Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Gaspreisrebellen drohen am Landgericht zu unterliegen
RR-E-ft:
@taxman
Deshalb sollte man ja gerade die verursachungsgerechte, tarifgerechte Kostenschlüsselung mit Nichtwissen bestreiten. Dann muss ggf. vorgetragen werden, welche aufwandsgleichen Kosten wie warum so und nicht anders geschlüsselt wurden.
ruppI1:
--- Zitat ---Original von taxman
--- Zitat ---Original von ruppI1
Ja, wenn man alles das nicht gemacht hätte, dann wäre es wohl nicht zu einer Beweisaufnahme gekommen.
Ja, wenn man Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht behauptet hätte, wäre hierüber nicht Beweis erhoben worden..
Ja, wenn die SWM nicht behauptet hätten und die Zeugen bestätigen dies, daß die Gassparte keine Gewinne ausweist, sondern eine Kostenunterdeckung aufweist
--- Ende Zitat ---
Die entscheidende Frage ist doch ob diese Behauptungen auch zutreffen?Wer kann denn dies beurteilen, die Gaspreisrebellen? Wer muss denn detailiert den Nachweis führen?
Inwieweit muss man Zeugen als befangen ablehnen bzw. kann deren Äußerungen anzweifeln aufgrund deren Abhängigkeiten?
Ich hab jetzt versucht das Wörtchen \"wenn\" draußenzulassen! ;)
Da ist Prozesstaktik gefragt und sonst gar nichts! X(
Rebellische Grüße
taxman
--- Ende Zitat ---
Ich weiß nicht, wovon wir reden, wenn wir Zeugen als befangen ablehnen soll? In der ZPO steht nichts davon.Ich weiß nicht, ob bekannt ist, daß das Gericht in der Beweiswürdigung frei ist? Ich weiß nicht, ob jemand im erlauchten Kreis der Beitragsschreiber die Schriftsätze kennt?
taxman:
--- Zitat ---Original von ruppI1
--- Zitat ---Original von taxman
--- Zitat ---Original von ruppI1
Ja, wenn man alles das nicht gemacht hätte, dann wäre es wohl nicht zu einer Beweisaufnahme gekommen.
Ja, wenn man Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht behauptet hätte, wäre hierüber nicht Beweis erhoben worden..
Ja, wenn die SWM nicht behauptet hätten und die Zeugen bestätigen dies, daß die Gassparte keine Gewinne ausweist, sondern eine Kostenunterdeckung aufweist
--- Ende Zitat ---
Die entscheidende Frage ist doch ob diese Behauptungen auch zutreffen?Wer kann denn dies beurteilen, die Gaspreisrebellen? Wer muss denn detailiert den Nachweis führen?
Inwieweit muss man Zeugen als befangen ablehnen bzw. kann deren Äußerungen anzweifeln aufgrund deren Abhängigkeiten?
Ich hab jetzt versucht das Wörtchen \"wenn\" draußenzulassen! ;)
Da ist Prozesstaktik gefragt und sonst gar nichts! X(
Rebellische Grüße
taxman
--- Ende Zitat ---
Ich weiß nicht, wovon wir reden, wenn wir Zeugen als befangen ablehnen soll? In der ZPO steht nichts davon.Ich weiß nicht, ob bekannt ist, daß das Gericht in der Beweiswürdigung frei ist? Ich weiß nicht, ob jemand im erlauchten Kreis der Beitragsschreiber die Schriftsätze kennt?
--- Ende Zitat ---
ruppI1,
ich kenne nichts davon und kann mir nur ein Bild aus den Informationen machen, welche ich erreichen kann!
Vielleicht nehme ich mich aber auch zu wichtig oder zu wissend um Euch mit meinen Beiträgen den Rücken etwas stärken zu wollen. Dann vergiß eben die Sache mit den Zeugen und befasse dich mit den anderen Dingen intensiver! Vielleicht hätte der OB bezeugen können, dass er damals eine Falschaussage gemacht hat als er sagte mit dem Gas werden Gewinne gemacht!
Aber man muss nicht alles als gegeben annehmen was einem in einem Gerichtsverfahren vorgetragen wird.
Schon beim BGH-Verfahren waren schlicht prozessuales Fehlverhalten der Schlüssel zur Niederlage. Es wird doch nicht nur ein, zwei oder drei Rechtsanwälte geben denen dies auffällt?
Also Kopf hoch und weiter machen
taxman
RR-E-ft:
@taxman
Stellen Sie sich einfach vor, dass es sich bei ruppI1 um den Prozessbevollmächtigten der Sammelkläger (Rechtsanwalt) handelt....
Dieser sollte die Beiträge bitte nicht persönlich nehmen.
Niemand sollte unterstellen, dass dieser sein Handwerk nicht versteht.
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