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Autor Thema: Strom von zwei verschiedenen Anbietern?  (Gelesen 5971 mal)

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Offline rachwabo

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« am: 16. September 2007, 19:02:53 »
Hallo,

ist es erlaubt und möglich, Strom für ein und denselben Haushalt von unterschiedlichen Anbietern zu bekommen?

Im konkreten Fall geht es bei mir darum, dass ich einen Anbieter brauche, der vergünstigten Strom für eine Wärmepumpe anbietet. Dies tun hier die lokalen Stadtwerke, die jedoch gleichzeitig beim \"normalen\" Strom deutlich teurer sind als andere Anbieter. Kann ich also jetzt bzw. habe ich das Recht dazu, den Strom für die Wärmepumpe vom Anbieter A und den Strom für den restlichen Haushalt vom Anbieter B geliefert zu bekommen?

Danke & Gruss

Ralf

Offline bjo

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #1 am: 16. September 2007, 23:45:10 »
Zitat
Original von rachwabo
Hallo,

ist es erlaubt und möglich, Strom für ein und denselben Haushalt von unterschiedlichen Anbietern zu bekommen?

Im konkreten Fall geht es bei mir darum, dass ich einen Anbieter brauche, der vergünstigten Strom für eine Wärmepumpe anbietet. Dies tun hier die lokalen Stadtwerke, die jedoch gleichzeitig beim \"normalen\" Strom deutlich teurer sind als andere Anbieter. Kann ich also jetzt bzw. habe ich das Recht dazu, den Strom für die Wärmepumpe vom Anbieter A und den Strom für den restlichen Haushalt vom Anbieter B geliefert zu bekommen?

Danke & Gruss

Ralf

Recht Ja, es kommt aber auf die Verträge und deine Technische Ausstattung an.
- bei zwei Zählern und zwei Verträgen, für jede Stromart einen, dürfte das kein Problem darstellen
- bei einem Zähler, der mittels Rundsteuerempf. umgeschaltet wird dürfte es nicht gehen!

Offline Netznutzer

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #2 am: 17. September 2007, 00:01:05 »
Wer wird denn wohl ausschleisslich Wärmestrom/Wärmepumpenstrom ohne gleichzeitige Normalstromlieferung durchführen? Darauf wird sich wohl kaum ein Lieferant einlassen, denn er legt dann Geld dazu.

Gruß

NN

Offline bjo

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #3 am: 17. September 2007, 00:10:55 »
Zitat
Original von Netznutzer
Wer wird denn wohl ausschleisslich Wärmestrom/Wärmepumpenstrom ohne gleichzeitige Normalstromlieferung durchführen? Darauf wird sich wohl kaum ein Lieferant einlassen, denn er legt dann Geld dazu.

Gruß

NN

- es kommt auf die Verträge an!
einen Vertrag kann man kündigen!

Offline Netznutzer

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #4 am: 17. September 2007, 00:18:59 »
Ich sehe nicht das Problem in der Vertragskündigung, sondern, wie ich bereits zum Ausdruck brachte, aber anscheinend nicht für jedermann verständlich, einen LIEFERANTEN zu finden.

Gruß

NN

Offline Cremer

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #5 am: 17. September 2007, 00:23:25 »
@rachwabo,

Zum Wärmepumpenstrom und Nachtspeicherstrom sind die Versorger, gerade hier die kleien Statdwekre verpflichtet.

Deshalb koppeln die diese Strom art immer mit dem normalen Haushaltsstrom.
MFG
Gerd Cremer
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Offline rachwabo

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #6 am: 17. September 2007, 07:55:27 »
@ Cremer

Sind zum Wärmpepumpenstrom alle Versorger / Anbieter verpflichtet, für die ich bei mir grundsätzlich auch Haushaltsstrom bekomme, oder nur die jeweiligen lokalen Anbieter?

Danke & Gruss,

Ralf

Offline Netznutzer

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #7 am: 17. September 2007, 08:46:45 »
Zitat
Zum Wärmepumpenstrom und Nachtspeicherstrom sind die Versorger, gerade hier die kleien Statdwekre verpflichtet.
@ cremer

Nennen Sie doch mal bitte den Gesetzestext, der den Vertrieb eines Statdwerkes zur Lieferung von Wärmepumpenstrom VERPFLICHTET.

Gruß

NN

Offline bjo

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #8 am: 17. September 2007, 08:49:16 »
Zitat
Original von rachwabo
@ Cremer

Sind zum Wärmpepumpenstrom alle Versorger / Anbieter verpflichtet, für die ich bei mir grundsätzlich auch Haushaltsstrom bekomme, oder nur die jeweiligen lokalen Anbieter?

Danke & Gruss,

Ralf

deine Wärmepumpe müßte über ein Steuergerät vom Versorger mit diesem verbunden sein. Der Versorger gibt unter anderem die Einschaltzeiten frei.
Die Impulse dazu kommen übers Stromnetz vom Versorger.

Diese Impluse können angeblich nicht Netzübergreifend weitergeleitet werden.

Kurzgefaßt: derartige Sondertarife kann nur der Örtliche Versorger bieten!

Offline Cremer

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #9 am: 17. September 2007, 10:00:56 »
@Netznutzer,

Gesetzestext habe ich nicht X(

Dazu müßte ich erst mal recherchieren

Es ist aber üblich, dass die Versorger so verfahren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline nkh

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #10 am: 17. September 2007, 10:42:03 »
Nach meinem Kenntnisstand ist der örtlichte Anbieter zur Grundversorgung verpflichtet.

EnWG 2005 § 36 Grundversorgungspflicht
(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Aber die Grundversorung muss nur zum Allgemeinen Tarif erfolgen, also hat man meiner Meinung nach kein Anrecht auf Sonderverträge.

Offline RR-E-ft

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #11 am: 17. September 2007, 14:47:08 »
@rachwabo

Neben der Versorgungspflicht gem. § 36 I EnWG gibt es keine gesetzliche Versorgungspflicht.

Eine solche kann sich allenfalls bei einem in Bezug auf  Heizstrom o.ä. in seinem Versorgungsgebiet marktbeherrschenden Unternehmen mittelbar aus dem GWB ergeben.

Bei Sogwirkung Kopplung verboten.

Koppelangebote und marktbeherrschende Stellung

Koppelangebot

Offline Gridpem

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #12 am: 20. September 2007, 12:27:52 »
mit dem Auslaufen der BTO-Elt zum 01.07.2007 ist kein Unternehmen mehr gesetzlich verpflichtet solche Sondertarife wie Nachtspeicher und Wärmepumpen anzubieten.

Offline RR-E-ft

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Strom von zwei verschiedenen Anbietern?
« Antwort #13 am: 20. September 2007, 21:54:14 »
@Gridpem

Es steht wohl zu erwarten, dass solche Angebote sehr schnell vom Markt verschwinden werden. Es sollte also wohl niemand mehr auf solche Angebote setzen und etwa jetzt erst mit Nachtspeicherstrom noch anfangen.... In einigen Bundesländern sollen Stromheizungen schon länger untersagt sein, so wohl im Land  Brandenburg.

 

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