Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vorkasse für Gas / dürfen die das?  (Gelesen 7635 mal)

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Offline Boomer

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« am: 20. September 2007, 10:43:36 »
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe aus finanziellen Gründen 2 oder 3 mal meine monatlichen Gasraten nicht zahlen können und wurde gesperrt. Bis dahin ja nicht weiter tragisch, jedoch kam in der Zeit die Jahresabrechnung mit einem noch offenen Betrag von 600,- € inkl. Entsperrung, Mahnkosten ect.
Diesen Betrag hab ich nun überwiesen und erfahre so eben das die weitere 620,- € von mir als Sicherherit wollen bevor Sie mich mit Gas weiter versorgen. Ich bin Alleinverdiener in einem Haushalt mit 4 Kindern...die habe ich nun wirklich nicht mal eben so über die 620,- €.
Zahle ich die nicht, bekommen wir kalte Füße...
Dürfen die sowas? Auch wenn ich das irgendwie ja verstehen kann...ich habs aber nicht mal eben so.
Ich wohne in einer Wohnung über 2 Etagen ca. 100 m². Die Heizung der kompletten Wohnung und Warmwasser der oberen Etage laufen über Gas.
Ich soll in Vorkasse für 4 Monate gehen, also 155,- € sollen nun die monatlichen Zahlungen sein. Es war mal 138,- dann gingen die Preise runter und ich zahlte 128,- € und nun soll ich 155,- € zahlen.
Wohne da erst seid einem Jahr und hatte vorher nie Gas...sind das normale Preise? Ich weiss keinen Rat und finde im Internet leider nichts :o(

Gruß
Boomer

Offline Cremer

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #1 am: 20. September 2007, 12:45:59 »
@Boomer,

Sie können und dürfen das!

Siehe § 14 der StromGVV/GasGVV
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #2 am: 20. September 2007, 14:11:24 »
Hallo,
das ist keine Vorkasse im eigendlichen Sinne, aufgrund der Zahlungsausfälle dürfen die Sicherheiten verlangen.

Tip.
- hingehen und versuchen Ratenzahlung für die \"Vorkasse\" zu vereinbaren!
- alternativ denen bis zum Verbrauch der \"Vorkasse\" eine höhere monatliche Lastschrift einräumen

wenn alles geklärt, BGB einspruch!

Offline Cremer

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #3 am: 20. September 2007, 15:08:14 »
@Boomer

Sie haben die Möglichkeit ggf. die noch schlechtere Lösung eines Münzzählers zu wählen :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline Boomer

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #4 am: 21. September 2007, 09:59:16 »
Danke Euch für die Antworten.

Ich hab nun versucht mich mit denen zu einigen..naja, nicht wirklich mit Erfolg. Sie bestehen auf die 620,-. Derren Vorschlag liegt nun bei 310,- jetzt und 310,- nächsten Monat.

Ehrlich gesagt...wenn ich das könnte, dann könnte ich denen auch 620,- sofort geben...also bringt mich das nicht weiter. Leider lassen die sich auf nichts anderes ein.

Hängt man einmal drin...dann kommt man so schnell nicht wieder raus.


Nochmals Danke.
Boomer

Offline sokrates1960

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #5 am: 21. September 2007, 13:22:45 »
\"Ich habe aus finanziellen Gründen 2 oder 3 mal meine monatlichen Gasraten nicht zahlen können und wurde gesperrt. Bis dahin ja nicht weiter tragisch...\"

Sorry \"nicht weiter tragisch\"???, trotz des Kampfes gegen zu Hohe Gaspreise, das Nicht zahlen als \"nicht weiter tragisch\" zu bezeichnen, der braucht sich nicht darüber zu wundern, dass Sicherheiten verlangt werden.

Vielleicht mal darüber nachdenken, dass Zahlungsausfälle gern als ein Grund für die hohen Gaspreise genannt wird.

Tipp: Wenn man wirklich mal nicht zahlen kann, gleich zum Gasversorger gehen, neben den Vorständen gibt es dort viele Sachbearbeiter, die die Nöte der Familien kennen und verstehen...

Offline userD0009

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #6 am: 21. September 2007, 17:01:20 »
@ Boomer:

Deine Lage ist natürlich nicht wünschenswert. Andererseits besteht natürlich das Interesse des EVU für seine Leistung eine Gegenleistung zu bekommen. Selbstverständlich sollte dem nachgekommen werden.

Vorausgesetzt es handelt sich bei Deinem Vertrag um einen Grundversorgungsvertrag oder die GasGVV wurde wirksamer Bestandteil des Sondervertrags.

Zu deinem Sachverhalt drei kurze Anmerkungen:

1) § 15 Abs. 1 GasGVV regelt eindeutig, dass Sicherheitsleistung erst verlangt werden kann, wenn der Kunde zu Vorauszahlungen nach § 14 GasGVV nicht bereit ist oder diese nicht leisten kann.

Dies bedeutet, dass der erste Schritt das Verlangen von Vorauszahlungen ist.

Bist Du zur Leistung von Vorauszahlungen aufgefordert worden, oder steht in dem Schreiben eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung?

2) § 14 Abs. 1 Satz 3 GasGVV stellt klar, dass in der Aufforderung zu Vorauszahlungen die Gründe für den Wegfall der Vorauszahlung anzugeben sind.


3) § 14 Abs. 2 S. 2 GasGVV regelt die Höhe der verlangten Vorauszahlungen.

Grüße
belkin

Offline Boomer

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #7 am: 24. September 2007, 12:19:50 »
Zitat
Original von sokrates1960
\"Ich habe aus finanziellen Gründen 2 oder 3 mal meine monatlichen Gasraten nicht zahlen können und wurde gesperrt. Bis dahin ja nicht weiter tragisch...\"

Sorry \"nicht weiter tragisch\"???, trotz des Kampfes gegen zu Hohe Gaspreise, das Nicht zahlen als \"nicht weiter tragisch\" zu bezeichnen, der braucht sich nicht darüber zu wundern, dass Sicherheiten verlangt werden.

Vielleicht mal darüber nachdenken, dass Zahlungsausfälle gern als ein Grund für die hohen Gaspreise genannt wird.

Tipp: Wenn man wirklich mal nicht zahlen kann, gleich zum Gasversorger gehen, neben den Vorständen gibt es dort viele Sachbearbeiter, die die Nöte der Familien kennen und verstehen...

a) ich hatte da mit denen Kontakt wegen, aber es intressiert die einen Sch*** ob oder besser warum man grade nicht zahlen kann!

b) das \'nicht weiter tragisch\' bezog sich darauf, dass ich es ja bis dahin auch verstehen kann. Mir ist klar das irgendwann gesperrt wird....
Es war mir nur damals wichtiger das meine Kinder was zu essen auf den Tisch bekommen :(

Offline Boomer

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #8 am: 24. September 2007, 12:36:11 »
Zitat
Original von belkin
@ Boomer:

Deine Lage ist natürlich nicht wünschenswert. Andererseits besteht natürlich das Interesse des EVU für seine Leistung eine Gegenleistung zu bekommen. Selbstverständlich sollte dem nachgekommen werden.

Vorausgesetzt es handelt sich bei Deinem Vertrag um einen Grundversorgungsvertrag oder die GasGVV wurde wirksamer Bestandteil des Sondervertrags.

Zu deinem Sachverhalt drei kurze Anmerkungen:

1) § 15 Abs. 1 GasGVV regelt eindeutig, dass Sicherheitsleistung erst verlangt werden kann, wenn der Kunde zu Vorauszahlungen nach § 14 GasGVV nicht bereit ist oder diese nicht leisten kann.

Dies bedeutet, dass der erste Schritt das Verlangen von Vorauszahlungen ist.

Bist Du zur Leistung von Vorauszahlungen aufgefordert worden, oder steht in dem Schreiben eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung?

2) § 14 Abs. 1 Satz 3 GasGVV stellt klar, dass in der Aufforderung zu Vorauszahlungen die Gründe für den Wegfall der Vorauszahlung anzugeben sind.


3) § 14 Abs. 2 S. 2 GasGVV regelt die Höhe der verlangten Vorauszahlungen.

Grüße
belkin



@belkin: Man hat uns das telefonisch mitgeteilt nachdem wir den uns bekannten Betrag überwiesen haben. Meine Frau rief dort an weil sie eigentlich wegen eines Termines der Entsperrung fragen wollte.
Sie teilte der Dame mit das wir den Betrag überwiesen haben, und bekam dann gesagt dass wir noch mehr zu überweisen haben.


Ende vom Lied: Bevor es richtig kalt wird, und unsere Kinder in kalten Zimmern sitzen, habe ich das Geld irgendwie aufgetrieben.

Verstehen kann ich sowas ja schon irgendwo...also das mit der Sicherheit. Nur jeder kann mal durch Arbeitslosigkeit, wie in unserem Fall meine Frau Arbeitslos wurde, in eine solche Lage geraten. Dazu kam halt meine Unwissenheit mit dieser Gasgeschichte...passiert mir nicht nochmal ^^

Traurig finde ich nur das niemand bereit war uns irgendwie auch nur ein Stück weit entgegen zu kommen. Wenn es nicht unschuldige Kinder treffen würde (könnte), würde ich den selben Umstand denen wünschen mit denen wir bei unserem Gasversorger zu tun hatten.

Nun habe ich überwiesen und hoffe auf eine baldige Entsperrung.

Danke Euch
MfG
Boomer

Offline userD0009

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #9 am: 24. September 2007, 12:52:18 »
Nach den hier vorgetragenen Sachverhaltsschilderungen würde ich die These aufstellen, dass das Verhalten des Energieversorgers nicht 100%ig rechtmäßig sein könnte.

Da es sich hier um nicht ganz unerhebliche Summen handelt, die nun durch das EVU eingefordert wurden, würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zumal für mich ernste Zweifel an der Richtigkeit der Forderung bestehen.

Zur Finanzierung könntest du schauen, ob die Voraussetzungen der Beratungshilfe eventuell erfüllt sind. Dann ist eine Rechtsberatung für 10 Euro, um evtl. 620 Euro \"zuviel\" gezahlte \"Sicherheitsleistung\" zurückzufordern, eine Überlegung wert.


Grüße
belkin

Offline AKW NEE

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #10 am: 24. September 2007, 17:27:13 »
Hallo und gfuten Tag,
sind Dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Deines Versorgers bekannt?
1.) Wenn Du im Rahmen der Grundversorgung mit Gas beliefert wirst sind die Bestimmungen der GasGVV im wesentlichen die AGB.

2.) Wenn Du Sondervertragskunde bist mußt Du in Erfahrung bringen, welche Bestimmungen hierfür in den AGB Deines Versorgers vorgesehen sind. Häufig haben die Versorger hier die Bestimmungen der GasGVV übernommen. ( Internetseite des Versorgers )

Wenn bei Deinem Vertrag die Bestimmungen der GasGVV gelten, ist Deine Anfangsfrage eindeutig mit einem Nein zu beantworten.
Nachzulesen GasGVV § 14 (2).
Wenn Du jetzt zusätzlich zu der Vorauszahlung für den gleichen Zeitraum monatliche Abschläge zahlen sollst, handelt es sich nicht um eine
Vorauszahlung nach § 14 sondern um eine Sicherheitsleistung nach § 15 GasGVV .
Zu einer solchen Sicherheitsleistung ist der Versorger nach der beschriebe-nen Sachlage nicht berechtigt.
Vereinfacht gesagt, Dein Versorger kann den monatlichen Abschlag im Voraus verlangen.

Wie auch immer ohne Rechtsbeistand wird Dein Versorger nicht umzustimmen sein. Also hast Du eine Rechtschutzversicherung nutze Sie.

Gruß

Offline RR-E-ft

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #11 am: 24. September 2007, 18:13:40 »
@AKW NEE

In der Grundversorgung gibt es keine AGB, sondern die Bedingungen sind in der GVV geregelt.

Bei Sonderverträgen gilt die GVV als Verordnung nicht und es sind nur diejenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt geworden, die der Kunde vor Vertragsabsschluss kannte und mit deren Einbeziehung in den Vertrag er bei Vertragsabschluss einverstanden war (§ 305 II BGB).

Man kann deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Inhalt des konkreten Vertrages sind, gerade nicht auf den Internetseiten des Versorgers nachlesen.....

Ob und welche AGB in den Vertrag wirksam einbezogen wurden, hängt deshalb im jeweiligen Einzelfall vom Kunden selbst ab.

Offline AKW NEE

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Vorkasse für Gas / dürfen die das?
« Antwort #12 am: 24. September 2007, 18:53:45 »
@ RR-E-ft

Nichts anderes habe ich, allerdings mit anderen Worten, geschrieben, Zumindest habe ich es so gemeint. Danke für die Übersetzung.

Mit etwas Mut zum Suchen sind, zumindest bei der E.on Avacon, die Bedingungen, so wie sie dieser Versorger gerne hätte, im Internet zufinden und Sie werden bei jedem Neukunden mitverschickt.

Mit dieser Diskussion ist dem Fragenden wenig geholfen.

Es ist für mich offensichtlich, das hier ein Fehler des Versorgers vorliegt und deshalb ab zum Anwalt. Ich hoffe und denke hier sind wir uns einig.
Gruß

 

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