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Autor Thema: Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?  (Gelesen 5425 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« am: 24. September 2007, 17:05:15 »
Ja !

Wenn man ohne Anwalt versucht, sich mit dem Versorger rechtlich auseinanderzusetzen.

Siehste hier.

Offline nomos

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« Antwort #1 am: 24. September 2007, 17:16:16 »
Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
Ja
Kann sich ein Anwalt und Verbraucher ein Bein stellen?
Ja, auch das geht.  Siehe Heilbronner BGH-Fall  ;)

Offline RR-E-ft

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« Antwort #2 am: 24. September 2007, 17:44:37 »
@nomos

Ich wollte nur auf die Gefahr hinweisen, die dem inne wohnt, wenn man sich selbst mit dem Versorger rechtlich auseinandersetzt. Und diese ist nun einmal nicht fernliegend. Dass der Schuster selbst oft die schlechtesten Schuhe trägt, ist wohl allgemein eine Volksweisheit.

Mit Anwalt fällt es sicherlich schwerer, sich selbst ein Bein zu stellen. Macht der Anwalt einen Kunstfehler, haftet er dem Mandanten für den eingetretenen Vermögensschaden.

Aber auch ein Versorger ist mit Anwalt nicht davor gefeit, sich ein Bein zu stellen, etwa wenn er meint, er habe eine Preisgleitklausel wirksam vereinbart, welche eine Billigkeitskontrolle sicher ausschließt.

Siehste hier.

Offline ESG-Rebell

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« Antwort #3 am: 25. September 2007, 08:36:21 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Ich wollte nur auf die Gefahr hinweisen, die dem inne wohnt, wenn man sich selbst mit dem Versorger rechtlich auseinandersetzt. Und diese ist nun einmal nicht fernliegend. Dass der Schuster selbst oft die schlechtesten Schuhe trägt, ist wohl allgemein eine Volksweisheit.
Den meisten ist bewusst, dass sie keine Schuhe anfertigen, kein Brot mit zarter Krume backen und keine vorzeigbare Frisur zaubern können.

Die Krux bei der Kunst der Juristerei liegt jedoch darin, dass der gemeine Normalsterbliche diese mit der Anwendung von gesundem Menschenverstand verwechselt und ein jeder von sich glaubt, mit Letzterem reich gesegnet zu sein.  ;)

Gruss,
ESG-Rebell

P.S.: Ich selbst soll nach Ansicht eines Ihrer Kollegen übrigens noch nichts vergeigt haben. \"Gut gegangen\" - sage ich jetzt mal demütig dazu.

Offline nomos

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« Antwort #4 am: 25. September 2007, 21:00:32 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Dass der Schuster selbst oft die schlechtesten Schuhe trägt, ist wohl allgemein eine Volksweisheit.
    @RR-E-ft, keine Frage, wer einen fachkundigen und aufmerksamen Anwalt zur rechten Zeit auf seiner Seite hat ist im Vorteil. Daher vielleicht noch den ergänzenden Rat: Wähle den Anwalt sorgfältig.  ;)

    Dass gerade ein wärmstens empfohlener Schuster so schlechte Schuhe sein eigen nennt, hätte kaum ein Kunde erwartet.  

    Siehe da (*) = Wegen zahlreicher Mandate und besonderer Sachkenntnis besonders empfohlen:
        Spezialgebiet: Strom- und Gasabrechnungen, Billigkeitseinwendung (*)[/list]

Offline RR-E-ft

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« Antwort #5 am: 25. September 2007, 21:13:03 »
@nomos

Möglicherweise werden Spruchweisheiten regional unterschiedlich verstanden. Mit dem Bild vom Schuster wollte ich sagen, dass auch Anwälte in eigenen Angelegenheiten, wenn sie sich also selbst gerichtlich vertreten, oft nicht eben die beste Figur abgeben und deshalb regelmäßig gut beraten sind, sich besser von einem Kollegen vor Gericht vertreten zu lassen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass man mit professioneller Distanz Dinge besser sieht. Deshalb lassen sich auch noch so erfahrene Ärzte von Kollegen behandeln und kurieren sich nicht selbst.

Der Kollege aus Heilbronn hat für alle Verbraucher Großartiges geleistet, indem er für eine schnelle Klärung bis hin zum BGH gesorgt hat und dabei in Kauf genommen hat, seinen Prozess in den Vorinstanzen nicht so tiefgründig zu führen, weil es ihm vornehmlich im Interesse aller Verbraucher um die Klärung der Rechtsfragen ging, wobei er die Tatsachenfragen möglicherweise in eigener Sache etwas aus dem Blick verlor.

Es besteht keinerlei Grund dafür, diesem von mir sehr geschätzten Kollegen wegen dessen Prozessführung in eigener Sache mit einer gewissen Häme zu begegnen, wie es vielleicht einige neunmalkluge Schlauberger jetzt tun, die ggf. selbst nie den Mut hatten, gerichtlich gegen die Preiserhöhungen vorzugehen. Woher diejenigen das Recht dazu nehmen wollen, weiß ich nicht. Dies hielte ich für schlicht vermessen.

Allein Dank dieses Kollegen ist für alle Verbraucher durch den BGH jetzt geklärt, dass einseitige Preisfestsetzungen durch Energieversorger überhaupt nur dann zulässig sind, wenn bei Vertragsabschluss bereits ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte vereinbart wurde oder wenn ein gesetzliches Preisänderungsrecht besteht, sonst nicht (so im Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06, Tz. 14/ 17).

Offline nomos

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« Antwort #6 am: 26. September 2007, 09:51:59 »
@RR-E-ft, es liegt mir fern, die Leistung des ehemaligen Heilbronner Richters Klaus von Waldeyer-Hartz für die Verbraucher klein zu machen. Der Mann hat als Pionier hier unbestritten Verdienste im Sinne der Verbraucher erworben.

Trotzdem ist man verwundert, wenn man feststellen muss, dass gerade einem so erfahrenen Juristen bei seinem eigenen Verfahren doch einige handwerkliche Fehler oder Versäumnisse unterlaufen. Der Streit war ja nicht unbedeutend und ich hätte da einfach mehr Sorgfalt erwartet.

Ein Teil der Presse hat das ja auch so gesehen und getitelt:

\"Gasrebell\" verliert den Kampf gegen Konzerne

Der Eindruck besteht jedenfalls, hier wurde die Sache der Verbraucher bei den Vorinstanzen und beim BGH nicht optimal vertreten. Mehr soll damit nicht gesagt sein.

Offline RR-E-ft

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Kann sich der Verbraucher selbst ein Bein stellen?
« Antwort #7 am: 26. September 2007, 12:59:42 »
@nomos

Der Kollege hat in dem Verfahren seine eigenen Interessen vertreten.  

Wie er diese eigenen Interessen vertritt, ist seine eigene Sache.

Gerade wenn Juristen ihre eigenen Interessen in einem Prozess selbst vertreten, trifft das alte Sprichwort zu.

Das abseits stehende Publikum ruft seit jeher schnell hosiana oder cruzifere.

 

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