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Autor Thema: ENBW NEUE AGB zum 01.NOV.07 , Sonderkündigungsrecht ?  (Gelesen 4242 mal)

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Offline fuerstenfass

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ENBW NEUE AGB zum 01.NOV.07 , Sonderkündigungsrecht ?
« am: 26. September 2007, 15:46:25 »
Ab 1 November 2007 sollen neue AGB\'s bei ENBW in Kraft treten.

Diese Nachricht habe ich letzte Woche erhalten.

Habe ich nun mit dem Wiederspruchsrecht Anspruch auf eine eine Sonderkündigung  zum

1. November 2007  


Regulär ist mein Vetrag erst zum März 2008 kündbar.  


Mein Ziel ist es, aus dem ersparten Geld anderen Menschen zu helfen, die körperlich behindert sind.

Die EnBW schaut  auf die Profi Sportler und Gesunden.  Ich möchte mit meinem kleinen  Anteil auch anderen Menschen helfen, die man sehr schnell nicht beachtet.

Über Jede Hilfe sage ich ganz gross Danke !!!  

Ich freue mich riesig über jede Hilfestellung und Antwort.





Info von  KabelbW:

Wie werden EnBW-Kunden informiert?

Über die neuen AGB informieren wir alle davon betroffenen Kunden natürlich schriftlich. Und damit ganz klar ist, was genau anders ist: Die wichtigsten Neuerungen haben wir in einer separaten Anlage zusammengefasst. Selbstverständlich haben wir die AGB noch mal dazugelegt, die ab 1. November 2007 gelten. Die Änderungen haben wir darin mit Fettdruck nochmals klar hervorgehoben. Auch wenn die Anpassung der neuen AGB an die Rechtslage für Kunden von Vorteil sind, räumen wir ihnen selbstverständlich ein Widerspruchsrecht ein - und zwar innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt unseres Schreibens.

Offline RR-E-ft

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ENBW NEUE AGB zum 01.NOV.07 , Sonderkündigungsrecht ?
« Antwort #1 am: 26. September 2007, 15:58:22 »
@fuerstenfass

Fraglich ist eher nicht, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, sondern ob der Versorger überhaupt berechtigt ist, die AGB und somit den Vertragsinhalt nachträglich einseitig zu ändern, vgl. OLG Frankfurt.

Wer nicht widerspricht, erklärt dadurch regelmäßig gar nichts, weil Schweigen keinerlei Erklärungsgehalt hat. Ein unterlassener Widerspruch bedeutet deshalb nicht, dass man mit der Einbeziehung der neuen AGB in den Vertrag einverstanden ist.

Es gilt weiterhin § 305 II BGB, wonach AGB nur dann in einen Vertrag einbezogen sind, wenn der Vertragspartner des Klauselverwenders die AGB vor Vertragsabschluss kannte und bei Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden war.

Offline fuerstenfass

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ENBW NEUE AGB zum 01.NOV.07 , Sonderkündigungsrecht ?
« Antwort #2 am: 26. September 2007, 16:53:55 »
WAS HEISSTE DIESES NUN IM KLARTEXT ?

KANN ICH NUN ZUM 1.NOV.07 WEGEN WIDERSPRUCH DER NEUEN AGB\'S KÜNDIGEN ?

Offline RR-E-ft

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ENBW NEUE AGB zum 01.NOV.07 , Sonderkündigungsrecht ?
« Antwort #3 am: 26. September 2007, 17:01:08 »
@fuerstenfass

Zitat
Ich freue mich riesig über jede Hilfestellung und Antwort.

Das ist doch kein Grund, hier RUMZUSCHREIEN.

Wenn man den neuen AGB widerspricht, werden diese garantiert nicht Vertragsbestandteil.
(Wenn man nicht widerspricht aber auch schon nicht).

Es ändert sich am bestehenden Vertrag zum 01.11.2007 also rein gar nichts. Klartext genug?

Deshalb besteht gar kein Grund dafür, dass man als Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt.

Warum dachten Sie eigentlich, dass es notwendig wäre, den Vertrag vorzeitig zu kündigen? Lässt sich etwa durch eine vorzeitige Vertragskündigung sparen?

Selbst bei weiter bestehendem Vertrag lässt sich ja ggf. weniger Energie entnehmen und dadurch sparen.

Bitte nie wieder hier so RUMBRÜLLEN. ;)

Offline fuerstenfass

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ENBW NEUE AGB zum 01.NOV.07 , Sonderkündigungsrecht ?
« Antwort #4 am: 26. September 2007, 17:18:30 »
Danke für die Antwort.

Ich wollte net brüllen.. so sollte es net rüberkommen.


Die Preispolitik bei Enbw ist ja schrecklich, und ich will keine Profi Sportler und Hobbyradler finanzieren.  

Darum sehe ich einen Wechsel meines Stromverkäufers als dringend notwendig.

Ich zahle viel zu viel fürs Kilowatt.  Da gibts viel günstigere, die sich auf Ihr Kernprodukt spezialisieren und nicht auf die nächste Sportveranstaltung.  :D

Offline RR-E-ft

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ENBW NEUE AGB zum 01.NOV.07 , Sonderkündigungsrecht ?
« Antwort #5 am: 26. September 2007, 17:34:38 »
@fuerstenfass

Dann widersprechen Sie eben der Vertragsanpassung zum 01.11.2007 ausdrücklich schriftlich und hoffen darauf, dass die EnBW deshalb ihrerseits den bestehenden Vertrag kündigt. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist groß. Dann kann es auch bei einem günstigeren Lieferanten weitergehen.  ;)

 

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