Energiebezug > Gas (Allgemein)
Vorkasse für Gas / dürfen die das?
sokrates1960:
\"Ich habe aus finanziellen Gründen 2 oder 3 mal meine monatlichen Gasraten nicht zahlen können und wurde gesperrt. Bis dahin ja nicht weiter tragisch...\"
Sorry \"nicht weiter tragisch\"???, trotz des Kampfes gegen zu Hohe Gaspreise, das Nicht zahlen als \"nicht weiter tragisch\" zu bezeichnen, der braucht sich nicht darüber zu wundern, dass Sicherheiten verlangt werden.
Vielleicht mal darüber nachdenken, dass Zahlungsausfälle gern als ein Grund für die hohen Gaspreise genannt wird.
Tipp: Wenn man wirklich mal nicht zahlen kann, gleich zum Gasversorger gehen, neben den Vorständen gibt es dort viele Sachbearbeiter, die die Nöte der Familien kennen und verstehen...
userD0009:
@ Boomer:
Deine Lage ist natürlich nicht wünschenswert. Andererseits besteht natürlich das Interesse des EVU für seine Leistung eine Gegenleistung zu bekommen. Selbstverständlich sollte dem nachgekommen werden.
Vorausgesetzt es handelt sich bei Deinem Vertrag um einen Grundversorgungsvertrag oder die GasGVV wurde wirksamer Bestandteil des Sondervertrags.
Zu deinem Sachverhalt drei kurze Anmerkungen:
1) § 15 Abs. 1 GasGVV regelt eindeutig, dass Sicherheitsleistung erst verlangt werden kann, wenn der Kunde zu Vorauszahlungen nach § 14 GasGVV nicht bereit ist oder diese nicht leisten kann.
Dies bedeutet, dass der erste Schritt das Verlangen von Vorauszahlungen ist.
Bist Du zur Leistung von Vorauszahlungen aufgefordert worden, oder steht in dem Schreiben eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung?
2) § 14 Abs. 1 Satz 3 GasGVV stellt klar, dass in der Aufforderung zu Vorauszahlungen die Gründe für den Wegfall der Vorauszahlung anzugeben sind.
3) § 14 Abs. 2 S. 2 GasGVV regelt die Höhe der verlangten Vorauszahlungen.
Grüße
belkin
Boomer:
--- Zitat ---Original von sokrates1960
\"Ich habe aus finanziellen Gründen 2 oder 3 mal meine monatlichen Gasraten nicht zahlen können und wurde gesperrt. Bis dahin ja nicht weiter tragisch...\"
Sorry \"nicht weiter tragisch\"???, trotz des Kampfes gegen zu Hohe Gaspreise, das Nicht zahlen als \"nicht weiter tragisch\" zu bezeichnen, der braucht sich nicht darüber zu wundern, dass Sicherheiten verlangt werden.
Vielleicht mal darüber nachdenken, dass Zahlungsausfälle gern als ein Grund für die hohen Gaspreise genannt wird.
Tipp: Wenn man wirklich mal nicht zahlen kann, gleich zum Gasversorger gehen, neben den Vorständen gibt es dort viele Sachbearbeiter, die die Nöte der Familien kennen und verstehen...
--- Ende Zitat ---
a) ich hatte da mit denen Kontakt wegen, aber es intressiert die einen Sch*** ob oder besser warum man grade nicht zahlen kann!
b) das \'nicht weiter tragisch\' bezog sich darauf, dass ich es ja bis dahin auch verstehen kann. Mir ist klar das irgendwann gesperrt wird....
Es war mir nur damals wichtiger das meine Kinder was zu essen auf den Tisch bekommen :(
Boomer:
--- Zitat ---Original von belkin
@ Boomer:
Deine Lage ist natürlich nicht wünschenswert. Andererseits besteht natürlich das Interesse des EVU für seine Leistung eine Gegenleistung zu bekommen. Selbstverständlich sollte dem nachgekommen werden.
Vorausgesetzt es handelt sich bei Deinem Vertrag um einen Grundversorgungsvertrag oder die GasGVV wurde wirksamer Bestandteil des Sondervertrags.
Zu deinem Sachverhalt drei kurze Anmerkungen:
1) § 15 Abs. 1 GasGVV regelt eindeutig, dass Sicherheitsleistung erst verlangt werden kann, wenn der Kunde zu Vorauszahlungen nach § 14 GasGVV nicht bereit ist oder diese nicht leisten kann.
Dies bedeutet, dass der erste Schritt das Verlangen von Vorauszahlungen ist.
Bist Du zur Leistung von Vorauszahlungen aufgefordert worden, oder steht in dem Schreiben eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung?
2) § 14 Abs. 1 Satz 3 GasGVV stellt klar, dass in der Aufforderung zu Vorauszahlungen die Gründe für den Wegfall der Vorauszahlung anzugeben sind.
3) § 14 Abs. 2 S. 2 GasGVV regelt die Höhe der verlangten Vorauszahlungen.
Grüße
belkin
--- Ende Zitat ---
@belkin: Man hat uns das telefonisch mitgeteilt nachdem wir den uns bekannten Betrag überwiesen haben. Meine Frau rief dort an weil sie eigentlich wegen eines Termines der Entsperrung fragen wollte.
Sie teilte der Dame mit das wir den Betrag überwiesen haben, und bekam dann gesagt dass wir noch mehr zu überweisen haben.
Ende vom Lied: Bevor es richtig kalt wird, und unsere Kinder in kalten Zimmern sitzen, habe ich das Geld irgendwie aufgetrieben.
Verstehen kann ich sowas ja schon irgendwo...also das mit der Sicherheit. Nur jeder kann mal durch Arbeitslosigkeit, wie in unserem Fall meine Frau Arbeitslos wurde, in eine solche Lage geraten. Dazu kam halt meine Unwissenheit mit dieser Gasgeschichte...passiert mir nicht nochmal ^^
Traurig finde ich nur das niemand bereit war uns irgendwie auch nur ein Stück weit entgegen zu kommen. Wenn es nicht unschuldige Kinder treffen würde (könnte), würde ich den selben Umstand denen wünschen mit denen wir bei unserem Gasversorger zu tun hatten.
Nun habe ich überwiesen und hoffe auf eine baldige Entsperrung.
Danke Euch
MfG
Boomer
userD0009:
Nach den hier vorgetragenen Sachverhaltsschilderungen würde ich die These aufstellen, dass das Verhalten des Energieversorgers nicht 100%ig rechtmäßig sein könnte.
Da es sich hier um nicht ganz unerhebliche Summen handelt, die nun durch das EVU eingefordert wurden, würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zumal für mich ernste Zweifel an der Richtigkeit der Forderung bestehen.
Zur Finanzierung könntest du schauen, ob die Voraussetzungen der Beratungshilfe eventuell erfüllt sind. Dann ist eine Rechtsberatung für 10 Euro, um evtl. 620 Euro \"zuviel\" gezahlte \"Sicherheitsleistung\" zurückzufordern, eine Überlegung wert.
Grüße
belkin
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