Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wann klagt der BdE???

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ESG-Rebell:
Derzeit
[*]senden die GVU den Kunden neuen Knebelverträge,
[*]sprechen Änderungskündigungen aus,
[*]machen mit Hinweis auf das BGH-Urteil Druck auf Widerständler,
[*]beginnen damit, Mahnbescheide zu verschicken.
[/list]
Dadurch lässt sich eine zunehmende Zahl von Kunden einschüchtern bzw. entnerven.

Insbesondere die Frage der konkludenten nachträglichen Einigung über einen Preis sollte meines Erachtens unbedingt nochmal auf den Prüfstand, wie hier erörtert wird.

Dazu wird es aber nur kommen, wenn ein Kunde verklagt wird und er dann nicht einknickt.

Diese Situation wäre meines Erachtens ideal für den BdE, um sich finanziell und öffentlichkeitswirsam in das Verfahren des verklagten Kunden einzuklinken und diese Grundsatzfrage mit einer negativen Festellungsklage als Widerklage klären zu lassen.

Je früher desto besser!
Daher sollte der BdE meines Erachtens gezielt Kunden ansprechen, denen ein Verfahren bevorsteht und nach Prüfung des Einzelfalles eine Beteiligung in Erwägung ziehen.[/B]

Ich bin sicher, dass auch andere Initiativen gerne die Kontaktdaten solcher betroffenen Kunden umgehend an den BdE weiterleiten werden.


Manche Rebellen sind auch dazu übergegangen, gezielt zivilen Ungehorsam zu leisten, indem sie ihren Versorger bei jeder Gelegenheit und wegen jedem Furz mit Korrespondenz zuschütten.

Das hat natürlich auch was - die Masse machts.

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
@ESG- Rebell


--- Zitat ---Dadurch lässt sich eine zunehmende Zahl von Kunden einschüchtern bzw. entnerven.
--- Ende Zitat ---

So ist das eben.


Ein Verein kann sich nicht- schon gar nicht öffentlichkeitswirksam - in einen laufenden Zivilprozess zwischen EVU und Kunden \"einklinken\". Insbesondere ist eine Beteiligung des Vereins am Verfahren nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung nicht möglich.

Der Verein selbst kann nur Klauseln, die gegen § 307 BGB verstoßen, wie bereits oft geschehen, im Verbandsklageverfahren gegen Lieferanten selbst vor Gericht angreifen. Das macht der Verein ständig.

Aber:

Wann klagen Sie? Hansemann, geh Du voran....

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ein Verein kann sich nicht- schon gar nicht öffentlichkeitswirksam - in einen laufenden Zivilprozess zwischen EVU und Kunden \"einklinken\". Insbesondere ist eine Beteiligung des Vereins am Verfahren nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung nicht möglich.
--- Ende Zitat ---
Gemeint war keine direkte Beteiligung am Verfahren etwa als Verband oder als Nebenkläger.

Natürlich kann der BdE aber den klagenden/verklagten Kunden aus seinem Prozesskostenfonds finanziell unterstützen und ihn - erst Recht öffentlichkeitswirsam - bei seinem Prozess begleiten.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wann klagen Sie? Hansemann, geh Du voran....
--- Ende Zitat ---
Ich nehme an, dass die ESG mit der anstehenden Jahresabrechnung im Oktober eine härtere Gangart einschlagen wird. Dann wird es vermutlich zum Prozess kommen.

Eine Feststellungsklage - zusammen mit anderen ESG-Kunden - werde ich mir aber auch nochmal überlegen; zumal die rechtliche Position der ESG verglichen mit gewöhnlichen Stadtwerken meines Erachtens besonders schwach ist.

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
@ESG-Rebell

Wenn die Versorger nicht klagen und auch keine Feststellungsklagen von Verbraucherseite erhoben werden, gibt es wohl keinen Anlass, den \"Prozesskostenfond\" in Anspruch zu nehmen.

Der Erfolg eines Prozesses hängt von den Umständen im Einzelfall, vom Prozessverhalten der Beteiligten (manchmal auch vorprozessualem Verhalten) ab. Insbesondere von einem Amtsgericht erwarte bitte niemand bei geringem Streitwert eine umfassend begründete Grundsatzentscheidung.  

Aufgabe der Amtsgerichte ist es, zügig zu entscheiden. Wegen dieses Ziels wird auch schon einmal weniger filigran geprüft. Insbesondere zerbrecehen sich Amtsrichter nicht den Kopf darüber, ob die Auffassungen des BGH alle teilenswert sind oder nicht.

Der Erfolg eines Verfahrens hängt ganz sicher nicht davon ab, wieviel Wirbel um einen Prozess gemacht wird. Deshalb ist es vollkommen  untunlich, einzelne Prozesse \"öffentlichkeitswirksam\" zu begleiten.

Gerichtssäle sind keine Bühnen für grundsätzliche energiepolitische bzw. verbraucherpolitische Auseinandersetzungen. Gerichtsverfahren laufen sachlich und  formal nach der geltenden Zivilprozessordnung ab.

Für Protestveranstaltungen und politische Bekundungen sind Gerichtssäle nicht der geeignete Ort. Nicht derjenige trägt den Erfolg davon, der die meiste Zustimmung in der Öffentlichkeit erfährt, sondern derjenige, der die besseren Argumente liefert und sich auch im Übrigen im Verfahren durchsetzt.

Das sollte bitte nie und nimmer verwechselt werden.

Gut, wenn  sich der Verein weiter engagiert und darauf konzentreiert, unzulässige Klauseln innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energielieferanten  abzumahnen  und die Unterlassung durch die Instanzen gerichtlich zu verfolgen.

Nochmals:

Klagen kann nur, wer sich gegen Preiserhöhungen wehrt.
Wer dabei kürzt, muss damit rechnen, deshalb verklagt zu werden.

Wie sollte deshalb der Verein klagen können?

Allenfalls könnten prominente Mitglieder des Vereins klagen, die sich selbst am sog. Preisprotest beteiligen....
Ob man klagt, sollte jeder für sich entscheiden.

terminator3:
@RR: Ich dachte eigentlich die Klagen gegen die Verbraucher würden abnehmen....

Stattdessen wird wie schon erwähnt, ständig:

- Preise weiter erhöht
- Verträge gekündigt
- Sperren verhängt

WANN HÖRT DAS AUF ?? X(

Wann wird endlich der Markt für kleine Anbieter geöffnet, die auch wirklich eigene Preisgestaltungen und Kalkulationen durchführen können ?... Die Betonung liegt auf können ! Es nützt sehr wenig wenn ich überall nur Marionetten der großen EVU´s sitzen habe und der niedrigere Preis nur ein Lockvogelangebot ist, um neue Kunden zu gewinnen. (siehe Tochtergesellschaften der EVU´s), um dann später durch höhere Grundgebühren (die sowieso sehr fraglich unterschiedlich sind) die Verbraucher wieder abzuzocken... X(

Gruß T3

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