@nomos
Möglicherweise werden Spruchweisheiten regional unterschiedlich verstanden. Mit dem Bild vom Schuster wollte ich sagen, dass auch Anwälte in eigenen Angelegenheiten, wenn sie sich also selbst gerichtlich vertreten, oft nicht eben die beste Figur abgeben und deshalb regelmäßig gut beraten sind, sich besser von einem Kollegen vor Gericht vertreten zu lassen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass man mit professioneller Distanz Dinge besser sieht. Deshalb lassen sich auch noch so erfahrene Ärzte von Kollegen behandeln und kurieren sich nicht selbst.
Der Kollege aus Heilbronn hat für alle Verbraucher Großartiges geleistet, indem er für eine schnelle Klärung bis hin zum BGH gesorgt hat und dabei in Kauf genommen hat, seinen Prozess in den Vorinstanzen nicht so tiefgründig zu führen, weil es ihm vornehmlich im Interesse aller Verbraucher um die Klärung der Rechtsfragen ging, wobei er die Tatsachenfragen möglicherweise in eigener Sache etwas aus dem Blick verlor.
Es besteht keinerlei Grund dafür, diesem von mir sehr geschätzten Kollegen wegen dessen Prozessführung in eigener Sache mit einer gewissen Häme zu begegnen, wie es vielleicht einige neunmalkluge Schlauberger jetzt tun, die ggf. selbst nie den Mut hatten, gerichtlich gegen die Preiserhöhungen vorzugehen. Woher diejenigen das Recht dazu nehmen wollen, weiß ich nicht. Dies hielte ich für schlicht vermessen.
Allein Dank dieses Kollegen ist für alle Verbraucher durch den BGH jetzt geklärt, dass einseitige Preisfestsetzungen durch Energieversorger überhaupt nur dann zulässig sind, wenn bei Vertragsabschluss bereits ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte vereinbart wurde oder wenn ein gesetzliches Preisänderungsrecht besteht, sonst nicht (so im Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06, Tz. 14/ 17).