Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel?  (Gelesen 3052 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline rachwabo

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel?
« am: 16. September 2007, 19:06:21 »
Hallo,

wenn ich jetzt bei einem Anbieter einen Stromtarif-Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten unterschreibe, darf ich diesen dann fristlos kündigen wenn ich z.B. im Dezember umziehe und dadurch die Mindestlaufzeit von 12 Monaten nicht erreicht wird? Ist das abhängig von den AGB des entsprechenden Anbieters oder gibt es hier allgemeingültige Regelungen?

Hinweis: Der Umzug findet zwar innerhalb desselben Versorgungsgebiets statt, aber das müsste ja egal sein.

Danke & Gruss

Ralf

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel?
« Antwort #1 am: 16. September 2007, 23:56:48 »
Bei Flexstrom, Vorrauszahlungsanbieter, steht folgendes in der aktuellen
AGB

5. Umzug
5.1 bei Umzug endet der Vertrag nicht automatisch. Es bedarf der schriftlichen Kündigung durch Sie mit einer Frist von 8 Wochen vor Auszugsdatum.
5.2 Wenn Sie auch unter Ihrer neuen Adresse weiter beliefert werden möchten, müssen Sie dies Flexstrom ebenfalls mit einer Frist von 8 Wochen vor Einzugstermin schriftlich unter Angaben der von Flex. mitteilen.
Unter dieser neuen Anschrift kommt dann ein neuer Belieferungsvertrag zustande.
------------------
Anmerkung:
dieses Passus ist besser als der von vielen Telefonanbietern!
da ist man gezwungen den Vertrag bis Laugzeitende fortzuführen wenn der Anbieter am neuen Ort verfügbar ist.
----------------------------

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel?
« Antwort #2 am: 17. September 2007, 00:25:49 »
@rachwabo,

sofern Sie im gleichen Versorgungsgebiet umziehen, wird der Versorger Sie auch weiterhin unter der ggf. gleichen Kundennummer versorgen.

Er wird Sie schlecht aus dem Vertragsverhältnis rauslassen.

Es komt da auf den Wortlaut des Vertrages drauf an.

Wie bjo schon schrieb, kommt es auch auf den \"Typ\" des Versorger drauf an.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel?
« Antwort #3 am: 17. September 2007, 13:33:56 »
@rachwabo

Bei einem Sondervertrag kommt es auf die AGB des Lieferanten an. Da aber nach der StromGVV ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel (Umzug) besteht, wird eine AGB, die ein solches Sonderkündigungsrecht nicht vorsieht ggf. gegen § 307 BGB verstoßen.

Wenn man ein Sonderkündigungsrecht hat und dieses selbst ausübt, dann ist der Vertrag beendet. Für eine neue Wohnung muss man deshalb einen neuen Vertrag abschließen.

@Cremer

Demnach ist es Unfug, dass man in der neuen Wohnung aufgrund des gleichen Vertrages beliefert wird. Es ist allenfalls denkbar, dass man sich mit dem Lieferanten darauf einigt, dass die Abnahmestelle des Vertrages \"umzieht\" und man den bestehenden Vertrag an der anderen Abnahmestelle weiter fortsetzt.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz