Energiebezug > Gas (Allgemein)
Vorkasse für Gas / dürfen die das?
AKW NEE:
Hallo und gfuten Tag,
sind Dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Deines Versorgers bekannt?
1.) Wenn Du im Rahmen der Grundversorgung mit Gas beliefert wirst sind die Bestimmungen der GasGVV im wesentlichen die AGB.
2.) Wenn Du Sondervertragskunde bist mußt Du in Erfahrung bringen, welche Bestimmungen hierfür in den AGB Deines Versorgers vorgesehen sind. Häufig haben die Versorger hier die Bestimmungen der GasGVV übernommen. ( Internetseite des Versorgers )
Wenn bei Deinem Vertrag die Bestimmungen der GasGVV gelten, ist Deine Anfangsfrage eindeutig mit einem Nein zu beantworten.
Nachzulesen GasGVV § 14 (2).
Wenn Du jetzt zusätzlich zu der Vorauszahlung für den gleichen Zeitraum monatliche Abschläge zahlen sollst, handelt es sich nicht um eine
Vorauszahlung nach § 14 sondern um eine Sicherheitsleistung nach § 15 GasGVV .
Zu einer solchen Sicherheitsleistung ist der Versorger nach der beschriebe-nen Sachlage nicht berechtigt.
Vereinfacht gesagt, Dein Versorger kann den monatlichen Abschlag im Voraus verlangen.
Wie auch immer ohne Rechtsbeistand wird Dein Versorger nicht umzustimmen sein. Also hast Du eine Rechtschutzversicherung nutze Sie.
Gruß
RR-E-ft:
@AKW NEE
In der Grundversorgung gibt es keine AGB, sondern die Bedingungen sind in der GVV geregelt.
Bei Sonderverträgen gilt die GVV als Verordnung nicht und es sind nur diejenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt geworden, die der Kunde vor Vertragsabsschluss kannte und mit deren Einbeziehung in den Vertrag er bei Vertragsabschluss einverstanden war (§ 305 II BGB).
Man kann deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Inhalt des konkreten Vertrages sind, gerade nicht auf den Internetseiten des Versorgers nachlesen.....
Ob und welche AGB in den Vertrag wirksam einbezogen wurden, hängt deshalb im jeweiligen Einzelfall vom Kunden selbst ab.
AKW NEE:
@ RR-E-ft
Nichts anderes habe ich, allerdings mit anderen Worten, geschrieben, Zumindest habe ich es so gemeint. Danke für die Übersetzung.
Mit etwas Mut zum Suchen sind, zumindest bei der E.on Avacon, die Bedingungen, so wie sie dieser Versorger gerne hätte, im Internet zufinden und Sie werden bei jedem Neukunden mitverschickt.
Mit dieser Diskussion ist dem Fragenden wenig geholfen.
Es ist für mich offensichtlich, das hier ein Fehler des Versorgers vorliegt und deshalb ab zum Anwalt. Ich hoffe und denke hier sind wir uns einig.
Gruß
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