Teuerer \"Zoll\" Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Stadt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege von den Versorgungsunternehmen und damit über den Preis vom Verbraucher kassiert. Der Verordnungsgeber hat hier zwar Höchstsätze festgelegt, aber nicht bestimmt, diese auch bis zum Limit auszuschöpfen. Bei der Gewerbesteuer tut das ja auch kaum eine Gemeinde.
Die Konzessionsabgabe ist für die Kommune eine nennenswerte Einnahmequelle. Quasi ein Wegebenutzungszoll für eine unverzichtbare Energie.
- Hat die Stadt nicht bereits von grundrechtswegen die Versorgung ihrer Bürger mit Strom, Gas und Wasser sicherzustellen?
- Darf die Stadt mit der Konzessionsabgabe über die Kosten hinaus den Verbraucher zur Kasse bitten und damit die Energie über Gebühr verteuern?
- Steht das im Einklang mit den aktuellen Gesetzen und den dort formulierten Zielen (z.B. EnWG?
In der Hansestadt Hamburg gab es bereits 1941 eine bemerkenswerte Konzessionsabgabenverordnung, in deren Vorspruch steht, dass die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.
Wie weit sind wir heute trotz zahlreicher politischen Bekundungen von diesem Ziel entfernt?
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