Energiepreis-Protest > Süwag

Erfahrungen mit Süwag/MKW gesucht

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jknauft:
Hallo Leute,

ich habe 2 Gaslieferverträge aus Anfang der 90iger Jahre mit der damaligen MKW, heute Süwag, ein RWE-Betrieb.

In meinen Gaslieferverträgen steht
\"
... behalten sich vor, ...Preise zu ändern, wenn sich die für die Preisbildung massgebenden Faktoren, INSBESONDERE DER EINKAUFSPREIS, ändern.
\"

Da Verträge einzuhalten sind und nichts von Ölpreiskoppelung im Vertrag steht, dürfte diese auch nicht Vertragsbestandteil sein, zumal derartige Koppelungsgelüste älter sind als meine Verträge.

Ich will diese Verträge überprüfen.

Ich habe bereits 3 Emails an den Kundenservice gesendet, mit der Bitte um Eingangsbestätigung, aber nichts ist passiert.
Emails die ich zuvore an die gleiche Emailadresse in anderer Angelegenheit gesendet hatte waren umgehend beantwortet worden.

Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Süwag gemacht?

Gruss

Jürgen

Benner:
Hallo Jürgen,

ich bin auch Kunde bei der Süwag, und zwar für Strom.
Ich habe am 16.02. in einem ausführlichen Schreiben per Telefax meine Einwände gegen die Preiserhöhungen erhoben und auch keine Antwort erhalten.
Statt des von mir erlaubten ist jedoch der von der Süwag geforderte Betrag von meinem Konto abgebucht worden, was eindeutig rechtswidrig ist.
Allerdings fand die Abbuchung einige Tage später statt als bei anderen Kunden mit dem gleichen Vertrag. Also muß das Schreiben wohl doch gelesen worden sein.
Ich werde die Lastschrift zurückgeben.

Wenn die Süwag Deine Nachrichten weiterhin ignoriert, lasse sie einfach mal von einem Gerichtsvollzieher zustellen. Das kostet zwar ein bißchen, macht aber unheimlich Eindruck, und die Süwag kann sich nicht mehr leisten, die Schreiben zu ignorieren, weil sie hochoffiziell von staatlicher Seite zugestellt worden sind. (Der Gerichtsvollzieher behält nämlich eine Ausfertigung.)

Schöne Grüße aus Backnang
Thilo

Cremer:
@jknauft

ich rate grundsätzlich den Schriftwechsel nicht auf dem elektronischen Wege, also e-Mails, sondern schriftlich per Brief oder per Einschreiben

MfG
Gerd Cremer
Bad kreuznach

www.energiepreise-runter-kh.de

jknauft:
Danke für den Hinweis.

Wenn eine Firma wie die Süwag für sie unangenehme Schreiben nicht beantwortet nützt eigentlich nur die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher was, da dies für ca. 15 Euro die einzige Möglichkeit ist den INHALT als sicher zugestellt nachzuweisen.

Dieses Geld möchte man sich naturgemäss ersparen.

Die Süwag hört nicht auf mich zu mahnen und droht mit Abstellung.

Dafür müsste doch vorab ein Sperrkassierer der Süwag vorbeikommen.

Reicht es nicht aus diesem dann das Schreiben gegen Empfangsbestätigung zu übergeben?

Gruss

Jürgen

DieAdmin:
Hallo,

ich hatte meinen erneuten Einspruch an meinen Gasversorger auch per Einschreiben gesendet und von der Post dafür einen Beleg erhalten.

Auf diesen Ausdruck steht die Sendungsnummer und die Url:
http://www.deutschepost.de/briefstatus.

Online kann man dann durch Eingabe der Sendungsnummer den Status abfragen. Und da sieht man dann, wann der Brief den Empfänger erreicht hat. Das Ergebnis habe ich mir dann auch ausgedruckt.

Oder ist das \"Einschreiben mit Rückschein\" gemeint?

Schönen Gruß aus Thüringen

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