändern.
Den Wechsel zu einem anderen Anbieter verschleppen.
Haben es nicht nötig den Kunden die Preiserhöhungen mitzuteilen (wäre unmöglich und zu teuer. Geben Millionen  EUR für Werbung jedes Jahr aus!)
und sind könne keine Rechenschaft darüber ablegen wie Ihre \"günstigen Preise\" zustande kommen.
Zahlungen werden nicht zweckentsprechend verbucht – somit ensteht ein arithmetische Chaos

Nachdem ich kein \"zahlendes Mitglied im Bund der energiebverbraucher\" habe ich da keine Unterstützung zu erwarten.
Naja Hauptsache im Gerichtssaal geht der Strom nicht aus!
Beste Grüße Stimmungshoch

pegasus:
Man ist weit davon entfernt, an die bayerische \"Spezlwirtschaft\" zu denken. Doch man fragt sich als Betroffener: Was kann man ( = Bund der Energieverbraucher, Verbraucherzentrale etc.) dagegen tun?

gruss pegasus

Cremer:
@stimmungshoch,

sofern es verschleppungen zu einem anderen Anbieter gibt, Preiserhöhungen nicht mit Schreiben 6 Wochen vorher angekündigt werden, ist dies ein Fall für die Landeskartellbehörde bzw. sofern die SW M auch in einem Bundesland  als Versorger auftreten, für Bundekartellbehörde

Dann erst recht jetzt Widerspruch, abschläge kürzen und eigene jahresrechnungerstellen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln