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Autor Thema: Neues von der N-Ergie  (Gelesen 4264 mal)

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Offline HDN1970

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Neues von der N-Ergie
« am: 08. August 2007, 15:09:36 »
Hallo,
da meine Jahresabrechnung ansteht und ich immer Widersprüche eingereicht habe, kam heute folgendes Schreiben:

\"Sie haben der Gaspreiserhöhung zum 01.09.2006 widersprochen und fordern einen Nachweis
dafür, dass die Gaspreiserhöhung zum 01.09.2006 gerechtfertigt ist. Gerne nehmen wir zu diesem
Sachverhalt nochmals Stellung.

Zunächst möchten wir Ihnen die Rechtslage aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung
zu Gaspreiserhöhungen erläutern. Das aktuelle BGH-Urteil vom 13.06.2007 verneint
eine Verpflichtung zur Offenlegung der Gesamtkalkulation von Gaspreisen. Eine Überprüfung
des Gesamtpreises auf Basis des § 315 BGB (Billigkeitskontrolle) kann nicht gefordert werden,
da der Gaslieferant auf dem Wärmemarkt keine MonopolsteIlung hat, sondern im Wettbewerb zu
anderen Heizenergieträgern, wie Heizöl, Kohle, Strom und Fernwärme steht.

Damit kann lediglich die Preiserhöhung einer Überprüfung unterzogen werden. Kann ein Versorgungsunternehmen
nachweisen, dass es lediglich höhere Kosten (z.B. Beschaffungskosten) an
die Kunden weitergegeben hat, ist die Preisanhebung gemäß dem BGH-Urteil rechtmäßig.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die N-ERGIE Aktiengesellschaft im bundesweiten Preisvergleich
zu den günstigen Anbietern gehört. Nach den Preiserhöhungen am 01.09.2005 und am
01.09.2006 wegen gestiegener Beschaffungskosten hat die N-ERGIE Aktiengesellschaft die
Gaspreise am 01.01.2007 in der Weise gesenkt, dass die Anhebung des Umsatzsteuersatzes
von 16% auf 19% nicht an die Kunden weitergegeben wurde. Des Weiteren wurden die Preise
am 01.04.2007 wegen der geringeren Bezugspreise gesenkt.

Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH bescheinigte der
N-ERGIE Aktiengesellschaft, dass bei den Preiserhöhungen lediglich die höheren Kosten weitergegeben
wurden. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass die Verkaufspreise weniger stark gestiegen
sind als die Bezugspreise. Wir zitieren aus dem Gutachten:
\"Die Zunahme des Arbeitspreises beim Gasbezug im Zeitraum 1. September 2005 bis 31. März
2007 ist höher als die in diesem Zeitraum erfolgte Erhöhung des Arbeitspreises beim Absatz an
Kunden mit Jahresverbrauchsabrechnung; die Rohmarge (Erlöse abzüglich Bezugskosten) aus
dem Gasabsatz an Kunden mit Jahresverbrauchsabrechnung ist damit gesunken. \"

Wir werden daher Ihrem Wunsch nach einer Neuberechnung Ihrer Jahresrechnung zu den alten
Preisen nicht nachkommen.

Haben Sie noch Fragen? Wir sind gerne unter unserer Servicerufnummer für Sie da.\"


Ich nehme mal an, daß dieses Schreiben als nichtig betrachtet werden kann und ich die Rechnung dann einfach zu meinen Preisen kürzen kann.
Oder seh ich das falsch. Muß ich den Musterbrief gegen das Urteil vom 13.06.07 überhaupt abschicken? Oder kann ich einfach alles mal laufen lassen und einfach die Rechnung kürzen?

Ich wünsche noch einen schönen Tag, falls man das bei dem Wetter sagen kann.

Viele Grüße aus Nürnberg
HDN1970

 

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