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Autor Thema: Anbieterwechsel  (Gelesen 4134 mal)

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Offline Napez

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Anbieterwechsel
« am: 25. September 2007, 13:03:11 »
Hallo zusammen,

auch ich habe inzwischen den Anbieter gewechselt. Entega will mich aber offensichtlich erst zum 31.01.08 aus dem Vertrag entlassen. Ich vermute, sie berufen sich auf die mit dem Tarifwechsel verbundenen Änderungen der AGB und hier der Kündigungsfristen. Ich habe seinerzeit dem Tarifwechsel widersprochen und auf meinen Liefervertrag aus 1992 verwiesen. Entega habe ich informiert, dass ich sie seit dem 01.08.07 nicht mehr als meinen Gaslieferanten betrachte. Lt. meiner Rechnung auf Basis der Preise von 2004 habe ich noch 2,70€ zu bekommen. Darauf werde ich großmütig verzichten. Derzeit herrscht Funkstille. Seit Januar 07 habe ich keinen Cent mehr bezahlt. Letzte Woche hat wohl jemand von der HSE (Mutter aller Entegas) versucht, eine für mich kostenlose (!) Prüfung meines Gasanschlusses durchzuführen. Da ich nicht zu Hause war, lag nur eine Karte im Briefkasten. Ich werde die Leute nicht ins Haus lassen und habe das denen auch mitgeteilt. Mal sehen, was passiert.

Hat hier jemend ähnliche Erfahrungen gemacht?

Offline nub

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Anbieterwechsel
« Antwort #1 am: 01. Februar 2008, 12:46:09 »
Hallo Napez, wohin bist Du gewechselt?
Eine Frage: Kann man Sondertarife genauso kündigen wie Basistarife?
Habe mal vor längerer Zeit hier gelesen, dass man nur Widerspruch beim Basistarif einlegen kann und habe daraufhin meine Vertrag vom Clever in Basis ändern lassen. Ich hoffe das war sinnvoll?? :rolleyes:

danke für eine Antwort

Offline RR-E-ft

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Anbieterwechsel
« Antwort #2 am: 01. Februar 2008, 13:16:15 »
@nub

In der Grundversorgung kann man einseitig erhöhte Preise als unbillig rügen.

Die Unbilligkeitseinrede lässt sich gegen alle einseitigen Preisfestsetzungen, die bei oder nach Vertragsabschluss vorgenommen wurden, erheben.

In einem Sonderabkommen (Sondervertrag= alles, was nicht Grundversorgung ist) besteht zumeist schon gar kein Recht des Verorgers zu einseitigen Preisänderungen, weil entsprechende Anpassungsklauseln in den AGB, soweit überhaupt gem. § 305 BGB in den Vertrag einbezogen,  regelmäßig gegen § 307 BGB verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Wenn man in der Grundversorgung einen höheren Anfangspreis vereinbart hat, etwa dadurch, dass man selbst die Belieferung zu einem bereits feststehenden und bekannten höheren Preis verlangt hat, dann kann dieser Preis als vereinbart gelten mit der Folge, dass dieser dann keiner Billigkeitskontrolle unterliegt und deshalb zu zahlen ist.

Womöglich wäre man also mit dem Widerspruch gegen unzulässige Preiserhöhungen im Sondervertrag seit 2004 preislich weit günstiger gefahren.

Sinnvoll ist es immer, die eigene Situation durch einen Rechtsanwalt beurteilen zu lassen, wenn man mit der Rechtslage nicht vertraut ist.

Offline nub

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Anbieterwechsel
« Antwort #3 am: 01. Februar 2008, 13:40:23 »
so ein Mist.
Was komisch ist, ich habe zwar schriftlich den Vertrag von Clever auf Basis ändern lassen, dennoch ignorierte Entega den Wechsel und schickte mir im Dezember erneut eine Abschlagsrechnung im Clever Tarif....

Offline Napez

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Anbieterwechsel
« Antwort #4 am: 19. Februar 2008, 15:14:59 »
@ nub

Ich bin jetzt bei e-wie-einfach und habe dort, da sie lt. Entega die Lieferung erst ab 01.02.08 aufnehmen konnten, noch den Preis von Sommer 2007 für ein Jahr garantiert. Entega geht aber noch immer davon aus, mich bis zum 31.01.08 beliefert zu haben und will meinen Zählerstand wissen (erstes Lebenszeichen seit ca. 9 Monaten!). M. E. war aber die über e-wie-einfach ausgesprochene Kündigung aufgrund meines rechtskräftigen Vertrages von 1992 zum 31.07.07 wirksam. Den seinerzeitígen Zählerstand kennen sie. Das werde ich Entega genau so wieder mitteilen. Mal sehen, was passiert.

Bei e-wie-einfach komme ich auf jeden Fall binnen Monatsfrist aus dem Vertrag heraus. So kann und werde ich mir zu gegebener Zeit wieder einen neuen Lieferanten suchen. Entega wird der mit Sicherheit nicht heißen.

 

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