Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresabrechnung  (Gelesen 12913 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Jahresabrechnung
« Antwort #15 am: 30. Juli 2007, 20:55:00 »
Zitat
Original von HDN1970
Kann der Versorger oder evtl. später das Gericht mir einen Formfehler anlasten?
Das kann Dir nur ein Anwalt vor Ort sagen, der Deine ganzen UNterlagen geprüft hat.
Auch unser geschätzter RR-E-ft wird sich hüten, hierzu konkretes zu sagen, wie ich ihn kenne... ;)
8) solar power rules

Offline HDN1970

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Jahresabrechnung
« Antwort #16 am: 30. Juli 2007, 20:59:54 »
@ superhaase
warst du beim Anwalt? Bist du Mitglied im Verein?

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Jahresabrechnung
« Antwort #17 am: 30. Juli 2007, 21:10:30 »
Mitglied ja, auch am Prozesskostenfonds beteiligt.
Beim Anwalt war ich noch nicht. Werde erst bei einer Klage der SWM gegen mich einen Anwalt nehmen.
Bin so frei und mutig und selbstbewusst... ;)
8) solar power rules

Offline HDN1970

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Jahresabrechnung
« Antwort #18 am: 30. Juli 2007, 21:19:49 »
also ich hätte im Falle eines Falles eine Rechtschutzversicherung.
ich denke ich bin auch mal mutig, alles andere würde meiner Natur widersprechen, und einfach mal den niedrigen Preis von 3,29 ct bezahlen. Was wollen die schon machen als mich zu verklagen, dann kann ich immer noch bezahlen oder die Rechtschutzversicherung beanspruchen.

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung
« Antwort #19 am: 30. Juli 2007, 21:42:27 »
Bin auch (Tarif-)Kunde der N-Ergie bei Gas und habe nach Widerspruch bezüglich des Gesamtpreises zunächst Zahlungen unter Vorbehalt in Höhe des \"Einstiegspreises\" vom Frühjahr 2006 geleistet.

Nach der letzten Jahresrechnung habe ich meinen Widerspruch wegen zwischenzeitlicher Preisanpassungen erneuert und die Zahlungen einschliesslich des Grundpreises- weiter merklich reduziert. Orientiert habe ich mich an dem Preis, den der BdE als den \"billigen\" Preis exemplarisch vorrechnet.

Man antwortet mir stets mit immerwährend gleichen Textbausteinen und bezieht den Widerspruch nur auf die jeweiligen Preisanpassungen...

Bislang bekam ich weder Mahnungen, lediglich die freundliche Bitte, doch zu zahlen, da ich mich sonst des Risikos aussetze, ein Inkasso- oder Mahnverfahren aufgehalst zu bekommen.

Seither habe ich Ruhe.

Offline HDN1970

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Jahresabrechnung
« Antwort #20 am: 30. Juli 2007, 21:47:54 »
@elmex
welchen Preis genau legst du zugrunde?
Ich habe in meinen letzten Schreiben an die N-Ergie 3,29 ct Energiepreis zugrundegelegt. Den Grundpreis nehme ich hin wie die das wollen, da sich da eh nicht viel verändert.
Hast du schon eine komplette Jahresabrechnung mit deinen gekürzten Preisen? Sperrandrohungen oder ähnliches?

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung
« Antwort #21 am: 30. Juli 2007, 21:59:52 »
Ich zahle derzeit einen Arbeitspreis von 4,24 ct brutto unter Vorbehalt.

Eigentlich ist die Höhe der Vorbehaltszahlung egal, da nach Widerspruch gegen den Preis insgesamt ebendieser nicht fällig wird, so dass man bis zu einem rechtskräftigen Zahlungsurteil gar nichts zahlen müsste...

Die Jahresrechnung kam bei mir im Mai und wurde natürlich mit den neuen Preisen berechnet. Sodann habe ich meine eigene Rechnung aufgemacht und die künftigen Abschläge entsprechend des Vorjahresverbrauchs angepasst.

Meines Wissens spricht die N-Ergie bei Widersprüchlern keine Sperrandrohungen mehr aus, da man dieses rechtswidrige Verhalten schon mehrfach in der Presse publik gemacht hatte. Zumindest wurde ich bislang davor verschont. Ausser der Erwähnung von Inkasso und Mahnbescheid ist weiter nichts geschehen. Hatte aber bisweilen ausgiebigen Schriftwechsel mit den Damen und Herren am Plärrer.

Offline HDN1970

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Jahresabrechnung
« Antwort #22 am: 30. Juli 2007, 22:02:11 »
@elmex
und welchen Grundpreis zahlst du? bei meiner letzten Abrechnung waren das 152,60 Euro netto.

schau mal in deine PN

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Jahresabrechnung
« Antwort #23 am: 31. Juli 2007, 00:02:30 »
@superhase

Warum alles komplizieren? HDN1970 hat bisher nur zum Ausdruck gebracht, dass er/sie gegen die \"Preiserhöhungen\" Widerspruch eingelegt hat. Er/Sie hat bisher nicht gesagt, das er/sie  einen Unbilligkeitseinwand auch gegen den Gesamtpreis gemacht hat. Wie sieht Ihre Antwort an ihn/sie aus sollte es zutreffen, dass er/sie nur gegen die Erhöhungen Widerspruch eingelegt hat, auch unter Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 13.06.2007?

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Jahresabrechnung
« Antwort #24 am: 31. Juli 2007, 07:45:31 »
Zitat
Original von Zeus
@superhase
Warum alles komplizieren?
Ich wollte es eigentlich einfacher machen ;)

Ich habe vorrausgesetzt, dass er einen aktuellen Musterbrief verwendet hat und somit auch dem Gesamtpreis widersprochen hat. Das hab ich auch geschrieben. Ich hoffe er liest es auch genau.

Aber Du hast Recht, so sicher scheint das nicht zu sein - deshalb nochmal ganz ausdrücklich an HDN1970:

- bist Du sicher, dass Du Tarifkunde bist (manche täuschen sich da)?
- hast Du den Musterbrief des BdEV genommen, in dem auch der Gesamtpreis als unbillig gerügt wird und die Berechtigung zur einseitigen Preisänderung angezweifelt wird?

Das ist wirklich wichtig.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline HDN1970

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Jahresabrechnung
« Antwort #25 am: 31. Juli 2007, 14:57:43 »
@superhaase
ich bin eindeutig Tarifkunde erdgar Ideal M

folgenden Text habe ich am 31.08.06 verschickt
\"ich nehme Bezug auf Ihr Preiserhöhungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten wollen.
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, so lange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.

Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit  und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist daher unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.

Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind mir in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB. Bis der billige Preis feststeht, zahle ich unter Vorbehalt den bislang gezahlten Preis weiter. Die Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.

Auf diesen Preis beschränke ich die Ihnen erteile Einzugsermächtigung.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.\"

am 11.12.06
habe ich der N-ergie noch mitgeteilt...
\"bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 09.11.06 und aufgrund Ihrer erneuten Preisänderung, teile ich Ihnen mit, dass ich des Weiteren in Bezug auf § 315 BGB rückwirkend gegen die Preiserhöhung aus 2004 Widerspruch einlege. Als Grundlage für meine neue Abschlagszahlung im laufenden Abrechnungsjahr für Erdgas lege ich den Preis vom 30.09.04 in Höhe von Energiepreis 3,29 ct/kWh und Grundpreis 152,60 € fest. usw.\"

Ich habe mir heute alles genau ausgerechnet und käme auf eine Nachzahlung von 21 ct, wenn ich für den gesamten Abrechnungszeitraum den Ernergiepreis von 3,29 ct und den von N-Ergie geforderten Grundpreis von derzeit 148,80 € zugrundelege. (Alles Nettopreise)

Ihr hab mich ein bißchen verwirrt, hab ich alles gemacht was ich sollte, oder ist noch ein Denkfehler drin?

Übrigens,  die letzte Jahresabrechnung 09/06 habe ich ohne zu meckern noch akzeptiert.

Superhaase, ich bin ein Mädchen. *g*

Grüße aus Nürnberg
Heike

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Jahresabrechnung
« Antwort #26 am: 31. Juli 2007, 18:24:21 »
Jetzt rebellieren schon die Mädchen - ts ts ts.
Was aus unserer Welt geworden ist..... ;)

Was Du bisher gemacht hast scheint ok zu sein. Haben viele so oder so ähnlich gemacht.

Wichtig ist jetzt, nach Erhalt der Jahresabrechnung wieder eine Gegenrechnung mit Unbilligkeitseinwand zurückzuschicken.
Siehe Musterbrief - Antwort auf Jahresrechnung

Darin wird nochmal korrekt gegen alle Preise die Unbilligkeit eingewendet.
Dieser Brief ist fast wichtiger als der erste zwischenjährige Unbilligkeitseinwand, da es hier um die konkrete Abrechnung und Deine konkrete Zahlung hierzu geht.

Allerdings würde ich die darin enthaltene Passage mit der Kürzung der nächsten Abschläge wegen Verrechnung eines evtl. von Dir errechneten Rückzahlungsbetrages nicht verwenden, wegen des Aufrechnungsverbotes, das hier gelten könnte. Das ist eine unnötige Angriffsfläche für den Versorger, denke ich. Lieber auf das Geld vorläufig verzichten. Nach gerichtlicher Festlegung eines billigen Preises kriegst Du es dann ja vielleicht.
Besser ist es, immer rechtzeitig vor Rechnungsfrist den Zähler zu beobachten und ggf. die Abschläge (nach Ankündigung) weiter zu kürzen bzw. einzustellen, um eine \"Überzahlung\" zu vermeiden.

Ferner würde ich jeweils das Wort \"Preiserhöhung\" durch \"Preisfestsetzung\" ersetzen, und vor das mehrmals vorkommende Wort \"Preisforderung\" noch das Wort \"gesamte\" setzen.
Also z.B. den 2. Absatz so:
\"Sollten Sie zu einer einseitigen Preisfestsetzung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen gesamten Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.\"

Gas und Strom getrennt halten in Deinen Berechnungen....... auch für die Ankündigung der Abschläge......

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline HDN1970

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Jahresabrechnung
« Antwort #27 am: 31. Juli 2007, 18:30:51 »
Hallo sh,
danke für die vielen Tipps, ich werd Sie mir zu Herzen nehmen und gespannt auf meinen Protest warten. Ich habe die Abschlagszahlung für Gas, natürlich unter Ankündigung schon eingestellt. Die Letzte für Strom behalte ich auch ein, damit der Versorger nicht auf die Idee kommt zu verrechnen. Trau denen mittlerweile alles zu.
Ich für meinen Teil werde nichts verrechnen, ich sorge schon dafür das es aufgeht. *g*

Dürfen Mädchen nicht protestieren? *g* Die können das fei ganz gut.

Bye

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz