Hallo!
Wir beabsichtigen ein Grundstück (wurde neu erschlossen) zu kaufen. Im Vertrag steht, daß wir uns verpflichten, vorhandene Gasanschlüsse für den Betrieb von Heizungsanlagen im zu errichtenden Bauvorhaben zu nutzen. Wir vermuten, daß sich das auf eine Abnahmepflicht von Erdgas bezieht. Wir wollen aber mit Flüssiggas heizen. Natürlich unterschreiben wir das so nicht. Aber ist das eigentlich rechtens so was zu verlangen? Der Bauträger hat wohl sowas mit der Gemeinde vereinbart, aber das ist doch wohl nicht unser Problem. Kann man sich nicht selbst für eine Heizart entscheiden?
Viele Grüße
Dany