@fuerstenfass
Ich freue mich riesig über jede Hilfestellung und Antwort.
Das ist doch kein Grund, hier RUMZUSCHREIEN.
Wenn man den neuen AGB widerspricht, werden diese garantiert nicht Vertragsbestandteil.
(Wenn man nicht widerspricht aber auch schon nicht).
Es ändert sich am bestehenden Vertrag zum 01.11.2007 also rein gar nichts. Klartext genug?
Deshalb besteht gar kein Grund dafür, dass man als Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt.
Warum dachten Sie eigentlich, dass es notwendig wäre, den Vertrag vorzeitig zu kündigen? Lässt sich etwa durch eine vorzeitige Vertragskündigung sparen?
Selbst bei weiter bestehendem Vertrag lässt sich ja ggf. weniger Energie entnehmen und dadurch sparen.
Bitte nie wieder hier so RUMBRÜLLEN.