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Autor Thema: Keine \"Grundversorgung\", sondern \"Normsonderkundenvertrag\"?  (Gelesen 5139 mal)

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Offline Thorsten

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Hallo

Die Firma MAINOVA schreibt mir als Gaskunden unter anderem wie folgt:

\"Mit MAINOVA KOMPLETT gehören Sie nicht zu den grundversorgten Kunden, sondern haben einen sogenannten Normsonderkundenvertrag mit uns abgeschlossen.\"

Ehrlich gesagt, weiß ich davon nichts.

Ich bin vor Jahren in das Wohnhaus eingezogen, und der Gasversorger schickte mir nach einem Monat eine Rechnung über den ersten Abschlag. Nach einem Jahr bekam ich dann eine Jahresendrechnung. Usw.

Dass ich einen Vertrag über einen bestimmten Versorgungstarif (hier Komplett genannt) mit dem Gasanbieter abgeschlossen habe, ist mir nicht bekannt.

Was bedeutet das? Versucht die Firma mich auf neue \"Normsonderkunden\"-Preiserhöhungen einzustimmen. Und wieso soll ich kein \"grundversorgter Kunde\" sein? Welcher Trick steckt jetzt da wieder dahinter.

Vielleicht kann jemand das erklären.



Zur Erläuterung hier das komplette Schreiben: http://de.geocities.com/thomobe/raum/
Thorsten

Offline bjo

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Keine \"Grundversorgung\", sondern \"Normsonderkundenvertrag\"?
« Antwort #1 am: 17. September 2007, 11:21:10 »
Zitat
Original von Thorsten
Hallo

Die Firma MAINOVA schreibt mir als Gaskunden unter anderem wie folgt:

\"Mit MAINOVA KOMPLETT gehören Sie nicht zu den grundversorgten Kunden, sondern haben einen sogenannten Normsonderkundenvertrag mit uns abgeschlossen.\"

Ehrlich gesagt, weiß ich davon nichts.

Ich bin vor Jahren in das Wohnhaus eingezogen, und der Gasversorger schickte mir nach einem Monat eine Rechnung über den ersten Abschlag. Nach einem Jahr bekam ich dann eine Jahresendrechnung. Usw.

Dass ich einen Vertrag über einen bestimmten Versorgungstarif (hier Komplett genannt) mit dem Gasanbieter abgeschlossen habe, ist mir nicht bekannt.

Was bedeutet das? Versucht die Firma mich auf neue \"Normsonderkunden\"-Preiserhöhungen einzustimmen. Und wieso soll ich kein \"grundversorgter Kunde\" sein? Welcher Trick steckt jetzt da wieder dahinter.

Vielleicht kann jemand das erklären.



Zur Erläuterung hier das komplette Schreiben: http://de.geocities.com/thomobe/raum/


les mal die Beiträge im Bereich RWE dort gilt änliches!
PS: die wollen alle  Kunden Tarif und bishereige Sonderkunden in die neuen Verträge zwingen.
Die Wiedersprüche usw.. wären dann alle hinfällig !

Offline RR-E-ft

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Keine \"Grundversorgung\", sondern \"Normsonderkundenvertrag\"?
« Antwort #2 am: 17. September 2007, 14:01:15 »
@Thorsten

Man ist demnach eindeutig Sondervertragskunde. Die AVBGasV galt als Rechtsverordnung nicht. Wollte sich der Versorger darauf berufen, dass sich ein Preisänderungsrecht aus den AGB ergibt, trüge er die Nachweispflicht dafür, dass entsprechende AGB dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt waren und der Kunde mit deren Geltung einverstanden war (§ 305 II BGB) bzw. dass bei Vertragsabschluss ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der jeweils zu zahlenden Entgelte vereinbart wurde.

Sonst gibt es schon gar kein Recht zu einseitigen Preiserhöhungen.

Siehste hier.

 

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